FAQ-Praxisphase BA Bibliothekswissenschaft

Auf dieser Seite finden Sie häufig gestellte Fragen rund um die Praxisphase.

1. Stellenwert des Praxismoduls und der Praxisphase

+Welchen Anteil hat das Praxismodul am gesamten Studium und aus welchen Veranstaltungen besteht es?

Das Praxismodul besteht aus einer Praxisphase, die in einer bibliothekarischen Einrichtung durchgeführt wird, sowie vorbereitenden und nachbereitenden Lehrveranstaltungen:

- BPM 1 Absolvieren eines WBT-Selbsttestes zu den Lehrinhalten (unbenotet)
- BPM 2 Nachweis der Teilnahme an der Praxisphase durch eine Bescheinigung der Praxisstelle entsprechend den trilateralen vertraglichen Vereinbarungen (unbenotet)
- BPM 3 Abschlussbericht und Plakat (unbenotet)

+Welche sind die Voraussetzungen für die Vergabe von Credits?

Für das bestandene Praxismodul werden 30 Credits vergeben. Diese werden in PSSO gut geschrieben, wenn die Teilmodulprüfung BPM1 erfolgreich absolviert wurde, sowie
a) die Bestätigung über die Ableistung der Praxisphase,
b) der Praxisbericht gemäß den formulierten Anforderungen und,
c) das Praxisphasenplakat gemäß den formulierten Anforderungen
vorliegt und die für die Nachbereitung der Praxisphase vorgesehene Veranstaltung stattgefunden hat.

2. Vorbereitung der Praxisphase

+Welche Personen gehören zum Praxisphasenteam?

Praxisphasenbeauftragte für den Studiengang Bibliothekswissenschaft:

Prof. Dr. Simone Fühles-Ubach
E-Mail: simone.fuehles-ubach(at)th-koeln.de
Sprechstunde: nach Vereinbarung
(Schwerpunkt: Praxisstellen in Wissenschaftlichen Bibliotheken und Spezialbibliotheken)

Prof. Dr. Tom Becker
E-Mail: tom.becker(at)th-koeln.de
Sprechstunde: nach Vereinbarung
(Schwerpunkt: Praxisstellen in Öffentlichen Bibliotheken)

Ansprechpartnerin für organisatorische und allgemeine Fragen:

Dipl.-Bibl. Dorothee Hofferberth
E-Mail: dorothee.hofferberth(at)th-koeln.de
Tel.: 0221-8275-3776

Regelmäßige offene Sprechzeiten:
Dienstag, 13.00 bis 16.00 Uhr, Freitag, 09.30 bis 12.00 Uhr
R. A4.387 (Zwischengeschoss)

Natürlich können Sie auch gerne einen individuellen Termin vereinbaren, um Überschneidungen mit Ihrem Stundenplan zu vermeiden. Auch für ausführlichere Beratungsgespräche bietet sich eine Terminabsprache an.

Bei allen Fragen und Unklarheiten steht Ihnen Frau Hofferberth darüber hinaus gerne per E-Mail zur Verfügung.

+Welche Veranstaltungen gibt es zur Vorbereitung der Praxisphase und welche Themen werden dort angesprochen?

Zur Vorbereitung der Praxisphase wird im 3. Semester die Lehrveranstaltung (BPM1) Planung und Organisation angeboten, im 4. Semester erfolgt ein unbenoteter Online-Selbsttest zur Organisation der Praxisphase.

Die Teilnahme an beiden Veranstaltungen ist Pflicht. Eine Anmeldung in PSSO erfolgt nicht.

Inhalte von (BPM1) Planung und Organisation sind u.a.:
- Organisatorische Abläufe
- Gesetzliche Rahmenbedingungen (Studien- bzw. Praxisphasenordnung)
- Zulassungsvoraussetzungen
- Bewerbungstipps

+Wie lang muss die Praxisphase mindestens sein?

Die vertraglich vereinbarte Praxisphasendauer muss mindestens 112 Tage (16 volle Wochen) betragen.

In der Regel sollte die Praxisphase zwischen August und März absolviert werden. Ausnahmen müssen individuell abgestimmt werden, um nicht mit dem Prüfungszeitraum im Juli, den Blockwochen im März und vor allem dem Beginn der regelmäßigen Lehrveranstaltungen Anfang April zu kollidieren.

