Tag der sozialen Gerechtigkeit - Warum sich arbeiten doch noch lohnt
Arbeiten lohnt sich nicht mehr – ein weitverbreiteter Vorwurf. Doch stimmt das wirklich? Im Interview erklärt Prof. Dr. Sigrid Leitner anlässlich des Tags der sozialen Gerechtigkeit, warum der Lohnabstand zur Grundsicherung gewachsen ist, weshalb viele Anspruchsberechtigte keine Leistungen beantragen und weshalb soziale Einrichtungen massiv unter Finanzierungsdruck stehen.
Prof. Leitner, wie wird soziale Gerechtigkeit aus wissenschaftlicher Perspektive definiert?
Es gibt drei sehr wichtige Begriffe von sozialer Gerechtigkeit: Leistungs-, Bedarfs- und Teilhabegerechtigkeit. Bei Leistungsgerechtigkeit geht es darum, dass jede Person das bekommen soll, was sie verdient hat. Das äußert sich zum Beispiel in unseren Sozialversicherungssystemen: Man zahlt Beiträge ein und aufgrund deren Höhe errechnet sich die Leistungshöhe. Demgegenüber steht die Bedarfsgerechtigkeit, aus der sich die Verpflichtung des Staates ergibt, ein menschenwürdiges Existenzminimum zur Verfügung zu stellen. Das spiegelt sich etwa in Grundsicherungsleistungen oder beim Kindergeld wieder. Mit Teilhabegerechtigkeit ist gemeint, dass jedes Gesellschaftsmitglied an dem, was in der Gesellschaft als normal gilt, auch teilhaben können soll. Seit langem herrscht in der Politik Streit darüber, ob die Höhe der Grundsicherung ausreichend ist, um diese Teilhabegerechtigkeit zu gewährleisten. Die Sozial Arbeit fordert eine Anhebung der Leistungen.
Prof. Dr. Sigrid Leitner
(Bild: Heike Fischer / TH Köln)
Manche Politiker*innen sprechen davon, dass der Unterschied zwischen Grundsicherung und Erwerbstätigkeit zu gering ist – und deshalb manche Menschen lieber Bürgergeld beziehen. Was ist da dran?
Diese Diskussion dreht sich um das sogenannte Lohnabstandsgebot: Personen, die Grundsicherung beziehen, sollen nicht mehr Geld haben als solche, die arbeiten gehen. Es gibt allerdings Studien, die belegen, dass der Lohnabstand in den vergangenen Jahren tatsächlich sogar zugenommen hat. Gründe dafür sind die Erhöhung des Mindestlohns sowie die Tatsache, dass Grundsicherungsleistungen nicht an die Inflation angepasst worden sind. Wer Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, hat deutlich mehr zur Verfügung als vergleichbare Personen im Bürgergeldbezug. Das belegt eine aktuelle Studie. Deshalb kann das eigentlich nicht der Grund sein, warum Menschen nicht in die Erwerbstätigkeit kommen.
Woher kommt es dann, dass so viele Menschen sich etwa in Facebook-Kommentarspalten beschweren, dass Menschen mit Grundsicherung genauso viel oder sogar mehr Geld erhalten als solche, die arbeiten gehen?
Das ist nur angeblich so – es stimmt aber gar nicht. Der Regelsatz in der Grundsicherung ist tatsächlich nicht sehr hoch und zum Beispiel davon abhängig, wie viele Familienmitglieder im Haushalt leben. Hinzu kommen die Kosten für Wohnen und Heizung. In einer Stadt wie Köln mit sehr hohen Wohnkosten ist dadurch die Gesamtsumme, die Menschen mit Grundsicherung erhalten, zwar relativ hoch. Allerdings haben sie auch entsprechende Lebenshaltungskosten, die das legitimieren. Was zudem oft vergessen wird: Erwerbstätige im Niedriglohnsektor mit wenig Einkommen können ergänzend Grundsicherung oder Wohngeld beantragen. In solchen Fällen kann es nicht sein, dass weniger finanzielle Mittel als in der Grundsicherung zur Verfügung stehen. Hier wird ein grundlegendes Problem deutlich: Wir haben in Deutschland eine hohe Quote von Menschen mit geringem Einkommen, die mögliche Leistungen überhaupt nicht in Anspruch nehmen. Das hat unterschiedliche Gründe wie Scham oder Nichtwissen.
Allgemein gibt es gerade die Forderung, dass mehr Menschen aus der Grundsicherung wieder in die Erwerbstätigkeit kommen. Was könnte dabei helfen?
Aktuell gibt es einen neuen Vorschlag von der Sozialstaatskommission, der die Möglichkeiten des Zuverdienstes stärker in den Blick nimmt – also Grundsicherungsbezieher*innen fokussiert, die erwerbstätig werden. Momentan ist es so, dass diese die ersten 100 Euro, die sie verdienen, behalten dürfen. Danach wird das erzielte Einkommen sehr stark auf die Grundsicherung angerechnet – man fällt also sehr schnell raus aus dem Grundsicherungsbezug. Der Vorschlag der Kommission ist es, das umzudrehen: Demnach sollen geringe zusätzliche Einkommen sehr viel stärker angerechnet werden als hohe. Das würde einen viel stärkeren Anreiz setzen, mehr zu arbeiten. Die Sozialstaatskommission hat Studien in Auftrag gegeben, die diese Annahme belegen.
Heute ist der Tag der sozialen Gerechtigkeit und die Soziale Arbeit leistet hierfür einen wertvollen Beitrag. Wie steht es aktuell um die Finanzierung von Sozialer Arbeit?
Soziale Arbeit kümmert sich um gesellschaftlich marginalisierte Gruppen, informiert diese über ihre sozialen Rechtsansprüche und hilft bei der Antragstellung und bei Behördengängen. Damit trägt sie wesentlich dazu bei, dass Leistungen dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Insofern leistet sie einen wichtigen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit.
Kommunen müssen aufgrund von bundesgesetzlichen Vorschriften den Ausbau der Kinderbetreuung aus den kommunalen Budgets tragen. Ebenso tragen sie die Kosten für Wohnen und Heizung von Grundsicherungsbezieher*innen sowie die finanzielle Unterstützung der Pflege. Diese Bereiche sind in den vergangenen Jahrzehnten sehr stark angewachsen. Dadurch sind die Sozialbudgets der Kommunen entsprechend stark belastet.
In der Folge haben Kommunen Schwierigkeiten, auch sogenannte „freiwillige Leistungen“ – zu denen viele Beratungs- und Unterstützungsangebote der Sozialen Arbeit gehören – weiterhin zu finanzieren. Wir wissen aus Umfragen von Trägern der Sozialen Arbeit, dass bereits heute ein Drittel aller Einrichtungen in ihrem Bestand gefährdet sind.
Was würde passieren, wenn diese Einrichtungen verschwinden?
Würden sie wegfallen, würden sehr viele Menschen alleingelassen werden. Es würden wahrscheinlich Obdachlosigkeit, Verarmung und soziale Ausgrenzung deutlich zunehmen. Entwicklungen, die wir eigentlich nicht wollen und uns als Gesellschaft auch gar nicht leisten können.
Februar 2026