Weltweite Partnerschaften

Britta Wilmers

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Hochschulreferat Internationale Angelegenheiten

Erasmus Kooperationen

Janina Knöll

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Hochschulreferat Internationale Angelegenheiten

Doppelabschlussprogramme

Katleen Schünemeyer

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Hochschulreferat Internationale Angelegenheiten

Internationale Partnerschaftsabkommen

Für den Aufbau von Partnerschaften mit internationalen Hochschulen stellt das Referat für Internationale Angelegenheiten Musterverträge und weitere Informationen zur Anbahnung neuer Partnerschaften, zum Aufsetzen von Partnerschaftsabkommen und zum Aufbau von Doppelabschlussprogrammen zur Verfügung.

Diese Seite richtet sich an Mitglieder der TH Köln, die internationale Partnerschaften auf- oder ausbauen möchten. Eine Übersicht bestehender Partnerschaften der TH Köln finden Sie auf der Seite Partnerhochschulen.

Um Angehörige der TH Köln in der Sensibilität und Selbstreflektion bei der Zusammenarbeit mit internationalen Hochschulpartnern zu unterstützen, sind in der Leitlinie des Präsidiums der TH Köln zur sicheren und wertebasierten internationalen (Hochschul-) Zusammenarbeit bereits wichtige Informationen und Checklisten für konkrete Aktivitäten im internationalen Kontext zusammengestellt. Diese Seite gibt für den Bereich internationale Partnerschaftsabkommen zusätzlich spezifische Umsetzungshilfen und bietet rechtlich geprüfte Vertragstemplates, die zur Schließung neuer Partnerschaften genutzt werden können.

Vorlagen internationale Partnerschaftsabkommen

Symbolische Darstellung eines Globus mit Vertragssymbol in der Mitte (Bild: TH Köln)

Bei der Erstellung von Partnerschaftsabkommen mit Hochschulen aus dem Ausland wird auf zwei Ebenen unterschieden.

Typ: Memorandum of Understanding vs. Kooperationsvertrag – Ein Memorandum of Understanding wird insbesondere für den Beginn einer Zusammenarbeit verwendet, ein Kooperationsvertrag hingegen zur Festlegung spezifischer Rahmenbedingungen und Aktivitäten.

Geltungsbereich: Fakultätsspezifisch vs. hochschulweit – Fakultätsspezifische Abkommen werden für eine Zusammenarbeit, die sich (bisher) auf eine Fakultät beschränkt, verwendet, hochschulweite Abkommen für die Zusammenarbeit mit einer Hochschule, in die mehr als eine Fakultät der TH Köln involviert ist.

Für beide Typen von Partnerschaftsabkommen stehen mit dem Justiziariat der TH Köln abgestimmte Vorlagen zur Verfügung, die in der Download Box heruntergeladen werden können. Die unten stehenden Prozessübersichten stellen die Schritte und Verantwortlichkeiten beim Abschluss eines Partnerschaftsabkommens kompakt dar.

Ein Memorandum of Understanding (MoU) ist eine Absichtserklärung zum Aufbau einer Partnerschaft. Es wird zumeist am Beginn einer Zusammenarbeit verwendet - einer Phase, in der man die Partnerhochschule noch nicht gut kennt und gemeinsam Möglichkeiten zur Zusammenarbeit austesten möchte. Auch bei Anträgen für Drittmittelprojekte ist es mitunter ratsam bzw. sogar erforderlich, die geplante Zusammenarbeit mit einem Partner mittels eines MoUs zu dokumentieren. Wenn Sie ein MoU abschließen möchten, beachten Sie bitte die folgenden Punkte:

  • Ein MoU ist eine Basisvereinbarung, mit dem Ziel, während der Laufzeit für die Partnerschaft konkrete gemeinsame Aktivitäten zu entwickeln.
  • Alle MoUs der TH Köln werden von der Präsidentin unterschrieben.
  • Der Abschluss eines MoU ist nur einmalig möglich. Entweder es wird während/nach der Laufzeit ein Kooperationsvertrag abgeschlossen oder die Partnerschaft bleibt inaktiv und das MoU läuft somit aus.

