Rücktritt von der Einschreibung
Sie haben sich an der TH Köln erstmalig oder neu eingeschrieben und können oder möchten Ihr Studium nun doch nicht antreten? Innerhalb bestimmter Fristen können Sie von Ihrer Einschreibung zurücktreten. Informationen rund um den Rücktritt von der Einschreibung finden Sie auf dieser Seite.
Bis wann kann ich von der Einschreibung an der TH Köln zurücktreten?
Von Ihrer Einschreibung zurücktreten können Sie nur in dem Semester, in dem Sie sich an der TH Köln neu oder wieder eingeschrieben haben. Wenn Sie bereits im Vorsemester an der TH Köln eingeschrieben waren, können Sie einen Antrag auf Exmatrikulation stellen.
Bei einer Einschreibung für das Wintersemester können Sie bis zum 15. Oktober, bei einer Einschreibung für das Sommersemester bis zum 15. April ohne Angabe von Gründen von der Einschreibung zurücktreten. Stellen Sie hierzu einen Antrag über das Campusmanagementsystem der TH Köln (CaMS).
Nach dem 15. Oktober bzw. dem 15. April können Sie nur dann von der Einschreibung zurücktreten, wenn Sie nachweisen können, dass Sie erst nach den genannten Daten einen Studienplatz an einer anderen deutschen Hochschule erhalten haben und sich dort einschreiben möchten. Als Nachweis müssen Sie den Zulassungsbescheid der anderen Hochschule vorlegen.
Wie stelle ich einen Antrag auf Rücktritt von der Einschreibung?
Einen Antrag auf Rücktritt von der Einschreibung können Sie einfach und schnell über das Campusmanagementsystem der TH Köln (CaMS) stellen.
Muss ich einen Grund angeben, warum ich von der Einschreibung zurücktreten möchte oder Nachweise einreichen?
Bis einschließlich 15. Oktober (für das Wintersemester) bzw. 15. April (für das Sommersemester) können Sie ohne Angabe von Gründen von der Einschreibung zurücktreten. Es sind keine Nachweise erforderlich.
Nach dieser Frist ist ein Rücktritt von der Einschreibung nur noch möglich, wenn Sie erst nach den genannten Daten einen Studienplatz an einer anderen deutschen Hochschule erhalten haben. In diesem Fall müssen sie als Nachweis den Zulassungsbescheid der anderen Hochschule bei Ihrem Antrag auf Rücktritt von der Einschreibung hochladen.
Ich habe die Frist verpasst, um einen Antrag auf Rücktritt von der Einschreibung zu stellen. Was kann ich jetzt tun?
Wenn die Frist für einen Rücktritt von der Einschreibung bereits verstrichen ist, können Sie jederzeit über das Campusmanagementsystem der TH Köln (CaMS) einen Antrag auf Exmatrikulation stellen.
Ich habe den Semesterbeitrag bereits gezahlt. Bekomme ich mein Geld zurück?
Ob und wie Sie den Semesterbeitrag zurück bekommen ist abhängig vom Zeitpunkt Ihres Rücktritts:
Rücktritt vor dem 15. Oktober/15. April
Bei einem Rücktritt vor dem 15. Oktober/15. April können Sie sich auf Antrag den gesamten Semesterbeitrag rückerstatten lassen. Füllen Sie hierzu bitte das Rückerstattungsformular aus, welches auf dieser Seite zur Verfügung steht. Sie können das ausgefüllte Formular direkt in CaMS bei Ihrem Antrag auf Rücktritt von der Einschreibung hochladen. Alternativ können Sie auch nach Genehmigung des Antrags das Formular per Email an das zuständige Studienbüro senden.
Rücktritt nach dem 15. Oktober/15. April
Wenn Sie nach dem 15. Oktober/15. April wegen einer späten Zulassung an einer anderen Hochschule von Ihrer Einschreibung zurückgetreten sind und sich an der anderen Hochschule auch tatsächlich eingeschrieben haben, wird der Semesterbeitrag ebenfalls auf Antrag rückerstattet. Senden Sie hierzu innerhalb von drei Wochen nach dem Rücktritt folgende Unterlagen per Email an das zuständige Studienbüro:
- Rückerstattungsformular
- Studienbescheinigung der anderen Hochschule
Ansonsten haben Sie die Möglichkeit, bezüglich der Rückerstattung der Beiträge für das Semesterticket, sich an den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) zu wenden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des AStA.
Was mache ich mit meinem Studierendenausweis (MultiCa)?
Sofern Sie Ihre MultiCa bereits erhalten haben, können Sie die MultiCa selbst vernichten. Bitte beachten Sie, dass Sie die MultiCa keinesfalls weiterverwenden dürfen, da Sie mit Ihrem Rücktritt keinen Studierendenstatus mehr haben.
Sollten Sie die MultiCa nicht selbst vernichten wollen, senden Sie diese bitte zurück an das zuständige Studienbüro mit dem Hinweis, dass Sie von der Einschreibung zurückgetreten sind. Sie können die MultiCa auch während der Öffnungszeiten in einem der Studienbüros abgeben oder in einen der Briefkästen der TH Köln einwerfen.
Was ist der Unterschied zwischen Rücktritt von der Einschreibung und Exmatrikulation?
Zeitpunkt
Von Ihrer Einschreibung zurücktreten können Sie nur in dem Semester, in dem Sie sich an der TH Köln neu (oder wieder) eingeschrieben haben. Wenn Sie bereits im Vorsemester an der TH Köln eingeschrieben waren, können Sie keinen Antrag auf Rücktritt von der Einschreibung stellen. Einen Antrag auf Exmatrikulation können Sie nach Ihrer Einschreibung jederzeit stellen.
Studierendenstatus
Bei einem Rücktritt von der Einschreibung wird Ihr Datensatz bei der TH Köln komplett gelöscht und es werden keine Fachsemester gezählt. D.h. es ist so, als wären Sie nie an der TH Köln eingeschrieben gewesen.
Bei einer Exmatrikulation nach der Einschreibung, wird für das Semester in dem Sie an der TH Köln eingeschrieben waren ein Fachsemester gezählt, selbst wenn Sie nur für einen kleinen Teil des Semesters eingeschrieben waren. Für die Zeit zwischen Ihrer Einschreibung und Ihrer Exmatrikulation gelten Sie als Studierende*r. Ihre Daten bleiben in den Studierendenverwaltungssystemen der TH Köln entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gespeichert.
Hinweis
Ihr Studierendenstatus kann Auswirkungen auf andere Bereiche, wie z.B. den Bezug von Kindergeld oder BAFöG sowie ihre Krankenversicherung haben. Wir empfehlen, sich vor einem Rücktritt von der Einschreibung hierzu bei den entsprechenden Stellen zu informieren. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Studienbüros der TH Köln hierzu keine Beratung anbieten können.
Ich habe weitere Fragen, die hier nicht beantwortet wurden. An wen kann ich mich wenden?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro am Standort Ihres Studiengangs.