Organisatorisches zur Praxisphase

Für die Praxisphase sind Formalia zu beachten, um einen reibungslosen Ablauf und die Anerkennung zu gewährleisten. Im Rahmen der jährlich stattfindenden Lehrveranstaltung „Planung und Organisation der Praxisphase“ am Ende des Wintersemesters werden alle organisatorischen Themen ausgiebig erläutert.

Selbsttest

Der "Selbsttest zur Praxisphase" wird in einem 7-tägigen Zeitfenster im Sommersemester durchgeführt. Die Informationen hierzu erhalten Sie über moodle.

Die Informationsveranstaltung und der Selbsttest sind verpflichtend und Voraussetzung für die Zulassung zur Praxisphase.

Bericht

Im Praxisphasenbericht sollten Sie Ihre Erfahrungen in der Praxisstelle darstellen und reflektieren und einen Schwerpunkt auf die Beschreibung Ihres Projektes legen. Zu den Vorgaben finden Sie Informationen in den nebenstehenden Dokumenten und auch in den FAQ. Der Bericht sollte zu dem auf dem Zulassungsformular angegebenen Termin digital über moodle und als Ausdruck beim Praxisphasenteam abgegeben werden.

Praxisphasenbescheinigung

Die Praxisphasenbescheinigung, die auf einem Briefformular der Institution ausgestellt werden soll, wird als ORIGINAL-Dokument zusammen mit dem ausgedruckten Exemplar des Praxisphasenberichts (am besten nach dem Deckblatt abgeheftet) abgegeben (s. nebenstehendes Merkblatt).

Plakat

Die wichtigsten Informationen zur Praxisphase und zu Ihrem Projekt sollten Sie auf einem Plakat übersichtlich und graphisch ansprechend darstellen. Die FAQ bieten Ihnen allgemeine Informationen und nebenstehend finden Sie Formatvorlagen. Informationen zur Plakatgestaltung und -abgabe und zur Postersession im Sommersemester nach der Praxisphase finden Sie auf moodle.

Plakatbeispiele können Sie sich in der Praxisstellen-Datenbank bei den teilnehmenden Bibliotheken anschauen.


LBV- Vergütung in der Praxisphase

Alle Studierenden erhalten auf Antrag eine Praxisphasen-Beihilfe von brutto 500 Euro pro Monat (Stand: 2019), unabhängig davon, ob die Praxisphase in Deutschland oder im Ausland absolviert wird. Diese Beihilfe durch das Land NRW wird für max. für 112 Tage gewährt („angebrochene Monate“ werden tagegenau berechnet) und vom Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) ausgezahlt.

Sämtliche Vergütungen, also auch die, die im Rahmen von Stipendien gezahlt werden, müssen auf den LBV-Antragsformularen angegeben werden. Die Formulare sind auf moodle verfügbar.

In seltenen Fällen findet eine zusätzliche Vergütung seitens der Praktikumseinrichtung statt. Diese wird von den 500,00 Euro Praxisphasen-Beihilfe abgezogen.

Sollten Sie BAföG-Unterstützung erhalten, ist auf jeden Fall Rücksprache mit Ihrem jeweiligen BAföG-Ansprechpartner notwendig, da die Vergütung Auswirkungen auf Ihre BAföG-Zahlungen haben kann.

Kontakt und Beratung

Bei detaillierten Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Meyer.
Anschrift:

Frau Sandra Meyer
TH Köln, Team 9.1

Gustav-Heinemann-Ufer 54, 50968 Köln
Raum: 045
Tel.: 0221 8275-3781
Email: sandra.meyer@th-koeln.de


Nachdem die vollständigen Unterlagen in der TH-Verwaltung eingegangen sind, dauert es ca. 8 Wochen, bis die Auszahlung der Vergütung erfolgt. Eine Bestätigung über die Zahlung wird nicht verschickt.

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