Ein Kooperationsvertrag ist im Vergleich zu einem MoU konkreter und verbindlicher. In ihm werden die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit und für die Durchführung konkreter gemeinsamer Aktivitäten innerhalb einer internationalen Hochschulpartnerschaft spezifisch(er) festgelegt. Wenn Sie einen Kooperationsvertrag abschließen möchten, beachten Sie bitte die folgenden Punkte:

  • Kooperationsverträge an der TH Köln haben eine maximale Laufzeit von fünf Jahren und können nicht automatisch verlängert werden. Zum Ende der Laufzeit oder bei substanziellen Änderungen in der Zusammenarbeit, kann in beidseitigem Einverständnis ein neuer Vertrag für weitere fünf Jahre abgeschlossen werden.
  • Alle Kooperationsverträge werden von der Präsidentin der TH Köln unterschrieben. Bei fakultätsspezifischen Kooperationsverträgen unterschreibt außerdem der/die betreffende Dekan*in.
  • Für Kooperationen im Erasmus+ Raum werden die Rahmenbedingungen für Studierenden- und Personalmobilität in einem Inter-Institutional Agreement festgelegt. Ein separater Kooperationsvertrag ist also nur in solchen Fällen notwendig, in denen explizit weitere gemeinsame Aktivitäten, die über Mobilitäten hinausgehen, geplant sind.

Vor der Initiierung eines neuen Partnerschaftsabkommens klären Sie bitte mit dem Referat Internationale Angelegenheit, ob mit der gewünschten Partnerhochschule bereits ein Abkommen besteht oder nicht. Falls es bereits ein bestehendes Abkommen mit einer oder mehreren Fakultäten der TH Köln gibt, folgen Sie bitte dem Prozess zum Abschluss eines hochschulweiten Partnerschaftsabkommen. Falls es sich um ein Abkommen mit einem neuen Partner, oder der Verlängerung eines bestehendes fakultätsspezifischen Abkommens, handelt, folgen Sie bitte dem Prozess zum Abschluss eines fakultätsspezifischen Partnerschaftsabkommens. 

+ Prozess Abschluss eines fakultätsspezifischen Partnerschaftsabkommens

Zum Abschluss eines neuen fakultätsspezifischen Partnerschaftsabkommens oder der Verlängerung einer bestehenden fakultätsspezifischen Kooperation, folgen Sie bitte den Schritten der folgenden Checkliste. Das Verfahren basiert auf dem in der Leitlinie zur sicheren und wertebasierten internationalen (Hochschul-)Zusammenarbeit beschriebenen Prozess. Weiterführende Infos finden Sie dort.

1.     Wenn bisher keine formalisierte Zusammenarbeit mit einer anderen Fakultät der TH Köln besteht: Laden Sie die TH-Vorlage aus der oben stehenden Download Box herunter und passen Sie alle gelb markierten Stellen entsprechend an. Alternativ können Sie auch eine Vorlage der Partnerhochschule verwenden. Dies verlängert allerdings den anschließenden Prüfvorgang.

2.     Schicken Sie bitte Ihren Entwurf des Dokuments an international-partnerships@th-koeln.de

3.     INFO: Das Prüfverfahren des Partnerschaftsabkommens wird durch das Referat Internationale Angelegenheiten eingeleitet und koordiniert. Sollte ein vertieftes Prüfverfahren erforderlich sein, erhalten Sie eine gesonderte Information. Dauer der Prüfung des Partnerschaftsabkommens:

  • Einfaches Verfahren mit TH-Vorlage: 1 Woche
  • Vertieftes Verfahren mit TH-Vorlage: Bis zu 9 Wochen
  • Einfaches Verfahren ohne TH-Vorlage: 3-5 Wochen
  • Vertieftes Verfahren ohne TH- Vorlage: Mind. 12 Wochen

4.     Sobald das Referat Internationale Angelegenheiten Ihnen das von Seiten der TH Köln freigegebene Vertragsdokument zugesendet hat: Bitte koordinieren Sie mit Ihrem Partner das gewünschte Verfahren zur Unterzeichnung des Vertrags (digital, auf Papier, in Präsenz, Reihenfolge usw.)

