Masterarbeiten zum Kulturfördergesetz NRW und zur Netzneutralität
Beste Absolventinnen der Forschungsstelle Medienrecht der TH Köln geehrt
Der Preis des Beirats der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der TH Köln ist jetzt im Rahmen der Semestereröffnungsveranstaltung "Medienrecht trifft Medienwirtschaft" an die beiden besten Absolventinnen der Jahre 2014 und 2015 verliehen worden. Birgit Pieplow aus Köln, die ihr Studium mit der Gesamtnote 1,83 abschloss, schrieb ihre Masterarbeit über das neue Kulturfördergesetz NRW. Die Bonnerin Sandra Stephan beendete ihr Studium 2014 mit der Gesamtnote 1,8 und beschäftigte sich in ihrer Masterarbeit mit der Netzneutralität und den Geschäftsmodellen der Deutschen Telekom. Der Preis des Beirats zeichnet hervorragende Leistungen im Masterstudiengang Medienrecht und Medienwirtschaft aus.
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Kulturfördergesetz
Birgit Pieplow hatte sich in ihrer Masterarbeit mit der Frage beschäftigt, wie sich das Kulturfördergesetz für Nordrhein-Westfalen auf dem Weg vom Eckpunktepapier zum Referentenentwurf veränderte und was dies für die Partizipation der Akteurinnen und Akteure und das Verhältnis des Kulturministeriums zur Kulturförderung bedeutet. "Frau Pieplow hat mit ihrer Arbeit grundlegende Erkenntnisse zur Diskussion um das geplante Kulturförderungsgesetz beigetragen", sagt Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Leiter der Forschungsstelle.
Der Kulturrat NRW nahm die von der Jahrgangsbesten 2015 herausgearbeiteten Kritikpunkte in seine offizielle Stellungnahme auf. Zudem nahm Pieplow an der Anhörung der Fraktionen im Landtag teil. Seit ihrem Abschluss ist die 54-Jährige als Wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Fakultät für Informations- und Kommunikationswissenschaften der TH Köln beschäftigt. Für ihre Masterarbeit war sie bereits mit dem Preis der A. Wilhelm Klein Stiftung für herausragende studentische Forschungs- und Praxisprojekte ausgezeichnet worden.
Netzneutralität
Sandra Stephan untersuchte in ihrer Masterarbeit, was unter dem Begriff der Netzneutralität zu verstehen ist, und ob die von der Deutschen Telekom in Betracht gezogenen Geschäftsmodelle der Rechtssituation in Deutschland entsprechen, wie sie zum Zeitpunkt der Masterarbeit bestand.
"Frau Stephan hat das gewählte Thema vorzüglich systematisiert, strukturiert und inhaltlich bearbeitet und damit wertvolle Impulse für dessen wissenschaftliche Behandlung gegeben", so Schwartmann. "Wie aktuell die Arbeit von Frau Stephan ist, hat sich Ende Oktober wieder gezeigt, als das EU-Parlament neue Regeln zur Netzneutralität beschlossen hat."
Bildmaterial
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Medaille des Kölner Bildhauer und Medaillenschneiders Heribert J. Calleen
Der Preis des Beirats der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht besteht aus einer Medaille, die der Kölner Bildhauer und Medailleur Heribert J. Calleen gestaltet hat. Ihre Vorderseite zeigt das Gebäude der alten Universität zu Köln, seit 1971 Sitz der TH Köln. Es wird von einem Zitat von Gottfried Wilhelm Leibniz umrahmt. In diesem forderte er, „man müsste gleich anfangs das Werk samt der Wissenschaft auf den Nutzen richten”. Damit beschreibt Leibniz die Verzahnung von Wissenschaft und Praxis, wie sie die TH Köln und die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht pflegen.
Die Rückseite der Medaille trägt den zentralen Satz der Lüth-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 1958. Der damalige Hamburger Senatsdirektor Erich Lüth hatte zu einem Boykott des Films „Unsterbliche Geliebte” von Veit Harlan aufgerufen, weil der Regisseur in der Zeit des Nationalsozialismus den antisemitischen Film „Jud Süß” gedreht hatte. Dagegen wandte sich die Filmfirma zunächst mit Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht gab dem Senatsdirektor Recht. Die „Lüth-Entscheidung” ist zum einen ein wichtiger Baustein der Grundrechtsdogmatik. Sie ist zum anderen das Fundament für das Verständnis der Meinungsfreiheit des Grundgesetzes, in der die Karlsruher Richter „die Grundlage jeder Freiheit überhaupt” erblicken.
November 2015