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Verträge für die Tätigkeit als Dozent*in in der Lehre

Verträge für die Tätigkeit als Dozent*in werden ergänzend zum Lehrangebot für privatrechtliche, gebührenpflichtige Weiterbildungsangebote abgeschlossen.

Die Dozent*innen nehmen ihre Lehraufgaben und die weiteren vertraglich geregelten Aufgaben selbstständig wahr. Es wird kein Arbeitsverhältnis mit der TH Köln begründet, d.h. die*der Auftragnehmer*in

  • ist unabhängig von Weisungen der Auftraggeberin
  • ist nicht in die Arbeitsorganisation der Auftraggeberin eingegliedert
  • hat keine regelmäßigen Arbeits- und Anwesenheitszeiten mit Ausnahme der im Vertrag geregelten Veranstaltungstermine
  • erbringt keine Leistung, die normalerweise von Beschäftigten der Auftraggeberin erbracht werden

Derzeit bietet die TH Köln privatrechtliche Weiterbildungsmöglichkeiten gegen Gebühren in folgenden Bereichen an:

Da es sich hierbei um Lehrtätigkeiten außerhalb der öffentlich-rechtlichen Studiengänge bzw. um „weiterführende Studien“, „Zertifikatsstudien“ und „Seminare“ handelt, kann kein klassischer Lehrauftrag vergeben werden.

Antragsverfahren

Die Dozent*innen werden aufgrund der persönlichen und fachlichen Qualifikation durch die*den verantwortliche*n Antragsteller*in der Fakultät bzw. des Institutes ausgewählt. Anschließend erstellen Sie den Antrag auf Abschluss eines Vertrages über eine Tätigkeit als Dozent*in (inkl. „Angaben der*des Dozent*in“) und reichen diesen mindestens 12 Arbeitstage vor Beginn der Veranstaltungen beim Hochschulreferat Personalservice ein. Nach Prüfung der personalrechtlichen Voraussetzungen erfolgt unmittelbar die Unterzeichnung des Vertrages über eine Tätigkeit als Dozent*in. Ein rückwirkender Vertragsabschluss ist nicht möglich.

Bei der Kalkulation des Angebotes und der Festsetzung der Honorarsätze, beachten Sie bitte die Vorgaben der Trennungsrechnung.

Hinweise zum Nebentätigkeitsrecht

Dozent*innen, welche diese Tätigkeit neben ihrer Haupttätigkeit ausüben, sind verpflichtet, diese im Vorfeld als Nebentätigkeit zu melden. Erst mit schriftlicher Bestätigung bzw. Genehmigung der Nebentätigkeit durch die Arbeitgeberin/den Dienstherrn ist ein Abschluss eines Dozentenvertrags möglich.

Wird eine Nebentätigkeit ohne vorherige Genehmigung bzw. Bestätigung ausgeübt, so ist darin ein Dienstvergehen bzw. ein Verstoß gegen arbeitsrechtliche Pflichten zu sehen mit disziplinar- bzw. arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

Weitere Informationen zum Thema Nebentätigkeiten finden Sie auf den internen Webseiten.

Hinweise zur Sozialversicherung

Dozent*innen sind keine Arbeitnehmer*innen im sozialversicherungsrechtlichen Sinn und unterliegen deswegen nicht der Versicherungspflicht zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Zur Feststellung, ob sie als selbständige Lehrkräfte ggf. der Rentenversicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB IV unterliegen, ist die individuelle Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung erforderlich. Für die Veranlassung dieser Prüfung, die Entrichtung der ggf. zu zahlenden Beiträge sowie die rechtmäßige Versteuerung des Honorars ist die*der Dozent*in selbst verantwortlich.          
Von der gesetzlichen Unfallversicherung werden Dozent*innen nicht erfasst.

Abrechnungsverfahren

Ihre Abrechnung können Sie sowohl in elektronischer Form (bevorzugt) als auch in Papierform einreichen. Bitte nutzen Sie für eine zügigere Rechnungsbearbeitung das elektronische Rechnungsverfahren.

Hierfür senden Sie bitte Ihre Rechnung per E-Mail an folgende E-Mail-Postfächer:

  • abrechnung@th-koeln.de (für PDF- und ZUGFeRD-Formate)
  • xabrechnung@th-koeln.de (für XML-Rechnungen)

Eine Rechnung in Papierform ist an folgende Rechnungsadresse zu senden:

TH Köln
Buchhaltung
Gustav-Heinemann-Ufer 54
50968 Köln

Folgende Angaben muss Ihre Abrechnung enthalten:

  • Rechnungsadresse:
    TH Köln
    Buchhaltung
    Gustav-Heinemann-Ufer 54
    50968 Köln
  • Ihren vollständigen Namen und Ihre vollständige Adresse
  • die vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Steuer-ID
  • Rechnungsdatum
  • zuständiges Finanzamt und dessen Anschrift
  • Rechnungsnummer (muss eindeutig zuzuordnen sein und darf nicht wiederholt werden)
  • Menge und die Art der Leistung (Leistungsnachweis mit Angabe des Datums der Veranstaltung, Kurzinformation zur Veranstaltung und Stundenumfang)
  • anzuwendender Steuersatz oder Grundlage der Steuerbefreiung
  • Bankverbindung (IBAN und BIC)
  • Referenznummer, welche Ihnen mit der Erteilung des Lehrauftrags bzw. mit dem Vertrag über eine Tätigkeit als Dozent*in zugeteilt wird.

Zur Erleichterung der Rechnungstellung nutzen Sie das Abrechnungsformular. Weitere Hinweise zur elektronischen Rechnung finden Sie in den Abrechnungshinweisen.

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