Offene Fragen?

Ihr Frage wird hier nicht beantwortet?
Wenden Sie sich bitte an das Feedbackmanagement.

Hochwasserkatastrophe – Informationen für Angehörige der TH Köln

Auf dieser Seite wollen wir in den nächsten Tagen die Fragen der Studierenden und Beschäftigten sowie von Bewerberinnen und Bewerber um einen Studienplatz beantworten, die von der Hochwasserkatastrophe betroffen sind. Weitere Antworten werden laufend ergänzt.

Die Schäden, die die Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, insbesondere auch in unseren direkten Nachbarregionen, angerichtet hat, erschüttern und bewegen uns zutiefst. Zahlreiche Menschen haben ihre Wohnung, persönlichen Besitz – und leider auch Angehörige verloren.

Betroffen von dieser schlimmen, noch bis Mitte letzter Woche nicht vorstellbaren Situation, sind auch Studierende und Beschäftigte unserer Hochschule. Ihnen und ihren Familien gilt unser tiefstes Mitgefühl. Wir möchten Sie in dieser schwierigen Lage bestmöglich unterstützen. Derzeit arbeitet die TH Köln an Lösungen für Studieninteressierte, Studierende und Beschäftigte, die mit den Folgen und Auswirkungen der Überschwemmungen zu kämpfen haben.

Die Standorte der TH Köln selbst sind, von einzelnen kleineren Schäden abgesehen, nicht in Mitleidenschaft gezogen worden. Sollten Sie in den Gebäuden Schäden feststellen, die durch Wassereinbrüche ausgelöst worden sein könnten, wenden Sie sich bitte an die Leitwarte (Telefon: 0221-8275-2004).

Herzlich bedanken möchten wir uns bei allen Mitgliedern unserer Hochschule, die als Helferinnen und Helfer mit anpacken und dazu beitragen, Not zu lindern. Als Einsatzkräfte von Feuerwehren, THW oder Rettungsdiensten oder als Freiwillige von innerhalb und außerhalb der Region haben sie nicht zuletzt auch unter hohem persönlichen Risiko in den betroffenen Städten und Gemeinden außergewöhnliche Unterstützung geleistet.

Für Bewerber*innen um einen Studienplatz

+Meine Zeugnisse sind bei der Flut vernichtet worden. Wie kann ich mich jetzt für einen Bachelorstudiengang bewerben?

Bei der Online-Bewerbung müssen Sie in den meisten Fällen noch keine Unterlagen hochladen und geben nur die Note und das Datum Ihrer Hochschulzugangsberechtigung an. Wenn Sie sich beim Datum um ein paar Tage vertun, hat das keine Auswirkungen.

Zur Einschreibung, in den meisten Studiengängen erst im August, sollte dann ein Nachweis über Ihre Hochschulzugangsberechtigung vorliegen. Hierzu würde eine Bescheinigung der Schule ausreichen. Sollten Sie einen solchen Nachweis auch zu diesem Zeitpunkt nicht vorlegen können, begründen Sie dies bitte bei Ihrer Einschreibung.

+Meine Zeugnisse und Urkunden sind bei der Flut vernichtet worden. Wie kann ich mich jetzt für einen Masterstudiengang bewerben?

Bitte versuchen Sie zunächst bei Ihrer (früheren) Hochschule vorläufige Unterlagen zu erhalten. Sollte dies aber bis zur Bewerbungsfrist nicht möglich ist, laden Sie im Bewerbungsportal bitte ein Schreiben hoch, in dem Sie darstellen, dass Ihre Unterlagen vernichtet bzw. derzeit nicht zugänglich sind. Sie werden dann aufgrund Ihrer Angaben am Bewerbungs- und ggf. Auswahlverfahren beteiligt. Zur Einschreibung sollten dann entsprechende Nachweise vorliegen.

Für Studierende

+Ich konnte aufgrund des Unwetters nicht zur Prüfung kommen bzw. nicht online teilnehmen. Was muss ich jetzt tun?

Bereits aufgrund der Corona-Regel werden nicht bestandene Prüfungen (auch solche, zu denen man nicht erschienen ist) nicht gewertet. Hier müssen Sie also zunächst nichts weiter unternehmen.

+Wegen des Unwetters musste ich die Prüfung abbrechen, da z.B. die Internetverbindung nicht stabil war. Was muss ich jetzt tun?

