FAQ zum Masterstudiengang Steuerrecht und Steuerlehre

Sollte Sie über die FAQs hinaus noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne via E-Mail.

+ Wann startet der Studiengang?

Der Studiengang startet jährlich zum Sommersemester (April).

Die Bewerbungsphase beginnt in der Regel Anfang November und endet Mitte Januar. Die Fachgespräche finden dann ab Mitte Januar statt.

+ Für wen ist der Studiengang konzipiert?

Der berufsbegleitende Masterstudiengang richtet sich an Absolventinnen und Absolventen wirtschafts-, rechts- oder steuerbezogener Bachelorstudiengänge, die sich gezielt auf die Steuerberaterprüfung vorbereiten möchten.

+ Ist der Studiengang auf die Steuerberaterprüfung ausgerichtet?

Ja. Der Studiengang ist vollständig auf die Steuerberaterprüfung ausgerichtet. Die Steuerberaterprüfung wird typischerweise im zweiten Jahr nach Studienbeginn abgelegt. Die Module sind so ausgelegt, dass Sie mit Erhalt des Zeugnisses in allen Fächern prüfungsbereit, fit und up to date sind.

Beispiel:

- Studienbeginn: April 2027

- Steuerberaterprüfung: Oktober 2029

- Studiendauer bis zur Prüfung: 5 Semester

+ Ist der Studiengang berufsbegleitend konzipiert?

Ja, im Hinblick auf § 36 Abs. 1 Satz 2 2. Alt. StBerG ist das zwingend.

Für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung sind als Masterabsolvent grundsätzlich zwei Jahre einschlägiger berufspraktischer Tätigkeit, gerechnet ab Bachelorabschluss, erforderlich. Die Tätigkeit muss bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater ausgeübt werden und mindestens 16 Stunden pro Woche umfassen, Einzelheiten vgl. § 36 Abs. 3 StBerG.

Da für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung insgesamt zwei Jahre Berufspraxis erforderlich sind, kann eine entsprechende Tätigkeit auch während der ersten Studiensemester aufgenommen werden. Eine frühzeitige Suche nach einer geeigneten Tätigkeit als Steuerassistentin bzw. Steuerassistent ist empfehlenswert.

Die Arbeitsmarktsituation im Raum Köln, Bonn und Düsseldorf bietet regelmäßig gute Einstiegsmöglichkeiten als Steuerassistentin bzw. Steuerassistent in Kanzleien unterschiedlicher Größe, von den Big4 über Next10, Next100 bis zu Boutiquen und mittelständischen sowie kleinen Kanzleien. Die Arbeit dort ist durchaus unterschiedlich, so dass es sich lohnt, eigene Präferenzen zu prüfen.

+ Welche Inhalte werden im Hinblick auf die StB-Prüfung vermittelt?

Der Studiengang umfasst fachlich einen vollständigen Vorbereitungskurs auf die Steuerberaterprüfung einschließlich Klausurentraining.

Die Lehrinhalte eines Vorbereitungskurses sind vollständig in die Hochschulmodule integriert. Dadurch erfolgt der Wissenserwerb systematisch und aufeinander aufbauend. Neben Hochschullehrenden unterrichten erfahrene Dozentinnen und Dozenten des Kooperationspartners Steuerlehrgänge Dr. Bannas.

Ergänzend belegen Sie Module im Wirtschaftsrecht, Rechnungswesen und verschiedene Wahlfächer etwa zur KI-Transformation im Steuerbereich.

+ Was unterscheidet den Studiengang von anderen Angeboten?

Im Gegensatz zu Modellen von Mitbewerbern, bei denen Studierende parallel zum Hochschulstudium einen externen Vorbereitungskurs besuchen, sind die Inhalte des Vorbereitungskurses vollständig in den Studienverlauf integriert.

Die Studierenden lernen ausschließlich innerhalb ihrer Studienkohorte. Dies ermöglicht:

- einen strukturierten Kompetenzaufbau,

- regelmäßige Wiederholungen,

- ein einheitliches Lerntempo,

- eine enge Betreuung,

- die Bildung von Lerngruppen und

- ein geschütztes Lernumfeld.

+ Wie wichtig ist das Klausurentraining?

Das Klausurentraining ist ein zentraler Bestandteil des Studiengangkonzepts.

Bereits ab dem zweiten Fachsemester wird regelmäßig mit Klausuren gearbeitet. Zusätzlich wird zum Studienende ein außercurricularer Klausurenkurs ohne zusätzliche Kosten angeboten.

Die konsequente Teilnahme am integrierten Klausurentraining ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Steuerberaterprüfung.

+ Wie hoch sind die Erfolgsquoten in der Steuerberaterprüfung?

Nach Auswertungen des Kooperationspartners Steuerlehrgänge Dr. Bannas haben unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine weit überdurchschnittliche Erfolgschance bei der Steuerberaterprüfung. Konkrete Zahlen zu den jeweiligen Jahrgängen finden Sie auf https://www.bannas.com/studiengaenge/master-steuerrecht/ueberblick

Der individuelle Erfolg hängt jedoch maßgeblich vom persönlichen Engagement im Unterricht, in der Vor- und Nachbereitung und im Klausurentraining ab.

+ Wie läuft das Auswahlverfahren für das Studium ab?

Nach Ihrer Bewerbung im Portal der TH Köln erhalten Sie eine Einladung zu einem etwa 30-minütigen Fachgespräch (per Zoom).

Dabei steht nicht die Prüfung steuerlicher Fachkenntnisse im Vordergrund. Ziel ist vielmehr, die Motivation für das Studium und die beruflichen Ziele der Bewerberinnen und Bewerber kennenzulernen. Grundkenntnisse zur Besteuerung von Gesellschaften oder zu Ertragsteuern, zum Bilanzaufbau und das Prüfungsschema zur Umsatzsteuer können Sie sich vorbereitend auf das Fachgespräch auch in Kurzlehrbüchern wiederholen.