Die Wochenarbeitszeit orientiert sich an der üblichen, durchschnittlichen Wochenarbeitszeit der Praxisstelle.
Wenn in der Praxisstelle weniger Stunden als die durchschnittliche Wochenarbeitszeit gearbeitet wird, muss die Praxisphase um die fehlende Zeit verlängert werden.

Da die Praxisphase sich über die Weihnachtsfeiertage erstreckt, gelten folgende Regelungen:

- bei mehrtägiger Weihnachtsschließung der Praxisstelle werden diese Tage nicht auf die Praxisphasendauer angerechnet, sondern die Zählung endet am letzten Arbeitstag vor Weihnachten und beginnt wieder am ersten Tag der Öffnung
- ist die Einrichtung nur während der regulären Feiertage geschlossen, zählen die Feiertage als Praktikumstage, so wie alle Sonn- und Feiertage während des übrigen Kalenderjahres.

Zur Berechnung der Länge der Praxisphase benutzen Sie bitte das Formular "Berechnung des PP-Zeitraums" (siehe allgemeine Seite "Bibliothekswissenschaft - Praxisphase") und drucken es auch als Beleg für Ihre Anmeldeunterlagen aus.


+Welche Anforderungen bestehen an die Praxisstelle?

Als Praxisstelle sind öffentliche, wissenschaftliche und Spezialbibliotheken geeignet, die folgende Kriterien erfüllen müssen:

- mindestens 20.000 Medieneinheiten,
- insgesamt mindestens 3 Vollzeitstellen die mit bibliothekarischen Fachkräften besetzt sind (mind. Diplom- oder Bachelor-Bibliothekare oder vergleichbare Qualifikation)
- Einsatz eines EDV-Systems (integriertes Bibliothekssystem)

Es muss ein konkreter betreuender Ansprechpartner zur Betreuung benannt werden!

+Wo gibt es Informationen zu möglichen Praxisstellen?

Bevorzugte Quelle zur Information über schon zugelassene Praxiseinrichtungen ist die

- Praxisphasendatenbank (ACHTUNG: nur Stellen seit 2009 entsprechen den aktuellen Zulassungsvoraussetzungen)

Eine weitere hilfreiche Quelle ist u.a.

- http://www.bibliotheksportal.de/themen/beruf/praktika.html

Darüber hinaus bietet es sich natürlich an, selbst nach Bibliotheken Ihrer Wahl zu recherchieren und diese direkt zu kontaktieren. Achten Sie dabei darauf, dass die Bibliotheken den Zulassungsvoraussetzungen entsprechen. Im Zweifelsfalle halten Sie bitte Rücksprache mit dem Praxisphasenteam.

+Was ist die Praxisphasendatenbank?

In der Praxisphasendatenbank sind alle Praxisstellen verzeichnet, in denen seit dem Jahr 2000 Studierende der Studiengänge Bibliothekswesen/Bibliothekswissenschaft UND Angewandte Informationswirtschaft ein Praxissemester bzw. eine Praxisphase absolviert haben. Diese Datenbank dient für nachfolgende Studierende zur Orientierung bzw. als Anregung für eine geeignete Praxisstelle.

Bitte achten Sie darauf, dass nur die Praxisstellen ab 2009 der aktuellen Bachelor-Prüfungsordnung entsprechen. Bei allen Praxisstellen zwischen 2000 und 2009 ist im Zweifelsfalle Rücksprache mit dem Praxisphasenteam notwendig, um die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen abzuklären.

Sollten Sie die Praxisphase in einer Einrichtung oder in einem Unternehmen absolvieren wollen, das noch nicht in der PP-Datenbank gelistet ist, ist die Zulassung dieser Praxisstelle auf jeden Fall VORHER mit dem Praxisphasenteam abzuklären.

+Wie sieht eine gute Bewerbung aus?

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Unterseite "Praxisphase - Bewerbung".

+Welche Möglichkeiten gibt es, die Praxisphase im Ausland zu absolvieren?

Welche Studierenden bereits wo im Ausland eine Praxisphase absolviert haben, erfahren Sie durch die Praxisphasendatenbank.

