Erfindungsmeldung
Sie wünschen Schutz und Vermarktung Ihrer Erfindung? - Wir unterstützen Sie!
Als Hochschulbeschäftigte oder Hochschulbeschäftigter sind Sie verpflichtet, Ihre Erfindungen der Hochschule zu melden. Die Hochschule kann Ihre Erfindung in Anspruch nehmen und zum Patent anmelden.
Wir beraten Sie gerne bei Fragen zur Patentierbarkeit und zur Erstellung der Erfindungsmeldung. Bitte nutzen Sie das „Formular Erfindungsmeldung“, das Sie uns anschließend auf dem Postweg zukommen lassen.
Ihre Erfindungsmeldung
- THK Formular Erfindungsmeldung (docx, 47 KB) Mit diesem Formular können Sie Ihre Erfindung der TH Köln melden.
- Erfindungsmeldung - Ergänzungsseite Erfinderangaben (docx, 31 KB) Bei mehr als einem Erfinder können Sie diese Seite als Ergänzung zur Erfindungsmeldung verwenden.
- Merkblatt: Der Weg Ihrer Erfindungsmeldung an der TH Köln (pdf, 214 KB) Erläuterung des Vorgehens von der Erfindung über die Patentierung zur Verwertung
Links und Downloads
- Richtlinie der TH Köln zum Umgang mit Erfindungen (Nur intern verfügbar)
- Leistungsvereinbarung (Nur intern verfügbar)
- Musterverträge und Geheimhaltungsvereinbarungen
- PROvendis GmbH
- Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG)
PROvendis GmbH - Bewerten - Anmelden - Verwerten
Die TH Köln arbeitet im Bereich Patente und Schutzrechte mit der Patent- und Verwertungsagentur PROvendis zusammen, deren Mitgesellschafterin die Hochschule seit 2008 ist. PROvendis bewertet Ihre Erfindung im Auftrag der TH Köln im Hinblick auf Schutzrechtsfähigkeit und Verwertungspotential, koordiniert die Patentanmeldung in die Wege und unterstützt in der Verwertung der Erfindung.
Sie als Erfinderin oder Erfinder erhalten eine Erfindungsvergütung in Höhe von 30% der Brutto-Verwertungseinnahmen.
Den genauen Ablauf der Bearbeitung Ihrer Erfindungsmeldung finden Sie ausführlich beschrieben im Merkblatt „Der Weg Ihrer Erfindungsmeldung“.