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Dorothee Heidebroek-Hofferberth

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Informations- und Kommunikationswissenschaften

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Prof. Dr. Claudia Frick

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Prof. Dr. Inka Tappenbeck

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FAQ

Fragen (Bild: PixaBay)

Wir haben Antworten auf einige häufig gestellte Fragen rund um den MALIS-Studiengang zusammengefasst.


+Wie ist der zeitliche Ablauf des Studiengangs?

Der Studiengang erstreckt sich über vier Semester (also zwei Studienjahre) und beginnt jährlich zum Sommersemester. Die Lehrveranstaltungen der ersten Präsenzphase liegen normalerweise Ende März, Anfang April.

In den ersten zwei Semestern werden die Lehrinhalte in Form von Blended Learning in mehreren, über das Semester verteilten Lehrveranstaltungsblöcken in der TH Köln sowie im Selbststudium unter Nutzung der E-Learning-Plattform moodle vermittelt. Die Präsenzzeit an der TH Köln verteilt sich auf zwei Wochen, je eine zu Beginn und eine am Ende des Semesters, sowie auf zwei zweitägige Veranstaltungen im Semesterverlauf (Freitag/Samstag). An- und Abreise können jeweils am Tag des Beginns bzw. des Endes der Lehrveranstaltung erfolgen.

Im dritten und vierten Semester reduzieren sich die Präsenzzeiten an der TH Köln deutlich durch den Vorrang von praxisbezogenen Projektarbeiten (drittes Semester) bzw. die Erstellung der Masterthesis im vierten Semester.

+Was passiert, wenn ich aus beruflichen oder privaten Gründen an einzelnen Tagen einer Präsenzphase verhindert bin?

Da der MALIS-Studiengang ein berufsbegleitender Studiengang ist, kann sich die Situation ergeben, dass Sie aus beruflichen oder familiären Gründen an einzelnen Tagen einer Präsenzphase verhindert sind. In Ihrem eigenem Interesse sollten Sie jedoch zumindest an 80 % aller Präsenzlehrveranstaltungen teilnehmen, um hierbei u.a. vom gemeinsamen Team-Learning profitieren zu können. Selbstverständlich stehen Ihnen die Unterlagen zu den jeweiligen Lehrveranstaltungen auch elektronisch zur Verfügung und sind somit für Sie jederzeit zugänglich.

Sollten Sie aus beruflichen oder persönlichen Gründen für längere Zeit an der Teilnahme von Präsenzveranstaltungen und Modulaktivitäten verhindert sein, würden wir in individueller Absprache mit Ihnen eine Regelung suchen, damit Sie das Studium zeitlich strecken oder unterbrechen können.

+ Ist die zeitliche Streckung des Studiums möglich?

Die zeitliche Streckung des Studiums ist kein Problem. Das Studium kann maximal auf zehn Semester (oder fünf Studienjahre) verlängert werden. Je nach individueller Ausgangslage ist es in begrenztem Umfang möglich, nur eine Auswahl der angebotenen Module zu absolvieren. Alle Module werden einmal pro Jahr angeboten.

Das Überschreiten des Zeitrahmens von vier Semestern hat aufgrund der damit verbundenen Studienbeiträge für weitere Studiensemester vor allem finanzielle Konsequenzen.

+ Ist es möglich, einzelne Module zu belegen, ohne im Studiengang eingeschrieben zu sein?

Einzelne Module des Studiengangs können auch von Nicht-Immatrikulierten belegt werden. Wer (vorerst) nur einzelne Module absolvieren möchte, kann das über das ZBIW, das am Institut angesiedelt ist, tun. Die erfolgreich absolvierten Module werden bei einer späteren Aufnahme des Studiums im Rahmen eines Zeitfensters von fünf Jahren anerkannt.

+Wie hoch ist die Arbeitsbelastung?

Rein formal gesehen steht jeder im Studium erworbene Credit Point (CP) für eine Arbeitsbelastung von etwa 30 Stunden – bezogen auf einen fiktiven durchschnittlichen europäischen Studierenden. Pro Semester werden durchschnittlich 22 CPs erworben, was rechnerisch einer Arbeitsbelastung von 660 Stunden entspricht.