Bei einer Bewerbung für ein Auslandspraktikum ist ganz besonders Eigeninitiative, ein wenig Hartnäckigkeit, Geduld und v. a. eine frühzeitige Planung (mind. 6 Monate vor Beginn des Praktikums) gefragt. Berücksichtigen Sie bitte auf jeden Fall die teilweise sehr lange Bearbeitungszeit für ein gültiges Visum (mehrere Monate z. B. für USA, Kanada, Australien). Tipps und Informationen zu Fördermöglichkeiten erhalten Sie beim International Office.

+Welche Vergütung erhalte ich während der Praxisphase?

Alle Studierenden erhalten auf Antrag eine Praxisphasen-Beihilfe von brutto 500 Euro pro Monat (Stand: 2018), unabhängig davon, ob die Praxisphase in Deutschland oder im Ausland absolviert wird. Diese Beihilfe durch das Land NRW wird für max. 4 Monate gewährt und vom Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) ausgezahlt.
Die Anträge und weitere Informationen finden Sie im moodle-Kursraum "Modul zur Praxisphase". Bei detaillierten Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Meyer:
Sandra Meyer
Gustav-Heinemann-Ufer 54, 50968 Köln
Raum 45
Tel.: 0221 8275-3781
E-Mail: sandra.meyer@th-koeln.de
Sprechzeiten:
Montag - Freitag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
(wenn möglich, vorher ankündigen!)

Sollten Sie BAföG-Unterstützung erhalten, ist auf jeden Fall Rücksprache mit Ihrem jeweiligen BAföG-Ansprechpartner notwendig, da die Vergütung oft deutliche Auswirkungen auf Ihre BAföG-Zahlungen hat, auch über einen längeren Zeitraum.

+Was muss ich beachten wenn ich BAföG-Unterstützung erhalte?

Bitte klären Sie im Vorfeld der Praxisphase unbedingt mit Ihrem jeweiligen Ansprechpartner im BAföG-Amt ab, ob die Praxisphasenvergütung Ihre BAföG-Zahlungen beeinflusst. Je nach Höhe der Praxisphasenvergütung kann es zu erheblichen Rückforderungen oder Änderungen in der künftigen Unterstützungssumme kommen. Wie und ob die Vergütung Ihre BAföG-Unterstützung beeinflusst, muss immer individuell direkt mit dem BAföG-Amt besprochen werden.

+Rückmeldung für das Semester, in dem Sie Ihre Praxisphase absolvieren werden - Von welchen Beiträgen ist eine Befreiung möglich?



Die Rückmeldung zum jeweils kommenden Semester erfolgt im Normalfall durch Zahlung der Semesterbeiträge (weitere Details hierzu finden Sie auf den Seiten des Studierenden- und Prüfungsservice: http://www.studium.th-koeln.de/studium/u/01219.php).

Natürlich müssen Sie sich auch für das Semester zurückmelden, in dem Sie Ihre Praxisphase durchführen. Die fristgerechte Bezahlung des jeweils fälligen Semesterbeitrags (den aktuellen Betrag und die einzelnen Komponenten finden Sie auf den Seiten des Studierenden- und Prüfungsservice: http://www.studium.th-koeln.de/studium/u/01219.php) ist für die Rückmeldung immer unbedingt erforderlich!

Wenn Sie Ihre Praxisphase außerhalb von NRW oder im Ausland zubringen, ist es möglich, die Zahlung eines geringeren Semesterbeitrags zu beantragen, da Sie sich in diesem Falle von der Zahlung des SemesterTickets befreien lassen können. Falls Sie von dieser Option Gebrauch machen möchten, weisen Sie bitte die Kolleginnen im Studierenden- und Prüfungsbüro ausdrücklich darauf hin (persönlich, telefonisch, per E-Mail)!

Weiterführende Informationen und individuelle Beratung zu Fristen, Verspätungsgebühren und der Rückforderung eventuell zu viel bezahlter Beiträge erhalten Sie im Studierenden- und Prüfungsservice (http://www.studium.th-koeln.de/studium/u/01219.php) bzw. direkt bei Frau Bompani (katia.bompani@fh-koeln.de, 0221-8275-3132).

+Wie beantrage ich die Befreiung vom SemesterTicket (NUR für Studierende, die die Praxisphase außerhalb von NRW oder im Ausland absolvieren)?

