Häufig gestellte Fragen - Studienabschlussstipendien

Alle wichtigen Fragen und Antworten rund um die Studienabschlusstipendien des DAAD haben wir hier für Sie zusammengestellt.

+ Zähle ich als Bildungsausländer*in?

Bildungsausländer*innen sind internationale Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung

  • an einer Schule im Ausland,
  • einer ausländischen Schule in Deutschland oder
  • an einer deutschen Schule im Ausland

erworben oder im Ausland erworbene schulische Qualifikationen durch ein deutsches Studienkolleg ergänzt haben.

+ Was bedeutet "besondere Versorgungssituation"? Welche Nachweise muss ich einreichen?

Besondere Versorgungssituation bedeutet, dass Sie neben dem Studium und einem potentiellen Nebenjob unbezahlte Sorgearbeit für Angehörige (z. B. eigene Kinder oder pflegebedürftige Familienmitglieder) in Deutschland leisten. Dies führt oft zu einer dreifachen Belastung:

1. Studium
2. Unbezahlte Sorgearbeit für Kinder oder pflegebedürftige Familienmitglieder
3. Möglicher Nebenjob

Um Ihnen in dieser Situation zu helfen, bieten wir eine höhere Stipendienrate an. Ziel ist es, Ihnen die finanzielle Sicherheit zu geben, um Ihren Nebenjob zu reduzieren oder ganz aufzugeben, damit Sie sich stärker auf Ihr Studium und Ihre Versorgungsverpflichtungen konzentrieren können.

Als Nachweis reichen Sie bitte folgende Nachweise ein: 

  • bei Kindern: Geburtsurkunde sowie eine verbindliche Erklärung, dass die Kinder bei Ihnen im Haushalt leben
  • bei pflegebedürftigen Angehörigen: ärztliches Attest oder Nachweis über Pflegegrad der zu betreuenden Person und verbindliche Erklärung, dass es niemanden anderes gibt, der sich um die pflegebedürftige Person kümmern kann. 

+ Was bedeutet "gesundheitliche Beeinträchtigung"? Welche Nachweise muss ich einreichen?

Gesundheitliche Beeinträchtigung bedeutet, dass Sie einen nachgewiesenen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent und/oder eine nachgewiesene chronische Erkrankung haben. 

Bitte reichen Sie als Nachweis ein ärztliches Attest und/oder den Schwerbehindertenausweis ein. 

+ Ich bin Doktorand*in. Kann ich mich bewerben?

Nein. Unsere Ausschreibung richtet sich ausschließlich an internationale Regelstudierende. Doktorand*innen wenden sich bei Fragen zur Finanzierung bitte an das Graduiertenzentrum.

+ Ich bin Austauschstudierende*r. Kann ich mich bewerben?

Nein. Unsere Ausschreibung richtet sich ausschließlich an internationale Regelstudierende, die ihr gesamtes Studium an der TH Köln absolvieren.

+ Ich bin in meinem ersten Semester. Kann ich mich bewerben?

Nein. Unsere Ausschreibung richtet sich ausschließlich an internationale Regelstudierende, die sich in der Endphase ihres Studiums befinden und deren bisherige Studienleistungen erwarten lassen, dass in höchstens 12 Monaten ein qualifizierter Studienabschluss erreicht wird.

+ Ich muss für meine Abschlussarbeit ins Ausland. Kann ich mich bewerben?

Nein. Für dieses Stipendium müssen Sie sich während der Abschlussphase in Deutschland befinden.

Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit in der EU bearbeiten, können Sie sich auf ein Erasmus-Stipendium bewerben.

Für Aufenthalte außerhalb der EU zur Anfertigung von Abschlussarbeiten können Sie sich auf das PROMOS-Stipendium bewerben.

+ Ich habe (auch) die deutsche Staatsangehörigkeit. Kann ich mich bewerben?

Wenn Sie neben Ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit auch die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder sogar nur einen deutschen Pass, dann sind Sie kein*e Bildungsausländer*in - auch wenn Sie Ihre Schulbildung im Ausland absolviert haben. Deswegen können Sie sich leider nicht bewerben.

+ Ich habe mich bereits bei der letzten Runde beworben, habe aber kein Stipendium bekommen. Leider hat sich mein Abschluss verzögert. Darf ich mich wieder bewerben?

Ja.

+ Ich habe bereits ein Studienabschlussstipendium für meinen Bachelor-Abschluss erhalten. Jetzt befinde ich mich kurz vor meinem Master-Abschluss. Darf ich mich erneut bewerben?

Ja.

