Zweites Führungspositionengesetz tritt in Kraft – Für mehr Frauen in Führungspositionen

Am 12. August 2021 ist das zweite Führungspositionengesetz (FüPoG II) in Kraft getreten. Damit gelten nun, aufbauend auf dem ersten Führungspositionengesetz von 2015, zusätzliche Vorgaben für mehr Geschlechtergerechtigkeit in den Vorstands- und Aufsichtsgremien von Unternehmen und bestimmten Spitzenposten im öffentlichen Dienst.

Trotz des deutlichen Anstiegs des Frauenanteils in den Unternehmen, die von der mit dem FüPoG I eingeführten fixen Mindestquote betroffen sind, gab es weiteren Handlungsbedarf. Noch immer sind Frauen auf Vorstandsebene unterrepräsentiert, freiwillig gesetzte Zielgrößen der Unternehmen führten ebenfalls nicht zu den erwünschten Veränderungen.

Daher soll nun mit dem FüPoG II die Wirksamkeit des Gesetzes in der Privatwirtschaft verbessert werden und der Anteil von Frauen in Führungspositionen gesteigert werden. Spitzenjob und Familie sollen besser vereinbar werden. Wer in Mutterschutz oder Elternzeit geht oder sich um pflegebedürftige Angehörige kümmert, soll keine Nachteile in der Karriere erfahren.
Die wichtigsten Regelungen des FüPoG II beinhalten ein Mindestbeteiligungsangebot für große Vorständen und verpflichtende Regelungen zu Zielgrößen und Berichtspflichten in der Privatwirtschaft. Die Quote von mindestens 30% Frauenanteil wird auf die Aufsichtsräte der Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes übertragen, womit der Bund sich strengere Vorgaben als die der Privatwirtschaft setzt.

September 2021


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