Eine Rückerstattung des SemesterTickets kann im Büro der asta der TH Köln am Campus Deutz beantragt werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der asta (http://http://www.asta.th-koeln.de) unter dem Punkt SemesterTicket.

3. Zulassung zur Praxisphase

+Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erbringen, um zur Praxisphase zugelassen werden zu können?

Um zur Praxisphase zugelassen zu werden, müssen von den Studierenden folgende Studienleistungen erbracht werden:

- die Modulprüfungen A1, B1 plus zwei weitere Modulprüfungen des zweiten Studiensemesters.
Hierbei handelt es sich immer um vollständig abgeschlossene Module, nicht um Teilmodule.

Beide Module:

A1: Bibliothek, Information, Gesellschaft I

B1: Management I

Zwei Modulprüfungen aus:

B2: Management II

C1: Metadaten I

C2: Metadaten II

D1: Allg. Informationsmittel

E1: Literatur und Medien

T1: Grundlagen der IT

Außerdem muss der Selbsttest zur Praxisphase erfolgreich absolviert werden (im Sommersemester, Zeitraum wird bekannt gegeben).

WICHTIGER HINWEIS:

Aus technischen Gründen kann PSSO möglicherweise eine Zeile „Zulassung zur Praxisphase“ (Prüf.Nr. 942) bzw. „Zulassung zur Praxisphase § 27“ (Prüf.Nr. 941) mit dem Status „BE“ ausweisen, auch wenn die Zulassungsvoraussetzungen eventuell noch nicht (!) erfüllt sind. Diese Zeile ist NICHT maßgeblich und gibt keinerlei verlässliche Auskunft darüber, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen tatsächlich erfüllen!

Maßgeblich für eine Zulassung zur Praxisphase ist der PSSO-Nachweis darüber, dass die in der Prüfungsordnung genannten Modulprüfungen bestanden sind. Dies wird vor der Zulassung zur Praxisphase durch das Praxisphasenteam überprüft.

Bei Fragen und Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an das Praxisphasenteam.

+Welche Unterlagen müssen bei den Praxisphasenbeauftragten VOR Antritt des Praktikums vorliegen?

- 2 x Antrag auf Genehmigung einer Praxisstelle (unterschrieben)
- 2 x Vereinbarung über die Ableistung einer Praxisphase = Vertrag ( 1 Original, 1 Kopie) (unterschrieben)
- 1 x erbrachter Nachweis über Studienleistungen (über PSSO ausdruckbar)
- 1 x Ausdruck der xls-Datei über die Dauer der Praxisphase

Sie finden die entsprechenden Vorlagen unter Bibliothekswissenschaft - Praxisphase.

Bitte bringen Sie die oben aufgeführten Unterlagen persönlich zu Frau Hofferberth (Raum 387, Sprechzeiten: Dienstag, 13.00 bis 16.00 Uhr, Freitag 9:30 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung. Tel 0221 8275-3776).

Der Vertrag, der VOR Antragsstellung von der Praxisstelle ausgefüllt und unterschrieben sein muss, wird für die Zulassung der Bibliothek benötigt. Sollte die Praxisphaseninstitution einen "hauseigenen" Praktikantenvertrag der FH-Vertragsvorlage vorziehen, ist dies in der Regel unproblematisch. Der Vertrag muss dann aber auf jeden Fall vor der offiziellen Zulassung zur Praxisphase durch das Praxisphasenteam inhaltlich überprüft werden.

Der betreuende Dozent wird vom Praxisphasenteam eingetragen.

Der Antrag dient zur Erfassung der Personalien der/des Studierenden bzw. der Einrichtung. Zusätzlich wird geprüft, ob die/der Studierende die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, bzw. ob die Bibliothek als Praxisstelle zugelassen wird.

+Welche Unterlagen bekomme ich vom Praxisphasenbeauftragten zurück?

Bei Abgabe der Formulare erhält der Studierende ein Exemplar des Antrags sowie ein Exemplar des Vertrags zurück, sowie Informationen zum Abgabetermin des Berichts und zum betreuenden Dozenten. Eventuelle Abweichungen müssen dem Praxisphasenteam mitgeteilt werden.

+Was muss ich tun, wenn ich laut PSSO noch nicht zur Praxisphase zugelassen werden kann?

