Anmeldung für ein Schnuppersemester

Fragen und Anregungen gerne an:

Dr. Marco Mora

Dr. Marco Mora

Hochschulreferat Studium und Lehre
Team Studienberatung

  • Campus Südstadt
    Claudiusstraße 1
    50678 Köln
  • Raum E1.08
  • Telefon+49 221-8275-3026

Ein ganzes Semester reinschnuppern - Das Schülerstudium an der TH Köln

Schnuppersemester (Bild: TH Köln)

Du bist in der Sekundarstufe II, hast gute Schulnoten und weißt auch schon, was Du studieren willst? Oder kennst zumindest die grobe Richtung? Dann kannst Du direkt loslegen: In einem Schnuppersemester belegst Du ein Modul in einem Studiengang Deiner Wahl und studierst wie ein Erstsemester. Du kannst sogar Prüfungen ablegen und für Dein späteres Studium anrechnen lassen.

Für das Schnuppersemester bietet die TH Köln eine große Auswahl an Studiengängen und Lehrveranstaltungen. Das Programm umfasst Studienfächer wie Wirtschaft, Sprachen, Bibliothekswesen, Bau- und Landmaschinentechnik, Gebäudetechnik und regenerative Energien, Elektrotechnik, Online-Redaktion, Fahrzeugtechnik oder Wirtschaftsinformatik. Die angebotenen Lehrveranstaltungen behandeln Themen wie Chemie, Mathematik, Physik, elektrotechnische Grundlagen, Datenverarbeitung, Programmierung, Konstruktionslehre, Englisch oder Unternehmensrecht.

Da fast alle Lehrveranstaltungen Vorlesungen, Übungen und Praktika umfassen und auch schon in den Vormittagsstunden beginnen, kannst Du in der Regel nur einen Kurs pro Semester besuchen. Neben Leistungsstärke und Lernbereitschaft solltest Du unbedingt genug Zeit für das Schnuppersemester mitbringen.

Orientierung und Zeitersparnis

Das Schnuppersemester bietet Dir die Möglichkeit, Dich frühzeitig zu orientieren: Entspricht das gewählte Studium genau den Erwartungen? Wenn ja, kannst Du durch die Teilnahme an Prüfungen jetzt schon Leistungsnachweise erwerben und damit Deine Studiendauer verkürzen. Haben sich die Erwartungen nicht erfüllt, konntest Du auf jeden Fall wertvolle Einblicke in den Ablauf eines Studiums erhalten und kannst Dich nach einem für Dich passenden anderen Studienfach umsehen.

Teilnahmevoraussetzungen

  • Schülerinnen und Schüler, die wenige Jahre vor der (Fach)-Hochschulreife stehen
  • Leistungsstärke, Lernbereitschaft
  • zeitliche Belastbarkeit
  • Empfehlung der Schule (Schulleitung, Oberstufenleiterin/Oberstufenleiter)
  • Einverständniserklärung der Eltern (bei Schülerinnen und Schülern unter 18 Jahren)

Wenn Deine Bewerbung für das Schnuppersemester erfolgreich war, wirst Du in einer speziellen Einführungsveranstaltung über die Hochschule, ihre Einrichtungen und alles Wichtige zu den Lehrveranstaltungen informiert.

Rechtliche Grundlage

Die Genehmigung zur Zulassung von Schülern und Schülerinnen durch Schule und Hochschulleitung folgt dem Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014. In § 48 Abs. 6 heißt es darin: "Schülerinnen oder Schüler, die nach einvernehmlichem Urteil von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, können im Einzelfall als Jungstudierende außerhalb der Einschreibungsordnung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen zugelassen werden. Ihre Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag bei einem späteren Studium angerechnet." Der Besuch der Hochschulveranstaltung zählt als externer Schulunterricht. Für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Rahmen des Schnuppersemesters unterzeichnen Schule, TH Köln und Schülerin oder Schüler (bei Minderjährigen: die Eltern) einen Rechte- und Pflichtenkatalog (Kooperationsvereinbarung), der unter anderem Fragen des Unterrichtsausfalls, des Fernbleibens von Lehrveranstaltungen, des Risikos schulischer Leistungseinbußen und der vorzeitigen Teilnahmebeendigung durch Schule oder Hochschule regelt. Ein entsprechendes Formular mit der vollständigen Kooperationsvereinbarung wird auf Anfrage zugesandt bzw. steht zum Download zur Verfügung.

Versicherung während des Aufenthalts an der Hochschule:

Beachte bitte, dass Schülerinnen und Schüler während ein- oder mehrtägiger Aufenthalte an der Hochschule NICHT durch die TH Köln versichert sind. Ob ein Versicherungsschutz durch die Schule besteht, muss bitte schulintern geklärt werden.

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