Die formale Rechnung lässt sich nicht ohne Weiteres auf die individuelle Situation übertragen. Weiterbildungsstudierende verfügen im Vergleich zum Durchschnitt der Studierenden i.d.R. über ein effektives Zeit- und Lernmanagement, was den zeitlichen Aufwand deutlich reduziert. Zudem ist das Studium so konzipiert, dass viele Studieninhalte bzw. -aufgaben arbeitsplatzbezogen im Rahmen des eigenen beruflichen Kontextes realisiert werden können und sollten.

Als grober Richtwert gilt für die Semesterphase, dass mindestens 15 Stunden wöchentlich zusätzlich für das Studium kalkuliert werden sollten (je nach individuellen Voraussetzungen), hinzu kommen die Präsenzzeiten an der Fachhochschule.


+Können aufgrund beruflicher Vorerfahrungen die Studienleistungen für einzelne Module erlassen werden?

Prinzipiell können in begrenztem Umfang Studienleistungen auf Antrag erlassen werden, sofern die fachlichen Voraussetzungen bei den Antragsstellern hierfür gegeben sind. In diesem Fall muss die fachliche Kompetenz lediglich durch den erfolgreichen Abschluss der jeweiligen Modulprüfung dokumentiert werden. Die hierbei erzielte Note fließt analog zur generellen Regelung in die Gesamtabschlussnote für das Studium ein.

+Was erleichtert mir, Beruf, Familie und Studium zu vereinbaren?

Der Studiengang ist so konzipiert, dass die zusätzliche Arbeitsbelastung durch ein Studium möglichst flexibel und je nach individueller Situation geschultert werden kann.

+Kann für die Teilnahme an den Präsenzphasen Bildungsurlaub bzw. Sonderurlaub in Anspruch genommen werden?

In den meisten Bundesländern wird Arbeitnehmer/innen die Möglichkeit geboten, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen (unter Fortzahlung des Gehalts), um Gelegenheiten zur Weiterbildung wahrzunehmen (Bildungsurlaub/Arbeitnehmerweiterbildung/Bildungsfreistellung).

Bildungsurlaub setzt die Idee des lebenslangen Lernens für Arbeitnehmer/innen praktisch um: drei bis fünf Tage jährlich können diese während ihrer Arbeitszeit an anerkannten Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen. Verschiedene Bundesländer haben hierzu gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, die allerdings z.T. voneinander abweichen (in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen besteht kein gesetzlich festgelegter Anspruch).

Auf Wunsch prüft das Institut für Informationswissenschaft, ob ein grundsätzlicher Anspruch besteht und stellt eine entsprechende Bescheinigung für den Arbeitgeber/Dienstherrn sowie die Teilnahmebescheinigungen aus.
Eine entsprechende Anfrage schicken Sie bitte an dorothee.hofferberth@fh-koeln.de.

+Wie ist der Zeitplan für das Studienjahr 2024?

Bewerbungsschluss: 31.07.2023
Das Assessment-Verfahren findet voraussichtlich Anfang Oktober 2023 statt.

+Welche Stufen hat das Zulassungsverfahren?

Das Zulassungsverfahren ist zweigestuft:

In einem ersten Schritt erfolgt zunächst die Prüfung und Feststellung, ob die Bewerbungen der formalen Voraussetzungen für das Masterstudium erfüllen (erster Hochschulabschluss und eine Praxiserfahrung von mindestens 12 Monaten bis zum Beginn des Studiums, s.a. Anforderungen an die praktische Vorerfahrung).

Anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen werden dann die ersten 40 Bewerberinnen und Bewerber der Rangliste ausgesucht, die zum Assessment-Verfahren eingeladen werden.

+Wie gestaltet sich das Assessment-Verfahren?

Pro Jahrgang werden die ersten 40 Bewerberinnen und Bewerber der Rangliste zum Assessment-Verfahren eingeladen. Die Prüfung und Bewertung der Fachkompetenz, insbesondere die während der Berufstätigkeit erworbenen qualifizierten Kenntnisse und Erfahrungen, stehen hierbei wegen der Anerkennung von 30 ETCS für das Studium im Vordergrund.

Jeweils max. sechs Bewerber/innen werden einer Gruppe zugeordnet und für denselben Termin zum Assessment-Verfahren eingeladen. Das Assessment-Verfahren dauert pro Gruppe ca. drei Stunden und wird über Zoom durchgeführt.

Jeder Gruppe wird eine Aufgabe gestellt, die diese als Team in einem Zeitraum von 90 Minuten bewältigen muss. Diese Aufgabe ist so komplex und vielseitig gestaltet, dass sie den Gutachterinnen und Gutachtern die Überprüfung der für die erfolgreiche Bewältigung des Studiums grundlegenden Kompetenzen ermöglicht.