In diesem Fall ist es unerlässlich, in einem ersten Schritt die noch fehlenden Prüfungsleistungen zu erbringen. Wenn nach bestandener Prüfung der aktualisierte PSSO-Eintrag vorliegt, müssen Sie den entsprechenden Auszug dem Praxisphasenteam zukommen lassen (idealerweise geben Sie den Auszug direkt bei Frau Hofferberth ab; nach Absprache ist auch eine Übermittlung als E-Mail-Attachment möglich). Erst wenn Ihre Unterlagen damit vollständig vorliegen, können Sie zur Praxisphase zugelassen werden.

+Muss ich mich für die Praxisphase in PSSO anmelden?

Nein, eine Anmeldung in PSSO ist nicht möglich.
Der Prüfungsservice erhält eine Mitteilung vom Praxisphasenteam nach bestandener Praxisphase.

4. Während der Praxisphase

+Worauf ist beim obligatorischen Praxisphasen-Projekt zu achten?

Ein obligatorischer Bestandteil der mindestens 16-wöchigen Praxisphase ist die Durchführung eines eigenständigen Projektes in der Praxisphaseninstitution.

Bei diesem Projekt handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Aufgabe außerhalb (!) der Alltagsaufgaben. Aber die gesamte Aufgabe soll weitgehend selbstständig erfasst (Hintergründe, Ziele des Projekts), strukturiert, bearbeitet und auch bewertet (Ergebnisse!) werden.

Das Projekt sollte sich zeitlich mindestens über ein Drittel bis die Hälfte (gerne auch länger) der Praxiszeit erstrecken. Es muss jedoch nicht zwingend die gesamte Wochenarbeitszeit in Anspruch nehmen, sondern kann alternativ auch sinnvoll über den Gesamtzeitraum der Praxisphase gestreckt werden.

Für die Durchführung des Projekts, bzw. die Erstellung der Praxisphasenberichte ist es wichtig, die Ressourcen (z. B. Zeit) genau abzuklären und wichtige Meilensteine (Unter- und Zwischenziele) zu setzen. Sinnvoll sind zusätzlich zeitbezogene Diagramme.

Die Grundlagen, die in der Lehrveranstaltung „Projektmanagement“ gelehrt werden, werden als bekannt vorausgesetzt.

+Gibt es Urlaub während der Praxisphase?

Urlaubstage sind während der Praxisphase erst nach Ablauf der Mindestdauer des Praktikums zulässig, d. h. mindestens 16 Wochen müssen für die Anerkennung als Praxisphase ohne zeitliche Unterbrechung absolviert werden. Sollten Ihnen vertraglich Urlaubstage zustehen, müssen diese im Anschluss an diesen Zeitraum genommen werden.

+Können während der Praxisphase grundsätzlich auch Prüfungsleistungen an der TH Köln erbracht werden?

Ja (vgl. § 30 (4) der Prüfungsordnung für den Studiengang Bibliothekswissenschaft, § 30 Durchführung der Praxisphase)
...
"(4) Für die Teilnahme an Prüfungen während der Praxisphase müssen die Studierenden freigestellt werden."

+Hat die Praxisphase aufschiebende Wirkung auf Prüfungen?

Ja, die Praxisphase hat für die Einjahresfrist innerhalb derer eine Prüfung wiederholt werden muss prinzipiell eine aufschiebende Wirkung (um 1 Semester).

VORSICHT: Unabhängig davon ist es jedoch unabdingbar, dass Sie Ihren konkreten Fall VOR dem Antritt der Praxisphase mit dem Prüfungsamt abklären, um eventuelle Missverständnisse unbedingt auszuschließen. Dieser FAQ-Eintrag ist lediglich als Hinweis, nicht als verbindliche Aussage zu verstehen!

Kontaktperson im Prüfungsamt:

Frau Kocadayi
kezban.kocadayi@th-koeln.de

+Was passiert im Krankheitsfall?

