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Christian Sander

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Fachanwaltslehrgang „Gewerblicher Rechtschutz“

Die theoretischen Kenntnisse für die Fachanwaltschaft „Gewerblicher Rechtsschutz“ können Juristinnen und Juristen ab Oktober 2015 in einem neunmonatigen Lehrgang der FH Köln und des Kölner Anwaltvereins (KAV) erwerben. In einem entsprechenden Kooperationsvertrag haben die beiden Partner ihre bereits bestehende Zusammenarbeit im Bereich der Fachanwaltsausbildung weiter vertieft.

v.l.n.r. Markus Trude (Kölner Anwaltverein), Prof. Dr. Christoph Seeßelberg (Präsident FH Köln), Martin V. Sampedrano (Kölner Anwaltverein), Dr. Ingo Jung (Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, CBH Rechtsanwälte), Ilona Matheis (ZaQwW), Prof. Dr. Rolf Schwartmann (FH Köln, Forschungsstelle Medienrecht)v.l.n.r.: (Bild: Thilo Schmülgen/FH Köln)

Markus Trude (Kölner Anwaltverein), Prof. Dr. Christoph Seeßelberg (Präsident FH Köln), Martin V. Sampedrano (Kölner Anwaltverein), Dr. Ingo Jung (Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, CBH Rechtsanwälte), Ilona Matheis (ZaQwW), Prof. Dr. Rolf Schwartmann (FH Köln, Forschungsstelle Medienrecht)

Von der Hochschule arbeiten die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht und das Zentrum für akademische Qualifikationen und wissenschaftliche Weiterbildung (ZaQwW) an der Weiterbildung mit. Die Teilnahmegebühr beträgt 1.950 Euro. Voranmeldungen sind ab sofort möglich unter service@koelner-anwaltverein.de.

„Mit dieser Kooperation erweitern die Fachhochschule Köln und der Kölner Anwaltverein ihre sehr erfolgreiche Zusammenarbeit. Bereits seit 2008 organisieren wir gemeinsam Kurse, mit denen sich Juristinnen und Juristen zu Fachanwälten für Urheber- und Medienrecht beziehungsweise Informationstechnologierecht weiterbilden können. Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag zur juristischen Weiterbildung in der rheinischen Region“, sagt Hochschulpräsident Prof. Dr. Christoph Seeßelberg.

Die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht hat den neuen Weiterbildungskurs inhaltlich und konzeptionell entwickelt. „Das Angebot ist so aufgebaut und mit der Fachanwaltsordnung abgestimmt, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt ‚Gewerblicher Rechtschutz‘ erwerben“, erläutert Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Leiter der Forschungsstelle. Zu den Inhalten gehören unter anderem das Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Sortenschutzrecht sowie das Wettbewerbsrecht. Ansprechpartner für die Forschungsstelle ist Rechtsanwalt Dr. Ingo Jung, Lehrbeauftragter im Masterstudiengang Medienrecht und Medienwirtschaft der Fachhochschule Köln.

Februar 2015

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