Modul 2 - Recht der Versicherungsvermittlung

Icon Versicherungsrecht (LL.M.) (Bild: TH Köln)

In dem vom Institut für Versicherungswesen (Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften) aufgelegten Studiengang LL.M. Versicherungsrecht erwerben Sie durch szenariobasiertes und projektorientiertes Lernen ein vertieftes Verständnis versicherungsrechtlicher Frage- und Problemstellungen.

Modulinhalte

  • Berufszulassungsvoraussetzungen
  • Vermittlertypen; rechtliche Einordnung von Versicherungsvertretern und –maklern; Abgrenzung zum Versicherungsberater
  • Pflichten der Versicherungsvermittler
  • Haftung bei Beratungsfehlern
  • Vertretungsmacht
  • Spezialfragen (z. B. Maklerwordings)

Modulziele

Die Studierenden verstehen die gewerberechtlichen Regelungen der Versicherungsvermittlung und können sie auf Einzelfragen und Besonderheiten einzelner Vermittlertypen anwenden. Sie kennen die gesetzlichen Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten der Vermittler. Sie können anhand dieser Fähigkeiten die Besonderheiten verschiedener Vertriebswege herausarbeiten und sind in der Lage, selbständig Lösungen für Inhalt und Umfang der Verbraucherinformationen, Intensität der Beratung und Gestaltung der Beratungsdokumentation zu erarbeiten, die den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden und Beratungsfehler und damit Haftungsfälle vermeiden.


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