Demokratie ist nicht wertneutral
Aktuellen Bestrebungen, die konstituierenden Freiheiten unseres demokratischen und sozialen Rechtsstaats einzuschränken, tritt die Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften entschieden entgegen und unterstützt den gesellschaftlichen Einsatz für Demokratie.
Als staatliche Einrichtung wahrt unsere Fakultät weltanschauliche und politische Neutralität.
Dies umfasst das parteipolitische Neutralitätsgebot, genauer das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb (Artikel 21 Grundgesetz). Im Interesse der demokratischen Ordnung ist es Staatsorganen untersagt, im Sinne einer politischen Partei in den Prozess der politischen Willensbildung einzugreifen.
Gleichzeitig sind wir uns bewusst, dass Hochschulen keine politik- und machtfreien Räume sind. Unsere Institution steht nicht neutral zum Grundgesetz. Das Grundgesetz garantiert jene Freiheiten, die wissenschaftliche Forschung, Lehre und Transfer erst ermöglichen. Sie sind also geschützt und gleichfalls seit jeher umkämpft. Die Freiheit der Wissenschaft und Lehre ist daher keine Frage ihres Schutzes, sondern ihrer Ausgestaltung.
Aktuellen Bestrebungen, die konstituierenden Freiheiten unseres demokratischen und sozialen Rechtsstaats einzuschränken, tritt die Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften entschieden entgegen und unterstützt den gesellschaftlichen Einsatz für Demokratie.
Der Beutelsbacher Konsens (1976) bietet seit vielen Jahrzehnten eine wichtige Orientierung, um diesen Grundsätzen auch in der Lehre gerecht werden zur können.
Dazu gehören, neben dem parteipolitischen Neutralitätsgebot, das Überwältigungsverbot (Vermeidung von Indoktrination), das Recht auf Bildung der eigenen Meinung, das Sachlichkeitsgebot sowie das Kontroversitätsgebot, um die Analyse- und Urteilsfähigkeit von Studierenden unter der Maßgabe wissenschaftlicher Debattenkultur zu stärken. Dies schließt die kritische Auseinandersetzung mit antidemokratischen, autoritären und völkisch- nationalistischen Positionen, die der demokratischen Grundordnung zuwiderlaufen, ausdrücklich ein.
Wir ermutigen daher alle Fakultätsangehörigen, für den Erhalt der freiheitlich- demokratischen Grundordnung einzustehen. Verbeamtete Mitglieder sind gemäß Paragraph 33 des Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) dazu verpflichtet.
Die Fakultät begrüßt und teilt vor diesem Hintergrund das Positionspapier der Hochschulrektorenkonferenz vom 23. Januar 2024. https://www.hrk.de/fileadmin/redaktion/hrk/02-Dokumente/02-02-PM/2024-01-23_HRK- Praesidium-PM_Hochschulen-fuer-Demokratie.pdf
Juli 2025