Vor dem Studium

Die Entscheidung für ein Studium kann viele Fragen aufwerfen. Gerade wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung besteht, können mit der Entscheidung auch Ängste und Sorgen einhergehen. Sie sind damit nicht alleine!

Beratung

Gerne berate und informiere ich Sie über sogenannte Sonderanträge bei der Bewerbung, Unterstützungsmöglichkeiten während des Studiums aber auch über weiterführende Stellen bspw. zur Beantragung von Hilfsmitteln.

Die Beratung ist streng vertraulich und kann per Mail, Telefon, Zoom oder vor Ort stattfinden.


Sonderanträge

Unter bestimmte Voraussetzungen können Studieninteressierte mit einer Beeinträchtigung bei zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen Sonderanträge bei der Bewerbung stellen. Welche es gibt und was die Voraussetzungen sind, erfahren Sie hier.


Wohnen

Das Kölner Studierendenwerk betreibt eine Vielzahl von Wohnheimen für Studierende. Das Angebot umfasst auch behindertengerechte und behindertenfreundliche Wohnräume. Studierende mit Beeinträchtigung werden bei der Wohnraumvergabe bevorzugt berücksichtigt. Die Sozialberatung des Kölner Studierendenwerk bietet zudem umfassende Beratungsangebote und Hilfen für Studierende mit Beeinträchtigung an.

Zum Angebot des Kölner Studierendenwerks.


Studienassistenz und Hilfsmittel

In manchen Fällen wird aufgrund einer Beeinträchtigung ein besonderes Hilfsmittel oder eine Studienassistenz, die z.B. Mitschriften anfertigt, benötigt. Es ist wichtig, sich frühzeitig darüber zu informieren, ob ein Anspruch besteht, und den Antrag zu stellen. Die Leistungen werden in der Regel im Rahmen der Eingliederungshilfe zum Besuch einer Hochschule übernommen. Je nach Wohnort informiert der Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Hier finden Sie Informationen und Ansprechpersonen.

Landschaftsverband Rheinland (LVR)

Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)


Finanzierung

Bei Vorliegen einer Beeinträchtigung gibt es in Teilen gesonderte Regelungen hinsichtlich der finanziellen Förderung und Unterstützung im Studium.

BAföG

Das BAföG berücksichtigt die besonderen Bedarfe und Herausforderungen, die durch die Beeinträchtigung im Studium entstehen[JS(1] . Dies kann bedeuten, dass beispielsweise ein Anspruch auf BAföG trotz Überschreiten der Altersgrenze von 30 Jahren stattgegeben wird oder eine Förderung über die Regelstudienzeit hinaus erfolgt. Dies muss im Einzelfall geprüft werden. Wenden Sie sich bitte frühzeitig an das zuständige BAföG-Amt, um Ihren Anspruch zu überprüfen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Deutschen Studierendenwerk.

Überschreiten der Altersgrenze bei Studienbeginn

Förderung über die Regelstudienzeit hinaus

Stipendien

Es gibt einige Stipendien speziell für Studierende mit Beeinträchtigung, chronischer oder psychischer Erkrankung. Weitere Informationen, Tipps für die Recherche und eine Datenbank mit Stipendiengebern finden Sie hier:

Stipendien – Übersichtsseite der TH Köln

Stipendien für Studierende mit Beeinträchtigung auf der Webseite des Deutschen Studierendenwerks

Beeinträchtigungsbedingter Mehrbedarf zum Lebensunterhalt

Wenn BAföG und eigene Mittel nicht ausreichen, um die behinderungsbedingten Mehrkosten abzudecken, besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Eingliederungshilfe weitere Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Informationen hierzu finden Sie beim Deutschen Studierendenwerk

Informationen beeinträchtigungsbedingter Mehrbedarf

Semesterticket – Rückerstattung bzw. Befreiung

Schwerbehinderte Studierende, die aufgrund der Merkzeichen G, GL, Bl, aG oder H im Schwerbehindertenausweis bereits eine unentgeltliche Beförderung für öffentliche Verkehrsmitteln genehmigt bekommen haben und eine entsprechende Wertmarke besitzen, haben einen Anspruch auf Rückerstattung der Semesterticket-Beiträge für die Dauer der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises bzw. der Wertmarke. Die Rückerstattung erfolgt auf Antrag beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der TH Köln. Eine Befreiung kann auch direkt bei der Einschreibung im jeweiligen Studienbüro unter Vorlage der entsprechenden Nachweise vorgenommen werden.

Kontakt

Johanna Schweda

Johanna Schweda

Team Studienberatung

  • Telefon+49 221-8275-5358


M
M