Kölner Mediensymposium mit NRW-Justizminister Peter Biesenbach

Rolf Schwartmann und Peter Biesenbach (Bild: Thilo Schmülgen / privat)

Wie kann über rechtliche Themen sachlich richtig und gleichzeitig verständlich und interessant berichtet werden? Darüber diskutieren die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht und der Kölner Anwaltverein e.V. beim 13. Kölner Mediensymposium am Mittwoch, 23. März 2022, um 16 Uhr online mit Vertreterinnen und Vertretern aus Medien, Justiz und Anwaltschaft. Eine Anmeldung ist bis 20. März möglich.

An der virtuellen Podiumsdiskussion zum Thema „Mehr als Cum-Ex. Qualitätsberichterstattung über juristische Themen – (Wie) Geht das?“ nehmen Dr. Peter Allgayer (Richter am Bundesgerichtshof), Peter Biesenbach (Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen), Dr. Frank Bräutigam (Leiter der ARD-Rechtsredaktion in Karlsruhe), Marcus Jung (Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeine Zeitung) und die Rechtsanwältin Dr. Kerstin Stirner teil.

Einen Einblick in die Diskussion geben NRW-Minister Peter Biesenbach und Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Leiter der Forschungsstelle für Medienrecht an der TH Köln, vorab im Interview. Sie sprechen über die Relevanz von Justizberichterstattung, die Verantwortung der Medien und Herausforderungen.

Herr Biesenbach, Herr Prof. Schwartmann, warum ist es wichtig, dass Menschen das geltende Recht und Justizverfahren grundsätzlich verstehen?

Biesenbach: Die Justiz ist die dritte Staatsgewalt und von zentraler Bedeutung für den Rechtsstaat. Sie und insbesondere ihre Entscheidungen werden nur akzeptiert, wenn sie von Bürgerinnen und Bürgern verstanden werden.

Schwartmann: In der Tat. Ohne Akzeptanz und Verständnis der Entscheidungen gibt es keinen Rechtsfrieden. Dabei muss man berücksichtigen, dass die Rechtsmeinung in der Bevölkerung sich häufig von der der Juristinnen und Juristen unterscheidet. Ein medizinischer Laie ordnet Gesundheitsfragen ja auch anders ein als eine Ärztin oder ein Arzt.

Welche Verantwortung haben die Medien bei der Berichterstattung über juristische Themen?

Schwartmann: Medien haben viel Einfluss und Macht und können Entscheidungen in der Darstellung prägen. Die Berichterstattung vermittelt bei Verfahren an Obergerichten oft Urteile, deren Begründungen noch nicht vollständig vorliegen. Hier wie in allen Verfahren müssen die Medien Inhalte erklären und gewissermaßen übersetzen. Das ist bei der spröden und „technischen“ Materie schwierig und eine große Verantwortung. 

Biesenbach: Journalistinnen und Journalisten müssen dafür nicht nur sachkundig in der Materie sein. Sie sind ja auch der Wahrheit und Neutralität verpflichtet. Sie dürfen sich bei der Justizberichterstattung nicht mit einer Seite gemein machen. Wie es im Prozess um faire Verfahren geht, so muss das auch die Gerichtsberichterstattung leisten. Berichterstattung muss der Versuchung widerstehen, manipulativ zu sein.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es für Qualitätsberichterstattung?

Schwartmann: Gefärbte und verzerrende Berichterstattung hat grundsätzlich keine rechtlichen Konsequenzen. Ausnahmen gelten bei so genannter identifizierender Berichterstattung und bei Verdachtsberichtserstattung, die Persönlichkeitsrechte verletzen können. Bedeutsamer sind eigene journalistische Standards der Medien – Stichwort Pressekodex.

Biesenbach: Qualität ist ja keine rechtliche Frage, sondern eine des journalistischen Handwerks. Voraussetzung dafür sind gute und faire Wettbewerbsbedingungen für die Medien jeder Gattung. Aufgabe der Politik ist es, hierfür einen regulatorischen Rahmen zu setzen, der die Vielfalt der Medien online und offline wirtschaftlich überlebensfähig macht.

März 2022

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