Das Ergebnis des Auswahlverfahrens erhalten Sie regelmäßig kurzfristig im Nachgang zum Fachgespräch per E-Mail.

+ Mein dualer Bachelor (LL.B. Steuerrecht) dauert voraussichtlich noch bis zum 28.02., ist eine Bewerbung zum Sommersemester trotzdem bereits möglich?

Das ist überhaupt kein Problem. Sie bewerben sich bitte ganz normal ab November des Vorjahres mit den vorhandenen Unterlagen. Statt Bachelor-Zeugnis laden Sie einfach einen Notenspiegel o.ä. hoch. Wir laden Sie dann ab Mitte Januar zu einem Fach-/Motivationsgespräche (per Zoom) ein. Das Abschlusszeugnis können Sie ohne weiteres später nachreichen.

+ Welche beruflichen Voraussetzungen gelten für die Zulassung zum Studium?

Für die formale Zulassung zum Masterstudium ist grundsätzlich ein Jahr einschlägige praktische Tätigkeit nach dem Bachelorabschluss erforderlich.

Jedoch ist auch ein Beginn des Studiums direkt nach dem Bachelorstudium möglich: Als sogenannte externe Teilnehmerinnen und Teilnehmer - in dieser Zeit nehmen sie regulär am Studium teil und legen Prüfungen ab. Nach Erfüllung der Praxisvoraussetzung erfolgt die Immatrikulation in der Regel zum dritten Fachsemester. Die inzwischen erbrachten Leistungen werden dann von der Hochschule anerkannt und in das Hochschulprüfungssystem übernommen.

Für die Studierenden entstehen dadurch inhaltlich keine Nachteile. Unterschiede ergeben sich lediglich bei studierendenbezogenen Vergünstigungen wie beispielsweise Semestertickets oder Werkstudententätigkeiten.

+ Wie hoch sind meine Zulassungschancen?

Die Anzahl der Studienplätze ist nicht streng begrenzt. Bewerberinnen und Bewerber, die die formalen Voraussetzungen erfüllen und im Auswahlgespräch überzeugen, haben sehr gute Chancen auf einen Studienplatz.

In Einzelfällen kann empfohlen werden, vor Studienbeginn fachliche Grundlagen im Selbststudium aufzuarbeiten.

+ Benötige ich bereits steuerrechtliche Vorkenntnisse oder einen Steuerschwerpunkt im Bachelor?

Ein steuerlicher Schwerpunkt im Bachelorstudium ist keine Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums. Grundkenntnisse zur Besteuerung von Gesellschaften oder zu Ertragsteuern können Sie vorbereitend auf das Fachgespräch auch in Kurzlehrbüchern wiederholen.

+ Ist eine Vorbereitung auf das Studium sinnvoll?

Ja - für diejenigen, die bisher nur wenige Berührungspunkte mit dem Steuerrecht hatten. In diesen Fällen sollte man sich bereits vor Studienbeginn mit den Themen Unternehmensbesteuerung und Ertragsteuern vertraut machen.

+ Wie zukunftsfähig ist der Beruf des Steuerberaters in Zeiten von Künstlicher Intelligenz (KI oder AI)?

Derzeitiger Befund ist, dass "KI" vielfach Büroassistenz leistet und Recherchen, Analysen ausführt. Da wird fachlich sicherlich noch viel mehr kommen, nicht nur im Bereich der Steuerberatung. Dieses Thema werden alle Berufsbilder erfahren – auch die Steuerberatung.

Lohnsteuererklärungen werden sicherlich im Regelfall von Apps erstellt werden können, auch das Rechnungswesen ist vom Bestellvorgang über Produktion, Lager, Rechnungsausgang bis zum Bankkonto wahrscheinlich KI-fähig. Dagegen sind z.B. Steuerplanungen, Mergers & Acquisitions, überhaupt Strategien nicht nur komplex, sondern von Zielkongruenzen geprägt, sodass sie auf absehbare Zeit u.E. nicht rein maschinell erledigt werden können.

Je höher die Ausbildungsstufen sind, um so zukunftsfähiger sind sie: Reine "Bachelor-Tätigkeiten" sind meist viel leichter zu ersetzen als "Master-Niveaus". Und das Steuerfach an sich ist gesellschaftlich hoch bedeutsam, es finanziert den gesamten Staat und beeinflusst von der Gründung über Standort bis zu Fusionen jeden Unternehmenszyklus ganz wesentlich.

Qualifizierte Steuerberater werden in einer insgesamt hochproduktiven Gesellschaft immer dazugehören. Und sind auch heute stark gesucht.

+ Was bietet der Masterstudiengang Steuerrecht und Steuerlehre im Hinblick auf KI?

Auch wir müssen die Ausbildung ständig anpassen, Stichworte sind derzeit die Wahlfächer „KI in Tax, Audit & Advisory“ und "Data Analytics". Das sind erstmal wichtige Einstiege für Ihre Employability. Wir haben aktuell ein Berufungsverfahren für eine Professur abgeschlossen, deren neuer Inhaber sich fast ausschließlich mit KI befassen und dann auch im Steuermaster neue Anwendungsmöglichkeiten unterrichten wird.

Qualifikation durch den Master Steuerrecht und Steuerlehre an der TH Köln und Technologieoffenheit durch entsprechende Wahlfächer werden der Schlüssel für eine dauerhaft spannende Berufstätigkeit im Bereich Steuern sein – auch in Zukunft. Der Steuerberater wird jedenfalls in einer hochproduktiven Wirtschaft nicht ersetzbar sein.


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