Im Krankheitsfall müssen Studierende in der Praxisstelle umgehend, d.h. am ersten Krankheitstag, die Praxisstelle informieren. Abhängig von den in der jeweiligen Praxisstelle geltenden Regeln (vgl. § 29 der BPO) ist spätestens ab dem 3. Arbeitstag, an dem die/der Studierende krank ist, der Praxisstelle ein Attest im Original vorzulegen.
Sofern die Anzahl der Arbeitstage, an denen die/der Studierende wegen Krankheit die Praxisphase nicht wahrnehmen konnte, insgesamt 10 übersteigt, wird die Praxisphase um diese 10 sowie alle weiteren Fehltage verlängert. Das Praxisphasenteam ist über diesen Sachverhalt zu informieren.

+In welchen Fällen sollte ich Kontakt mit dem Praxisphasenteam aufnehmen?

Bei inhaltlichen Fragen über die Zielsetzung der Praxisphase, bei Problemen mit der Zuteilung eines geeigneten Projekts sowie bei Unstimmigkeiten mit der Ansprechperson in der Praxisstelle sollte auf jeden Fall Kontakt mit dem Praxisphasenteam aufgenommen werden. Aber auch darüber hinaus steht das Praxisphasenteam natürlich bei Fragen und Problemen zur Verfügung.

+Welche Vorarbeiten sollte ich während der Praxisphase für den Bericht und das Plakat erledigen?

Bereits während der Praxisphase sollten für den Bericht und das Plakat Informationen festgehalten und Fotos angefertigt werden.

5. Praxisphasen-Bericht und -Plakat

+Ist eine gesonderte Anmeldung zu den Praxisphasen-Teilmodulen notwendig?

Nein.

Die Bestätigung über das Bestehen der Teilmodulprüfungen erfolgt durch die Praxisphasenbeauftragten direkt ans Prüfungsamt. Durch die offizielle Zulassung zur Praxisphase sind die Studierenden faktisch zu diesen Teilmodulprüfungen angemeldet.

Im Detail handelt es sich um folgende Teilmodulprüfungen:
BPM 2: Praxisphase
BPM 3: Abschlussbericht und Poster

+Wie soll der Praxisphasenbericht gestaltet werden?

Die Dokumentvorlage für den Praxisphasenbericht (doc-Format; siehe Praxisphase/Organisatorisches) beinhaltet Informationen zum Umfang und Inhalt des Berichts und kann als Formatvorlage verwendet werden.

Mit dem KOMpetenzPASS (s. Praxisphase/Organisatorisches) können Sie selbstständig Ihre Kompetenzen analysieren und weiterentwickeln und anschließend Ihren Erfolg prüfen.

Bitte berücksichtigen Sie die Hinweise zur Anfertigung wissenschaftlicher Hausarbeiten (siehe Praxisphase/Organisatorisches) bei der Erstellung Ihres Berichts!

+Wann ist Abgabetermin des Praxisphasenberichts?

Der Bericht ist in zweifacher Ausfertigung (eine pdf-Version und ein Printexemplar) im Normalfall bis zum 28./29. Februar (je nach Kalenderjahr) eines Jahres abzugeben. In Ausnahmefällen gilt für Sie u.U. ein späteres Abgabedatum. Dieses finden Sie auf Ihrem Antrag zur Zulassung zur Praxisphase.

Die Abgabe Ihres Praxisphasenberichts in digitaler Form erfolgt ausschließlich über Moodle – dort steht Ihnen auch eine entsprechende Anleitung für den Upload zur Verfügung.

WICHTIG:

Die festgelegte bzw. errechnete Deadline für die Abgabe Ihres Berichts ist zwingend einzuhalten! Bei einer verspäteten Abgabe wird der Bericht als "nicht bestanden" bewertet.

Sollte es zwingende Gründe für eine spätere Abgabe geben, sind diese rechtzeitig (!) vor dem Abgabetermin mit einem Mitglied des Praxisphasenteams abzusprechen. Über eine mögliche Verlängerung wird dann fallweise entschieden.

Nachfolgende Versuche jeweils zum Ende des Folgesemesters.

+Wie wird der PP-Bericht eingereicht?

Im Normalfall laden Sie die digitale Version Ihres Praxisphasenberichts (PDF-Format) bis spätestens zum 28./29. Februar des Jahres über die mit dem Link "Abgabefunktion für Ihren Praxisphasenbericht" verknüpfte Abgabefunktion hoch. In Ausnahmefällen gilt für Sie u.U. ein späteres Abgabedatum. Dieses finden Sie auf Ihrem Antrag zur Zulassung zur Praxisphase.

