Bundesjustizminister Heiko Maas steht Rede und Antwort an der TH Köln

"Die Verbreitung von Hass muss auch im Internet geahndet werden." So begründete Bundesjustizminister Heiko Maas die Notwendigkeit des umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) beim Hörsaaltalk von WDRforyou am 7. Juli 2017 an der TH Köln.


Bundesjustizminister Heiko Maas im Gespräch mit Moderator Sherif Rizkallah Bundesjustizminister Heiko Maas beim WDR Hörsaaltalk (Bild: Thilo Schmülgen/TH Köln)

WDRforyou soll Menschen, die als Flüchtling nach Deutschland gekommen sind, informieren, unterhalten und ihnen die deutsche Welt näher bringen. Im Hörsaaltalk an der TH Köln hatten Studierende die Möglichkeit, ihre Fragen über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz direkt an den Bundesjustizminister zu stellen.

Bislang hätten viele Betreiber von sozialen Netzwerken zu wenige Kommentare gelöscht, die gegen geltendes Recht verstoßen, so Maas. Bei Twitter seien nur ein Prozent der gemeldeten Inhalte entfernt worden. "Nach europäischem Recht müssen Plattformbetreiber aber rechtswidrige Inhalte auf ihren Seiten löschen, sobald sie davon erfahren. Facebook und Co tun dies oftmals nicht", sagte der Bundesjustizminister. Durch das NetzDG können nun Geldstrafen bis 50 Millionen Euro verhängt werden, wenn die Betreiber die gesetzlichen Vorgaben systematisch missachten.

Viele Kritiker des Gesetzes sehen eine Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit durch die Gefahr des "Over-Blockings". Sie befürchten, dass die Plattformbetreiber im Zweifelsfall lieber zu viel als zu wenig löschen, um keine Strafe zu riskieren. Maas hält diese Gefahr aufgrund des Eigeninteresses der Plattformbetreiber für unwahrscheinlich – jeder gelöschte Kommentar bedeute schließlich weniger Traffic und damit weniger Umsatz. "Facebook und Co wollen dieses Gesetz nicht, weil sie nicht in Mitarbeiter investieren möchten, die gemeldete Kommentare überprüfen", so Maas. Zudem hätten die Betreiber Sorge, dass andere Länder mit ähnlichen Gesetzen nachziehen. Wohl zu Recht, denn viele Regierungen würden die Wirkungen des NetzDG sehr genau beobachten, berichtete der Justizminister.

Melden Internetnutzer künftig ihrem sozialen Netzwerk einen problematischen Inhalt, der dann nicht gelöscht wird, können sie einen Screenshot an das Bundesamt für Justiz senden. Dieses lässt prüfen, ob der Inhalt gesetzeswidrig ist und setzt gegebenenfalls eine Löschung durch. Wenn eine Plattform häufig illegale Inhalte nicht löscht, kann das Bundesamt ein Systemversagen feststellen und dem Betreiber eine Geldbuße auferlegen.

Juli 2017


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