Modul 5 - Recht der Personenversicherung

Icon Versicherungsrecht (LL.M.) (Bild: TH Köln)

In dem vom Institut für Versicherungswesen (Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften) aufgelegten Studiengang LL.M. Versicherungsrecht erwerben Sie durch szenariobasiertes und projektorientiertes Lernen ein vertieftes Verständnis versicherungsrechtlicher Frage- und Problemstellungen.

Modulinhalte

In den einzelnen dem Personenversicherungsrecht zugehörigen Sparten gilt es, die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die versicherungsvertragsrechtlichen Bedingungswerke kennenzulernen und zu verstehen, sowohl hinsichtlich der positiv-rechtlichen Regelungen als auch im Verständnis des rechtlichen oder ökonomischen Hintergrunds.

Modulziele

Die Studierenden analysieren und bewerten, unter Berücksichtigung der Besonderheiten der einzelnen Personenversicherungszweige (Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Risikoabdeckung der Sparten Lebens,- Kranken, private Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung sowie in der betrieblichen Altersvorsorge) vorgegebene Sachverhalte, um umstrittene Rechtsfragen selbständig zu entscheiden und eigene Lösungen zu entwickeln.

Die Studierenden verstehen die theoretischen Ansätze unterschiedlicher versicherungsmathematischer Modelle im Hinblick auf deren Rechtsgrundlagen, um unter Berücksichtigung der Rechtsstellung des Versicherungsnehmers im jeweiligen Vertragswerk, existente und neu konzipierte Vertragskonzepte sowie den Umfang zulässiger Vertragsänderungen zu beurteilen.

Die Studierenden beurteilen unterschiedliche Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge, unter Einbezug der steuerrechtlichen Regelungen,  um ökonomische Vor- und Nachteile für einzelne Personengruppen bewerten zu können.


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