Daneben müssen Sie uns - ebenfalls bis zum für Sie geltenden Abgabedatum - noch eine gedruckte und zusammengeheftete Version Ihres Berichts in einer geeignete Mappe zur Verfügung stellen. Abgabe bei Frau Hofferberth durch Einreichen in deren Postfach im Institut für Informationswissenschaft oder auf dem Postweg an:

Dorothee Hofferberth
TH Köln
Institut für Informationswissenschaft
Gustav-Heinemann-Ufer 54
50968 Köln

+Soll eine Praxisphasenpräsentation abgegeben werden?

Nein, für den Studiengang Bibliothekswissenschaft (ab Studienjahrgang 2013) müssen nur Bericht und Plakat abgegeben werden.

+Wie werden der Praxisphasenbericht und das Plakat bewertet?

Bericht und Plakat werden nicht benotet jedoch bewertet. Die verschiedenen Aspekte des Berichts werden jeweils unterschiedlich gewichtet. Bewertet werden folgende Kriterien:

- Einleitung & (organisatorisches) Fazit
- Reflexion zur persönliche Motivation, Zielsetzung, Kompetenzprofil & retrospektive Einschätzung / Reflexion der persönlichen Entwicklung
- Beschreibung der Praxisstelle, grundlegende Einsatzbereiche und Aufgaben
- Projekt
- Formale Kriterien

Beachten Sie bitte, dass v.a. der Reflexion, dem Projektbericht und den formalen Kriterien gesteigerte Bedeutung zukommt!

Die "Bindeart" der gedruckten Fassung (Ringbindung oder andere Bindung, im Schnellhefter etc.) hat keinen Einfluss auf die Bewertung.

+Welche formalen Anforderungen an die Praxisphasenplakate sind zu beachten?

Das gedruckte Plakat wird die Maße 90 x 60 bzw. 60 x 90 haben.
Die als Vorlage zur Verfügung gestellte PPT orientiert sich demzufolge an dieser Größe und am Seitenverhältnis 2:3 bzw. 3:2 [vgl. A1 =84,1 x 59,4 cm].

Plakatvorlagen mit Angaben für die Gestaltung sind unter Praxisphase/Organisatorisches verfügbar.

WICHTIG: Auch wenn Ihnen hier eine Gestaltungsvorlage angeboten wird, die die grundlegenden Elemente des Plakats vorgibt an die Sie sich halten müssen, ist auf jeden Fall Kreativität erlaubt und erwünscht!

Um das Poster zu Testzwecken auf DIN A4 drucken zu können, existiert eine Funktion "Auf Seitenformat/Papiergröße skalieren", die normalerweise im Druckmenüfenster bzw. der Seitenansicht zu finden ist.

+Wann ist Abgabetermin der Datei für das Praxisphasenplakat als Druckvorlage?

Der Abgabetermin für das zu erstellende Plakat wird erst am Anfang des Sommersemesters sein und wird über Moodle bekannt gegeben. Sie können zur Erstellung beliebige Anwendungen wie bspw. PowerPoint, OpenOffice.org, Word oder Photoshop verwenden. Bitte wandeln Sie das Plakat jedoch in jedem Fall vor der Abgabe in eine möglichst hochaufgelöste JPEG- oder TIFF-Datei um (300 dpi) und reichen Sie diese Version ein.

WICHTIG:

Die festgelegte Deadline für die Abgabe Ihres Plakats ist zwingend einzuhalten! Bei einer verspäteten Abgabe wird das Plakat als „nicht bestanden“ bewertet.

Sollte es zwingende Gründe für eine spätere Abgabe geben, sind diese rechtzeitig(!) vor dem Abgabetermin mit einem Mitglied des Praxisphasenteams abzusprechen. Über eine mögliche Verlängerung wird dann fallweise entschieden.

Nachfolgende Versuche jeweils zum Ende des Folgesemesters.

Die Abgabe Ihres Praxisphasenplakats erfolgt in digitaler Form und ausschließlich über Moodle – dort steht Ihnen auch eine entsprechende Anleitung für den Upload zur Verfügung.
Für einen qualitativ hochwertigen Druck des Plakates ist es sehr wichtig, dass die enthaltenen Grafiken eine Mindestgröße von 300 dpi haben. Bitte achten Sie darauf!

