Bewerbung mit Aufstiegsfortbildung oder fachtreuer beruflicher Qualifikation
Sie haben kein Abitur oder FH-Reife jedoch eine abgeschl. Berufsausbildung und darauf aufbauend eine Fortbildung? Dann haben Sie einen zugangsprüfungsfreien Zugang zu allen Studiengängen. Oder haben Sie eine abgeschl. Berufsausbildung und darauf aufbauend mind. 3 Jahre Berufserfahrung? Dann haben Sie Zugang zu allen Studiengängen, die fachlich passen.
Bewerbung mit Fortbildung oder Berufsausbildung plus Berufserfahrung
Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung und mindestens drei Jahre Erfahrung in dem erlernten oder einem fachlich entsprechenden Beruf vorzuweisen?
Für einen Studiengang, der fachlich ihrem Ausbildungsberuf und ihrer darauf folgenden mindestens dreijährigen Berufstätigkeit entspricht, können sie sich ohne Zugangsprüfung bewerben. Eine weitere fachlich entsprechende Ausbildung wird als Berufstätigkeit anerkannt. Über die fachliche Entsprechung entscheidet die Hochschule. Mit einer abgeschl. Ausbildung und einer darauf aufbauenden Fortbildung haben Sie Zugang zu allen Studiengängen.
Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt online über unser Online-Bewerbungsportal
Bewerbungsfrist ist für das Sommersemester bis spätestens 15. Januar (Ausschlussfrist)
für das Wintersemester bis spätestens 15. Juli (Ausschlussfrist) eines jeden Jahres
Die Online-Bewerbung startet für das Wintersemester in der Regel Anfang Mai und für das Sommersemester Anfang Dezember eines jeden Jahres.
Für Ihre Bewerbung laden Sie im Online-Bewerberportal die dort geforderten Nachweise hoch.
Diese sind:
- Tabellarischer Lebenslauf (unterzeichnet)
- Anschreiben mit Motivation für Ihren gewünschten Studiengang (unterzeichnet)
- Nachweis der abgeschlossenen schulischen Bildung (z.B. Fachoberschulreife)
- Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung
sowie je nach Qualifikation entweder
- Nachweis der abgeschlossenen beruflichen Aufstiegsfortbildung z.B. Meister- oder Techniker-Zeugnis, Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin o.ä., Fortbildung im Gesundheitswesen, im Bereich Erziehung, im sozialpädagogischen und –pflegerischen Bereich, im Brandschutz, Abschlusszeugnis einer Fachschule (nach Abschluss einer Ausbildung) o.ä.
Oder
- Nachweis über eine mindestens 3-jährige berufliche Tätigkeit. Diese muss dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechen und nach der abgeschlossenen Ausbildung erfolgt sein
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen gegebenenfalls noch:
- Nachweise über Fort- und Weiterbildungen oder weitere Ausbildungen und relevante berufliche Tätigkeiten
Zulassung
Für alle beruflich qualifizierten Studieninteressierten, die berechtigt sind, sich für einen Studienplatz zu bewerben, gilt folgendes Zulassungsverfahren:
Nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge: Sie werden einen gewünschten Studienplatz erhalten.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge: Für den Bewerberinnen- und Bewerberkreis nach § 49 des nordrhein-westfälischen Hochschulgesetzes (HG) werden in den einzelnen Studiengängen drei Prozent der Plätze für beruflich Qualifizierte reserviert. Wenn diese Quote nicht überschritten wird, wird jede Bewerberin und jeder Bewerber zugelassen. Liegt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber in einem Studiengang über drei Prozent, findet ein Auswahlverfahren statt. Eine Auswahlkommission legt aufgrund der eingereichten Bewerbungsunterlagen die Reihenfolge fest, nach der die Studienplätze vergeben werden bis die Drei-Prozent-Quote ausgeschöpft ist. Die Auswahlkommission bewertet die Leistungen nach Punkten.
Die Auswahlkommission vergibt
- bis zu 3 Punkte für eine dem berufsqualifizierenden Abschluss entsprechende Tätigkeit nach Zeitdauer und Qualität;
- bis zu 3 Punkte, wenn der berufsqualifizierende Abschluss mit einem über den Mindestanforderungen liegenden Grad der Qualifikation erworben wurde (sehr gut bis befriedigen);
- bis zu 2 Punkte für berufliche Erfahrungen, die im Hinblick auf den angestrebten Studiengang besonders bedeutsam sind;
- bis zu 2 Punkte, wenn sonstige besondere Gründe für die Aufnahme des Studiums sprechen (Fortbildungen etc.).