Im Assessment-Verfahren werden die 30 Bewerber/innen ermittelt, die aufgrund ihres spezifischen Kompetenzprofils besonders geeignet sind, nach Abschluss des Studiums eine spezialisierte Expertentätigkeit oder Leitungs- und Führungsaufgaben in einer Bibliothek oder einer anderen informationswissenschaftlichen Einrichtung zu übernehmen.Für die restlichen 10 Bewerber/innen wird eine Prioritätenfolge für ein mögliches Nachrückverfahren festgelegt. Mehrfachbewerbungen sind möglich.

+Welches sind die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen?

Für die Zulassung zum berufsbegleitenden Masterstudiengang Bibliotheks- und Informationswissenschaft (MALIS) gibt es zwei allgemeine Zulassungsvoraussetzungen:

1. Der Abschluss eines Hochschulstudiums. Als Studienabschlüsse werden alle Hochschulabschlüsse an einer Fachhochschule oder einer wissenschaftlichen/technischen/künstlerischen Hochschule innerhalb der Europäischen Union anerkannt. Für andere ausländische Studienabschlüsse gilt ein besonderes Anerkennungsverfahren.
Als Studienabschluss werden auch die an den Vorgängereinrichtungen der Fachhochschulen erlangten berufsqualifizierenden Abschlüsse anerkannt, soweit diese den Diplom-Studiengängen gleichgestellt wurden (z. B. Abschlüsse am Bibliothekar-Lehrinstitut Köln).

2. Eine mindestens zwölfmonatige qualifizierte berufspraktische Tätigkeit. Sie muss zum Zeitpunkt des Studienbeginns erbracht sein. Zur Berechnung des zeitlichen Umfangs anerkennungsfähiger Teilzeittätigkeiten erfolgt eine Umrechnung auf das Vollzeitäquivalent der ortsüblichen Wochenarbeitszeit.
Die erforderliche Praxiszeit von insgesamt einem Jahr kann kumulativ erworben werden. Der Zeitraum, in dem sie erworben wurde, muss nach Abschluss des Primärstudiums und soll in den letzten fünf Jahren vor dem Bewerbungszeitpunkt liegen (mit Ausdehnung des Zeitfensters aus familienpolitischen Gründen entsprechend den Regelungen des öffentlichen Dienstes). In jedem Fall muss die komplette Praxiszeit von einem Jahr bis spätestens zur Aufnahme des Studiums absolviert worden sein. Das Nähere ist in § 24 der Prüfungsordnung geregelt.

+Welche Anforderungen bestehen an die mindestens zwölfmonatige qualifizierte berufspraktische Tätigkeit?

Zulassungsvoraussetzung für den weiterbildenden Masterstudiengang MALIS ist neben einem einschlägigen berufsqualifizierenden Studienabschluss eine qualifizierte berufspraktische Tätigkeit von mindestens zwölf Monaten, die auch in Teilzeit (mindestens halbtags) erfolgt sein kann.

Mindestens zwei dieser zwölf Monate berufspraktischer Erfahrungen müssen im sog. LIS-Bereich (Library and Information Science = Bibliotheks- und Informationsbereich) gesammelt worden sein, idealerweise über mehr als zwei Monate. Die weiteren berufspraktischen Erfahrungen müssen mit Bezug zum fachwissenschaftlichen Hintergrund des Primärstudiums der Bewerberinnen und Bewerber erworben sein. Zusammen müssen die berufspraktischen Erfahrungen aus beiden Bereichen mindestens zwölf Monate umfassen.
Als Tätigkeiten im LIS-Bereich werden qualifizierte berufspraktische Tätigkeiten in Bibliotheken und anderen Informationseinrichtungen bzw. alternativ qualifizierte berufspraktische Tätigkeiten in Dokumentationseinrichtungen verstanden.

In einem weiteren Sinne als LIS-bezogene Tätigkeiten werden solche qualifizierten berufspraktischen Erfahrungen verstanden, die für die Dienstleistungen von Bibliotheken und anderen Informationseinrichtungen immer relevanter werden und in denen z. B. (Linked) Open Data, Open Access, Schnittstellen, Pflege und Organisation von Forschungsdaten, Aufbau von Literaturdatenbanken, Textkorpora, Thesauri, Ontologien usw. im Vordergrund stehen. Solche Tätigkeiten können auch außerhalb von Bibliotheken erbracht worden sein.