Bei Rückfragen wg. technischer Fragen oder der Formatierung kann auf die Kompetenzträger im Multimedia-Labor zurückgegriffen werden.

Die Dateien werden gesammelt und en bloc gedruckt. Hierfür stehen Mittel aus Qualitätsverbesserungsmitteln zur Verfügung. Sollten Sie die Plakatdatei nicht innerhalb der vereinbarten Frist einreichen, muss der Druck Ihres Plakates von Ihnen selbst organisiert und auch bezahlt werden.

6. Nach der Praxisphase

+Welche Informationen muss die Praxisphasenbescheinigung beinhalten?

Nach der Praxisphase muss ein Nachweis über das erfolgreiche Absolvieren erbracht werden, der von den Praxisphasenbeauftragten geprüft und bestätigt wird.

Die Praxisphasenbescheinigung sollte auf einem Kopfbogen der Praxisstelle ausgestellt sein.

Das Merkblatt zur Praxisphasenbescheinigung (siehe Praxisphase/Organisatorisches) gibt Informationen zu jenen Elementen, die die Bescheinigung beinhalten soll.
Achtung: Dies ist keine Dokumentvorlage!

Für die Anerkennung der Praxisphase ist eine Bescheinigung mit den genannten Daten hinreichend. Jedoch ist es empfehlenswert, sich ein Zeugnis ausstellen zu lassen, in dem die geforderten Angaben sowie Aussagen über Ihre Aktivitäten und Leistungen etc. getroffen werden. Ein solches Zeugnis kann ggf. später auch in anderen Zusammenhängen verwendet werden.

WICHTIG: Die Praxisphasenbescheinigung soll im Origianl eingereicht werden. Originalzeugnisse, die wieder benötigt werden, müssen selbständig wieder abgeholt werden.

+Was muss ich bei der Abgabe der Praxisphasenbescheinigung beachten?

Nach Ablauf Ihres Praktikums müssen Sie eine Bescheinigung einreichen in der Ihnen Ihre Praxisstelle bestätigt, dass Sie in der vertraglich vereinbarten Zeit regelmäßig und aktiv an der Praxisphase teilgenommen haben. Ebenso muss darin bestätigt werden, dass der Umfang der Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigung entsprach.

Sollten Sie statt einer kurzen Bescheinigung ein ausführliches Zeugnis erhalten, so können Sie dieses gerne als Ersatz für die Bescheinigung einreichen sofern o. g. Informationen enthalten sind (es gelten dann natürlich dieselben Regeln wie für das Einreichen einer Bescheinigung (s. u.)). Sofern Ihnen eine Bescheinigung vorliegt, ist es NICHT notwendig, zusätzlich auch noch ein Zeugnis abzugeben.

Die Bescheinigung ist IM ORIGINAL, ZUSAMMEN mit dem ausgedruckten Exemplar des Praxisphasenberichts (am besten angeheftet an das Deckblatt), beim Praxisphasenteam abzugeben. Sollten Sie Ihr Praktikum zum Zeitpunkt der Berichtsabgabe noch nicht beendet haben oder noch auf eine Bescheinigung warten, schicken Sie bitte eine Email an Frau Hofferberth und reichen Sie die Bescheinigung bitte ZEITNAH und UNAUFGEFORDERT nach.

Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass die Praxisphasenbescheinigung tatsächlich eine Praktikumsdauer von mindestens 112 Tagen (inklusive Wochenenden und Feiertage!) bestätigt und nicht vom im Praxisphasenantrag vereinbarten Zeitrahmen abweicht. Sollte sich dieser im Laufe Ihres Praktikums ändern, muss das Praxisphasenteam auf jeden Fall im Vorfeld informiert werden!

Bitte geben Sie zusätzlich 1 Kopie der Bescheinigung / des Zeugnisses ab. Diese wird von den Praxisphasenbeauftragten abgestempelt, unterschrieben und anschließend gesammelt an die Verwaltung der FH Köln verschickt, um die Rechtmäßigkeit der Zahlungen durch das LBV während der Praxisphase zu bestätigen. Sie selbst müssen KEINE Bestätigung direkt ans LBV schicken.

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