+ Ich bekomme bereits ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln. Darf ich mich bewerben?

Erhalten Studierende ein Teilstipendium aus öffentlichen Mitteln, ist eine ergänzende Förderung bis zur Höhe eines Vollstipendiums zulässig.

+ Ich bekomme BAföG. Darf ich mich bewerben?

Ja. Sie müssen das Stipendium jedoch bei der BAföG-Stelle angeben, die dann prüft, ob eine Kürzung des BAföG-Satzes erfolgt.

+ Wer darf das Gutachten für mich verfassen?

Das Gutachten sollte von einer*m Dozent*in der TH Köln verfasst werden, dabei kommt es nicht auf den akademischen Titel der gutachtenden Person an. Das Gutachten sollte nicht älter als 3 Monate sein.

+ Wie hoch wäre das Stipendium pro Monat?

Pro Monat erhalten Studierende bis zu 603 EUR.

Studierende mit besonderer Versorgungssituation von Kindern und pflegebedürftigen Personen sowie Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung (Menschen mit Behinderung oder chronischen Krankheiten) können bis zu 992 € erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung Nachweise bei. 

Bitte informieren Sie sich unter dem Punkt

"Was bedeutet 'besondere Versorgungssituation'? Welche Nachweise muss ich einreichen?"

und dem Punkt 

"Was bedeutet 'gesundheitliche Beeinträchtigung'? Welche Nachweise muss ich einreichen?"

über die einzureichenden Nachweise.

+ Für wie lange kann ich das Stipendium bekommen?

Sie können das Stipendium für maximal 6 Monate bekommen.

+ Ich habe einen Nebenjob. Darf ich neben dem Stipendium arbeiten?

Ja, dies ist grundsätzlich möglich.

Zusätzlich zu einem monatlichen Stipendium von 603 EUR dürfen Sie 992 EUR brutto verdienen. Übersteigt die Summe aus Stipendienrate und Brutto-
Zuverdienst die geltende Grenzsumme von 1.595 EUR, ist die Stipendienrate um die entsprechende Überziehung zu kürzen. Diese Grenze gilt für jeden Monat, in dem die Nebentätigkeit ausgeübt wird.

Beispiel: Sie verdienen im Monat 1.200 EUR brutto. Sie verdienen also 208 EUR zu viel. Ihr Stipendium würde um 208 EUR gekürzt werden: Sie würden ein Stipendium in Höhe von 395 EUR bekommen.

Wenn Sie mehr als 1.345 EUR brutto im Monat verdienen, können Sie kein Stipendium erhalten.

+ Ich habe eine besondere Versorgungssituation oder eine gesundheitliche Beeinträchtigung und einen Nebenjob. Darf ich den Nebenjob behalten?

Ja. 

Zusätzlich zu einem monatlichen Stipendium von 992 EUR dürfen Sie 603 EUR brutto verdienen. Übersteigt die Summe aus Stipendienrate und Brutto-
Zuverdienst die geltende Grenzsumme von 1.595 EUR, ist die Stipendienrate um die entsprechende Überziehung zu kürzen. Diese Grenze gilt für jeden Monat, in dem die Nebentätigkeit ausgeübt wird.

Beispiel: Sie verdienen im Monat 950 EUR brutto. Sie verdienen also 347 EUR zu viel. Ihr Stipendium würde um 347 EUR gekürzt werden: Sie würden ein Stipendium in Höhe von 645 EUR bekommen.

Wenn Sie mehr als 1.345 EUR brutto im Monat verdienen, können Sie kein Stipendium erhalten.

+ Was ist meine Steuer-Identifikationsnummer und wo finde ich diese?

Eine Steuer-Identifikationsnummer (IdNr oder auch Steuer-ID) wird jeder Person, die mit der Hauptwohnung oder der alleinigen Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst ist, zugeteilt. Sie wurde Ihnen nach der erstmaligen Anmeldung bei der Stadt per Brief vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zugesendet.

Die IdNr besteht aus 11 Ziffern und ist ein Leben lang gültig.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des BZSt.

Sollten Sie Ihre Nummer nicht kennen, können Sie um erneute Mitteilung bitten. Dies ist nur per Post möglich und kann bis zu 4 Wochen dauern.

+ Wie ermittle ich mein zuständiges Finanzamt?

Das für Sie zuständige Finanzamt ergibt sich aus Ihrer Meldeadresse (der Adresse, die Sie im Einwohnermeldeamt angemeldet haben).

Hier können Sie die Finanzämter mit Hilfe ihrer Postleitzahl suchen.


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