Sollte es während der Prüfung zum Ausfall der Verbindung/des Bildes kommen, ist die Prüfung zu wiederholen, sofern sich die Beteiligten nicht darüber einig sind, dass der Ausfall zu vernachlässigen ist und keinerlei Auswirkungen auf das Ergebnis der Prüfung haben kann.
Die Prüfung wird in diesem Fall nicht gewertet und dies zählt nicht als Prüfungsversuch. Einige Fakultäten bieten gesonderte Nachholtermine für Betroffene der Flutkatastrophe an (s.u.).

+Gibt es Nachholtermine für die betroffenen Prüfungen?

In einigen Fakultäten werden Nachholtermine angeboten. In diesem Fall informiert Sie Ihre Fakultät bzw. Ihr Institut. Ansonsten fragen Sie bitte bei Ihrem Prüfer bzw. Ihrer Prüferin nach. Sollte eine solche Wiederholungsprüfung angeboten werden, müssen Sie möglicherweise nachweisen, dass Sie aufgrund der Hochwasserkatastrophe nicht an der Prüfung teilnehmen konnten oder diese abbrechen mussten.

+Aufgrund der Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe kann ich meine Hausarbeit nicht fristgerecht abgeben. Was kann ich tun?

Bitte klären Sie mit Ihrem Prüfer bzw. Ihrer Prüferin, inwieweit eine Verlängerung der Bearbeitungszeit möglich ist.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, von der Arbeit zurückzutreten. Es greifen dann die Corona-Regelungen. Ihnen wird also kein Fehlversuch angerechnet.

+Ich schreibe gerade meine Abschlussthesis. Durch die Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe kann ich nur eingeschränkt an der Thesis arbeiten. Was kann ich tun?

Bitte stellen Sie einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit über Ihre*n Prüfer bzw. Prüferin bei dem oder der Prüfungsausschussvorsitzenden und fügen entsprechende Nachweise bei. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen ist eine Verlängerung über den in der Prüfungsordnung genannten Verlängerungszeitraum möglich.

+Ich schreibe gerade meine Abschlussthesis. Meine ganzen Unterlagen sind durch die Flut vernichtet worden. Was kann ich tun?

In diesem Fall steht Ihnen ein außerordentliches Rücktrittsrecht zu und Sie können zu einem späteren Zeitpunkt die Abschlussthesis mit einem neuen Thema beginnen.

+Meine MultiCa ist beschädigt oder vernichtet worden. Wo erhalte ich eine neue MultiCa und muss ich diese bezahlen?

Derzeit erfolgt die Ausstellung einer neuen MultiCa ohnehin kostenlos. Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Studienbüro.

Für Absolvent*innen

+Meine Abschlussunterlagen sind bei der Flutkatastrophe vernichtet worden. Wie erhalte ich neue Unterlagen?

Wenn Sie die Abschlussunterlagen kurzfristig, z.B. für eine Bewerbung für ein Masterstudium benötigen, können wir Ihnen in den meisten Fällen vorab eine vorläufige Bescheinigung über den Studienabschluss und einen Notenspiegel ausstellen.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, eine Zweitausfertigung der vernichteten Dokumente zu erhalten. Bei Vorlage eines geeigneten Nachweises, z.B. Bescheinigung der Stadt über die Schädigung durch das Hochwasser, stellen wir Ihnen die Zweitausfertigung kostenlos aus.

Juli 2021

Für Beschäftigte

Informationen für Beschäftigte z. B. zu Möglichkeiten von Sonderurlaub oder Angeboten der Kinderbetreung finden Sie auf den internen Webseiten.

Weitere Beratungsangebote

Sie möchten helfen?

Die TH Köln unterstützt die zentralen und lokalen Spendenaktionen. Wenn Sie bei den Aufräumarbeiten helfen oder mit Sachspenden unterstützen möchten, wenden Sie sich an am besten direkt an die betroffenen Kommunen oder Kreise. Dort gibt es zentrale Anlaufstellen, die die Hilfsangebote koordieren.

Sofern Sie als Beschäftigte in Ihrem Bereich über Möbel verfügen, die nicht mehr benötigt werden, und Sie jemanden kennen, der infolge der Flutkatastrophe einen Bedarf an solchen Möbeln hat, kann die Möglichkeit einer unentgeltlichen Abgabe geprüft werden. Informationen zu den dafür erforderlichen Schritten finden Sie auf den internen Webseiten.

Offene Fragen?

Ihr Frage wird hier nicht beantwortet?
Wenden Sie sich bitte an das Feedbackmanagement.


M
M