Während der LIS-bezogenen berufspraktischen Erfahrung sollen möglichst Kenntnisse und Erfahrungen in den wichtigsten Arbeitsbereichen einer Bibliothek bzw. Informationseinrichtung erworben werden. Hierzu zählen die klassischen Aufgabenbereiche – Erwerbung, Erschließung, Bereitstellung und Vermittlung – wie auch Projektarbeit und Einblicke in Leitungs- sowie Führungsaufgaben.
Als fachwissenschaftliche Tätigkeiten werden solche qualifizierten berufspraktischen Erfahrungen verstanden, die Bewerberinnen und Bewerber mit Bezug zum fachwissenschaftlichen Hintergrund ihres Primärstudiums erbracht haben.

Auch qualifizierte Tätigkeiten als wissenschaftliche Hilfskraft, Praktikant oder Projektmitarbeiter nach Abschluss des ersten Hochschulstudiums sind anerkennungsfähig, sofern diese im Wesentlichen den o. g. inhaltlichen Anforderungen entsprechen. Eine qualifizierte Tätigkeit als studentische Hilfskraft in einer Bibliothek oder informationswissenschaftlichen Einrichtung ist in begrenztem Umfang (max. vier Monate) anerkennungsfähig.

Der Nachweis der einschlägigen Praxiserfahrung erfolgt i. d. R. über eine Bescheinigung des Arbeitgebers und soll neben Dauer und zeitlichem Umfang auch eine Aussage über die Art/Funktion der wahrgenommenen Tätigkeit beinhalten (einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis).

Je nach Sachlage reicht auch die Vorlage anderer Unterlagen (z. B. Fotokopie des Arbeitsvertrages in Verbindung mit einem Ausdruck der entsprechenden Webseite der Bibliothek/Informationseinrichtung), aus denen sich die Tätigkeit/Funktion des bzw. der Bewerber/in ergibt.

+Was ist der Unterschied zwischen Kreuzqualifikation und konsekutiver Qualifikation?

Unter Kreuzqualifikation ist die Kombination eines erfolgreich abgeschlossenen nicht bibliotheks- und informationswissenschaftlichen Primärstudiums mit einem bibliotheks- und informationswissenschaftlichen Zusatz- oder Weiterbildungsstudium zu verstehen.

Mit konsekutiver Qualifikation wird die Kombination eines bibliotheks- und informa-
tionswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorstudiums mit einem bibliotheks- und informationswissenschaftlichen Zusatz- oder Weiterbildungsstudium bezeichnet.

Der berufsbegleitende MALIS-Studiengang ist auf beide Kombinationen zugeschnitten.

+Was kostet der Studiengang?

Die Studiengebühren betragen 1.500 € pro Semester und sind zu Semesterbeginn zu entrichten.

Zusätzlich muss ein Semesterbeitrag von 88,10 € (Sozialbeitrag für das Kölner Studierendenwerk und AStA-Beitrag) gezahlt werden.

Das Institut für Informationswissenschaft kann leider keine Bildungsgutscheine
akzeptieren.

+ Sind die Kosten des Studiums steuerlich absetzbar?

Bei dem Masterstudium handelt es sich um einen berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang. Bildungsmaßnahmen, mit der Kenntnisse im ausgeübten Beruf erhalten, erweitert oder den sich ändernden Anforderungen anpassen, sind beruflich veranlasst (z. B. Flugbegleiterin zur Pilotin, BFH-Urteil vom 27.5.2003, BStBl. 2005 II S. 202). Die Kosten können deshalb unbegrenzt als Werbungskosten geltend gemacht werden (R 34 Abs. 1 Satz 4 2005 LStR).

Ferner sind bei einem Zweitstudium (z. B. Masterstudiengang) die Kosten als Werbungskosten abzugsfähig. Hierbei ist es unerheblich, ob das Zweitstudium zu einem Berufswechsel führt oder ob schon eine Berufstätigkeit ausgeübt wurde (R 34 Abs. 1 Satz 5 LStR 2006). Voraussetzung ist auch hier, dass das Studium aus beruflichen Gründen absolviert wird.

Als Werbungskosten kommen u.a. in Betracht Studiengebühren, Zinsen für Studiendarlehen, Fahrt- und Reisekosten, Arbeitsmittel wie z.B. Fachliteratur, Büromaterial, PC usw.

Hinweis: Ausführungen ohne Obligo

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