Prof. Dr. Annette Blöcher

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Wirtschafts- und Rechtswissenschaften

Prof. Ragna Seidler-de Alwis

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Informations- und Kommunikationswissenschaften

Prof. Dr. Kai Thürbach

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Wirtschafts- und Rechtswissenschaften

E-Government – Wie digital ist die Verwaltung der Zukunft?

Silke Schönert (Bild: Silke Schönert)

In der letzten interdisziplinären Ringvorlesung Entrepreneurship & Innovation in diesem Semester zeigte Prof. Dr. Silke Schönert, Professorin für Business Information Systems an der RFH Köln, den Status quo der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung auf und bot einen spannenden Ausblick auf mögliche Digitalisierungsprojekte im Bereich E-Government.

Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern bisher als unzureichend wahrgenommen. Durch so genanntes „New Public Management“ sollen vor allem Dienstleistungs- und Kundenorientierung die Angebote der Verwaltung verbessern und die Zufriedenheit erhöhen.

Durch das Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“ sollen bestehende Hürden der Digitalisierung überwunden und Services, wie auch Organisationen selbst, digitaler gestaltet werden. Föderalismus und die daraus folgenden Abstimmungen, Organisationsstrukturen und deren teils unterschiedliche Zielsetzung – oder aber schlichtweg knappe Mittel in Verbindung mit häufig veralteter IT-Infrastruktur – hemmen den Fortschritt und die Anzahl von online verfügbaren Angeboten. Um digitale Strukturen zu verbessern und Innovation zu erhöhen, müsse Stabilität moderat aufgegeben und damit die häufig hemmende Vorsicht und Sicherheit von Verwaltungen angepasst werden, so Schönert.

Öffentliche Verwaltungen befinden sich in einem Spannungsverhältnis zwischen Stabilität und Innovation

Ein Blick in die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt – ebenso wie der Ausblick auf die kommenden Jahre –, dass die öffentliche Hand stetig dienstleistungsorientierter denkt und „immer mehr Projekt- und Prozessmanagement in den Verwaltungen Eingang findet“, sagte Schönert zuversichtlich. Im April 2021 ist das Registermodernisierungsgesetz verabschiedet worden, dass die Realisierung des so genannten „Once-Only-Prinzips“ flächendeckend ermöglichen soll und somit das langfristige Ziel der vollständig online abzuwickelnden Services mit einmaliger Eingabe der persönlichen Daten adressiert.

In Anschluss an den aufschlussreichen Vortrag konnten viele Fragen der Teilnehmenden, darunter auch einige Mitarbeitende aus der Verwaltung der TH Köln selbst, z. B. hinsichtlich des Einflusses von Corona oder der eigentlichen Zielsetzung der Digitalisierung, beantwortet werden.

Organisiert wird die interdisziplinäre Ringvorlesung von Prof. Dr. Annette Blöcher, Prof. Ragna Seidler-de Alwis und Prof. Dr. Kai Thürbach mit Unterstützung des StartUpLab@TH Köln.

Juni 2021

Prof. Dr. Annette Blöcher

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