Medizinische Notfälle und Erste Hilfe
Grundsätzlich ist jede*r nach bestem Wissen verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, sofern damit keine erhebliche Eigengefahr verbunden ist oder dafür andere wichtige Pflichten verletzt werden. Die TH verfügt außerdem über ausgebildete Ersthelfende, die bei der Leitwarte angefragt werden können.
Allgemeine Verhaltensregeln bei verletzten/erkrankten Personen
- Leisten oder organisieren Sie Erste Hilfe. Bewahren Sie Ruhe. Retten Sie die Person aus dem Gefahrenbereich, z.B. mit dem Rautek-Rettungsgriff.
- Schützen Sie die verletzte Person vor Wärmeverlust und lassen Sie sie möglichst nicht allein. Legen Sie die Person in die stabile Seitenlage. Überwachen Sie Bewußtsein und Atmung.
- Sorgen Sie für eine störungsfreie Notfallabwicklung (Sicherung der Unfallstelle, ggf. Begleitung der Rettungskräfte auf dem Campus, keine Gaffer, keine Videos).
- Schlüssel für den Erste Hilfe-Raum bitte beim Pförtner holen.
- Melden Sie schwere Notfälle an den Rettungsdienst PLUS Leitwarte. Dadurch kann auch campusintern die Rettungskette organisiert werden (z.B. Schranken für die Zufahrt des Rettungswagens öffnen). Beenden Sie die Telefonate nicht von Ihrer Seite aus, sondern warten ab, ob noch Rückfragen gestellt werden.
- Weitere Informationen (Übersicht Ersthelfende, Standorte AEDs bzw. Defibrilatoren und Evakuierungsstühle) sind auch im AGU zu finden (intern).
- Ausführliche Informationen rund um Erste Hilfe sind hier nachzulesen.
Auffinden einer leblosen Person ohne erkennbare (normale) Atmung
- Prüfen Sie das Bewußtsein durch lautes Ansprechen, Anfassen oder Rütteln.
- Prüfen Sie die Atmung, machen die Atemwege frei, neigen den Kopf nach hinten und heben das Kinn an.
- Starten Sie schnellstmöglich mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung (siehe unten).
- Lassen Sie von jemanden einen Defibrilator holen (Standort ggf. über Leitwarte erfragen).
Durchführung einer Herzdruckmassage
- Person in Rückenlage (möglichst harter Untergrund), Oberkörper freimachen
- Handballen einer Hand auf Brustmitte, Handballen der zweiten Hand auf die erste Hand legen und die Finger verschränken
- Mit gestrecktem Arm das Brustbein 5 bis max. 6 cm nach unten drücken
- Brustbein nach jedem Druck entlasten
- 30x durchführen (Drucktempo 100-120mal pro Minute), dann 2x beatmen (1 Sekunde Luft in Mund oder Nase blasen) ==> im Wechsel durchführen
- fortführen bis Atmung einsetzt bzw. Rettungsdienst übernimmt
Weitere besondere Fälle von Erster Hilfe
- Die TH stellt bei Zahnunfällen sog. Zahnrettungsboxen. Sie dienen zur Aufbewahrung ausgeschlagener Zähne oder -bruchstücke, um die Überlebensfähigkeit der Zellen an der Zahnwurzel zu erhalten und die Chance für eine erfolgreiche Replantation zu erhöhen. Das Zahnstück wird, ohne die Wurzel zu berühren, in die Box gelegt und anschließend zum Zahnarzt gebracht. Fragen Sie beim Pförtner nach.
- Spezielle Informationen bei Hitzeerkrankungen finden Sie hier.
- Im Falle einer Vergiftung direkt die Giftnotrufzentrale: +49 228 19 240 anrufen. Wichtige Informationen der Meldung: Stoffart, -menge/-konzentration, Zeitpunkt der Giftaufnahme, erkennbare Vergiftungsanzeichen
Weitere Schritte nach dem Vorfall
- Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall muss ggf. ein Durchgangsarzt aufgesucht werden (Ausnahme: Fachbereiche wie Haut-/Augen- oder Ohrenverletzungen). Hier finden Sie Hilfe bei der Suche einer entsprechenden Praxis oder Krankenhausambulanz.
- Jeder Erste Hilfe-Einsatz muss im Erste Hilfe-Meldebogen dokumentiert werden. Dieser Nachweis kann z.B. bei der Anerkennung von Spätfolgen wichtig sein (Aufbewahrung in der TH für 5 Jahre). Der Meldeblock liegt jedem Verbandskasten bei oder kann als digitaler "Meldeblock" (intern) ausgefüllt werden.
- Möglicherweise ist auch eine zusätzliche Unfallanzeige zu stellen (in der Regel bei einer übe rdrei Tage hinausgehenden Arbeitsunfähigkeit). Beschäftigte finden weitere Informationen hier, Studierende fragen ggf. im Studienbüro nach.
- Schwere Körperverletzungen, Gewalteinwirkungen, etc. können bei direkt Betroffenen, aber auch z.B. Augenzeugen ein Trauma hervorrufen. Neben der Unfallanzeige besteht die Möglichkeit, eine formlose Meldung an den Unfallversicherungsträger vorzunehmen. Die Unfallkasse NRW berät dann die Person direkt im Hinblick auf das traumatische Ereignis und unterbreitet frühzeitig ein präventives Behandlungsangebot. Dies geschieht grundsätzlich nur mit Einwilligung der betroffenen Person bzw. ohne weitere Einbindung des Arbeitgebers. Bei Fragen wenden Sie sich auch gerne an das Team 10.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Gesundheitsförderung.