Ein Weg aus der Duldung. Information, Beratung und Antragstellung nach §25a und §25b AufenthG.
Beratungswerkstatt, 08. Juni 2017
Studierenden des Master-Studienganges "Beratung und Vertretung im Sozialen Recht" bieten eine "Beratungswerkstatt für Flüchtlinge" an und unterstützen damit Menschen, die im Rahmen des Ausländerrechtes in Deutschland geduldet oder gestattet leben und eine Aufenthaltserlaubnis erlangen möchten.
Auf einen Blick
Ein Weg aus der Duldung. Informationsveranstaltung, Beratung und Antragstellung zum §25a und §25b AufenthG für „gut integrierte AusländerInnen“
BeratungswerkstattWann?
- 08. Juni 2017
- 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr
-
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Wo?
TH Köln
Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften
Campus Südstadt
Ubierring 48, 50678 Köln
Standorte und Anreise
Kosten
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Veranstaltungsreihe
Refugees Welcome - Flucht und Flüchtlingspolitik der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften
Anmeldung
Nicht erforderlich.
Veranstalter
Weitere Informationen
Welche Personen sind betroffen? Welche Unterlagen benötigen Sie? Alle Angaben finden Sie in unserem Flyer. Ein Weg aus der Duldung. (pdf, 393 KB)
Ein Weg aus der Duldung. Informationsveranstaltung, Beratung und Antragstellung zum §25a und §25b AufenthG für „gut integrierte AusländerInnen“
Im Rahmen des Master-Studienganges "Beratung und Vertretung im Sozialen Recht" Modul "Beratungswerkstatt für Flüchtlinge" veranstaltet Studierende eine Informationsveranstaltung für Menschen, die im Rahmen des Ausländerrechtes geduldet oder gestattet in Deutschland leben und Interesse daran haben eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen.
Um die 500.000 Menschen (Quelle: statistisches Bundesamt) leben, teilweise seit vielen Jahren, mit einer Duldung oder Gestattung in Deutschland, d.h. sie haben keinen gültigen Aufenthaltstitel und sind in ihrem täglichen Leben stark eingeschränkt. Sie leben in ständiger Angst vor Abschiebung und erleben Beschränkungen in den Bereichen Wohnungsmarkt, Arbeitsleben und Reisfreiheit.
Für diese Personengruppe gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Diese Regelung richtet sich an Menschen, die mehrere Jahre in Deutschland leben, die deutsche Sprache beherrschen, die Schule regelmäßig besuchen, eine Ausbildung absolvieren oder erwerbstätig sind und auch in anderen Lebensbereichen eine erfolgreiche Integration nachweisen können. Aktuell könnten ca. 58.500 Erwachsene und ca. 13.000 Jugendliche (Quelle: Bundestagsdrucksache 18/11101) bundesweit von der Regelung profitieren, viele sind jedoch über ihre Rechte und Möglichkeiten nicht ausreichend informiert.
Über die Informationsveranstaltung hinaus unterstützen wir Interessierte am Folgetag konkret bei der Antragsstellung.