Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik geschlechtergerecht gestalten
Alterssicherung als öffentliche Aufgabe - Der Deutsche Juristinnenbund e.V. nimmt Stellung zur zentralen Frage nach der Zukunft der Alterssicherung aus gleichstellungsrechtlicher Sicht und formuliert arbeitsmarkt- und rentenpolitische Empfehlungen
Deutscher Juristinnenbund e.V.
Im Rahmen der arbeits- und sozialrechtlichen Abteilung des 73. Deutschen Juristentages wurde vom Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) eine Stellungnahme zur geschlechtergerechten Altersvorsorge verfasst. Es geht um die Lastenverteilung und die darauf aufbauende Sicherstellung eines angemessenen Lebensunterhalts im Alter.
Die Ursachen für die erhebliche Rentenlücke (Gender Pension Gap) zwischen Frauen (801 Euro) und Männern (1179 Euro) sieht der djb vor allem bei der Berufswahl, Entlohnung, Arbeitszeit und der Aufteilung von Sorgearbeit. Das bedeutet, dass es nicht genügt nur rentenpolitische Maßnahmen einzuleiten, sondern verstärkt auch die geschlechterrechtliche Komponente der Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt mit zu berücksichtigen.
Der djb hebt insbesondere auch hervor, dass die Alterssicherung zuallererst eine öffentliche Aufgabe bleiben muss, da die betriebliche und die private Altersvorsorge „weniger Sorgearbeit berücksichtige und keine flächendeckende, solidarischen Elemente enthalte“, so die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig.
Als arbeitsmarktrelevante Maßnahmen sieht der djb die Anreize im Sozial- und Steuerrecht, wie beispielsweise das Ehegattensplitting und Minijobs, abzubauen, die Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld, den Ausbau der Infrastruktur für die Betreuung von zu pflegenden Angehörigen und Kindern. Mit Blick auf die Rentenpolitik empfiehlt der djb nicht allein auf die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rente zu schauen, sondern die tatsächlichen Lebens- und Erwerbsrealitäten von Frauen und Männern zu berücksichtigen und dabei Sorgearbeit stärker einzubeziehen.
September 2022