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Lehraufträge

Lehraufträge werden zur Ergänzung des Lehrangebots und für einen durch hauptamtliche Kräfte nicht gedeckten Lehrbedarf erteilt.

Der Lehrauftrag ist ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis eigener Art; er begründet kein Dienstverhältnis. Lehrbeauftragte nehmen ihre Lehraufgaben selbstständig war.

Ergänzende Regelungen zur Erteilung von Lehraufträgen sind im Art. 5 des Vertrages über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal enthalten.

Antragsverfahren

Lehrbeauftragte werden aufgrund der persönlichen und fachlichen Qualifikation durch die*den verantwortliche*n Antragsteller*in der Fakultät / Zentralen Einrichtungen bzw. des Institutes ausgewählt. Anschließend erstellen Sie den Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrages (inkl. „Angaben der*des Lehrbeauftragten“) und reichen diesen mindestens vier Wochen und während des Semesters mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltungen beim Hochschulreferat Personalservice ein.

Bitte beachten Sie:

  • Beschäftigte der TH Köln erhalten keine Lehraufträge.
  • Rückwirkende Erteilungen sind nicht möglich.
  • Nur mit vollständigen Unterlagen kann der Lehrauftrag erteilt werden.

Lehraufträge werden in der Regel vergütet. Die Vergütungssätze sind in der „Richtlinie für die Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen an der TH Köln“ festgelegt.

Abrechnungsverfahren

Ihre Abrechnung können Sie sowohl in elektronischer Form (bevorzugt) als auch in Papierform einreichen. Bitte nutzen Sie für eine zügigere Rechnungsbearbeitung das elektronische Rechnungsverfahren.

Hierfür senden Sie bitte Ihre Rechnung per E-Mail an folgende E-Mail-Postfächer:

  • abrechnung@th-koeln.de (für PDF- und ZUGFeRD-Formate)
  • xabrechnung@th-koeln.de (für XML-Rechnungen)

Eine Rechnung in Papierform ist an folgende Rechnungsadresse zu senden:

TH Köln
Buchhaltung
Gustav-Heinemann-Ufer 54
50968 Köln

Folgende Angaben muss Ihre Abrechnung enthalten:

  • Rechnungsadresse:
    TH Köln
    Buchhaltung
    Gustav-Heinemann-Ufer 54
    50968 Köln
  • Ihren vollständigen Namen und Ihre vollständige Adresse
  • die vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Steuer-ID
  • Rechnungsdatum
  • zuständiges Finanzamt und dessen Anschrift
  • Rechnungsnummer (muss eindeutig zuzuordnen sein und darf nicht wiederholt werden)
  • Menge und die Art der Leistung (Leistungsnachweis mit Angabe des Datums der Veranstaltung, Kurzinformation zur Veranstaltung und Stundenumfang)
  • anzuwendender Steuersatz oder Grundlage der Steuerbefreiung
  • Bankverbindung (IBAN und BIC)
  • Referenznummer, welche Ihnen mit der Erteilung des Lehrauftrags bzw. mit dem Vertrag über eine Tätigkeit als Dozent*in zugeteilt wird.
  • Angabe, ob die Abrechnung als natürliche (höchstpersönlichen Beauftragung und Wahrnehmung als Privatperson) oder juristische Person erfolgt.

Zur Erleichterung der Rechnungstellung nutzen Sie das Rechnungsformular. Weitere Hinweise zur elektronischen Rechnung finden Sie in den Abrechnungshinweisen.

Unfallversicherung

Als Lehrbeauftragte*r genießen Sie über eine private, von der TH Köln abgeschlossene Gruppenunfallversicherung Versicherungsschutz.

Der Versicherungsschutz besteht während der Dauer der Tätigkeit für die Hochschule und greift bei Unfällen, die sich während des Aufenthaltes in bzw. an der Hochschule ereignen.

Dies gilt auch für Exkursionen, wenn und soweit diese Sonderveranstaltungen im Umfang des erteilten Lehrauftrages enthalten und ausdrücklich genehmigt sind.

Wegeunfälle sind nicht versichert.

Exkursionen abrechnen

Exkursionen sind Lehrveranstaltungen außerhalb der Hochschule,

  • an denen Studierende nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung teilgenommen haben müssen,
  • die notwendiger Bestandteil der Studienordnung sind oder
  • die als Erweiterung und Vertiefung einer Lehrveranstaltung dringend erwünscht sind.

Wer darf teilnehmen?

  • die Exkursionsleitung
  • die Studierenden
  • weitere Hochschulangehörige (z.B. als Begleitpersonen)

Die Exkursionsleitung kann von Professor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und Lehrkräften für besondere Aufgaben übernommen werden. Es besteht keine Teilnehmendenbegrenzung.

Damit die Teilnahme von Lehrbeauftragten an Exkursionen abgerechnet werden kann, muss die Exkursion einschließlich etwaiger Reise- und Hotelkosten im Voraus zusammen mit dem Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrags beantragt und genehmigt werden.

Reise- und Hotelkosten können nicht über die Reisekostenstelle abgerechnet werden, sondern werden nach Beendigung der Exkursion mit dem Lehrauftrag in Rechnung gestellt.

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