5.     Holen Sie die erforderliche/n Unterschrift/en der Partnerhochschule ein.

6.     Senden Sie das Dokument an international-partnerships@th-koeln.de. Von dort wird die Unterzeichnung des Vertrags durch die Präsidentin der TH Köln koordniert. Sie erhalten von uns das Partnerschaftsabkommen mit einer Unterschrift des Präsidiums als digitale Ausführung und im Original per Hauspost. Zeitrahmen für die Einholung der Unterschrift: Bis zu zwei Wochen

7.     Falls die Partnerhochschule als Zweites unterschreibt: Senden Sie eine digitale Kopie der beiderseitig unterzeichneten Partnerschaftsabkommens an international-partnerships@th-koeln.de.

8.     INFO: Spätestens sechs Monate vor Ablauf eines bestehenden Abkommens wird das Referat Internationale Angelegenheiten auf Sie zukommen und nächste Schritte vereinbaren.

+ Prozess Abschluss eines hochschulweiten Partnerschaftsabkommens

Ein hochschulweites Partnerschaftsabkommen wird dann abgeschlossen, wenn mehrere verschiedene Fakultäten in die Kooperation involviert sind. Bei hochschulweiten Abkommen – egal ob es sich um ein neues oder eine Verlängerung handelt – koordiniert das Referat Internationale Angelegenheiten den Vertragsabschluss.

Im Falle einer möglichen Verlängerung eines Abkommens, nimmt das Referat Internationale Angelegenheiten Kontakt mit den Internationalisierungsbeauftragten der involvierten Fakultäten auf und vereinbart die nächsten Schritte.

+ Hinweise zu nicht-formalisierter Zusammenarbeit mit internationalen Partnerhochschulen

Die Zusammenarbeit mit internationalen (Hochschul-)Partnern erfolgt an der TH Köln sowohl im Rahmen formalisierter Kooperationen als auch ohne eine solche Formalisierung. Zunächst auf einen gemeinsamen Vertrag zu verzichten, kann insbesondere dann Sinn machen, wenn die gemeinsamen Aktivitäten sehr begrenzt sind, kein Austausch von Daten und Forschungsergebnissen erfolgt, die Zusammenarbeit nur in Bereichen ohne exportkontrollrechtliche Relevanz stattfindet und/oder in der „Kennenlernphase“, in der noch unklar ist, ob es tatsächlich zu gemeinsamen Aktivitäten kommt.

Im Sinne der Risikominimierung wird jedoch dazu geraten, internationale Kooperationsaktivitäten insbesondere dann zu formalisieren, wenn es sich um eine längerfristige Kooperation handelt und/oder Personen bzw. Institutionen aus Ländern involviert sind, in denen die Wissenschaftsfreiheit stark eingeschränkt ist. Sollten Sie aufgrund der Merkmale Ihres Vorhabens eine Formalisierung für nicht notwendig bzw. nicht zweckmäßig erachten, gelten folgende Handlungsempfehlungen:

  • Bitte machen Sie sich mit den Risiken in dem jeweiligen nationalen und fachlichen Kontext, z. B. Dual Use von Forschungsergebnissen, vertraut.
  • Lassen Sie sich bei Bedarf von der Kommission zur Verantwortung in der Wissenschaft, dem Referat Internationale Angelegenheiten bzw. dem Referat Forschung und Wissenstransfer beraten.
  • Halten Sie rechtliche Vorgaben ein, befolgen Sie exportkontrollrechtliche Gesetze und beachten Sie Sanktionslisten, wie die Finanzsanktionsliste und Länderembargos.
  • Legen Sie besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der in der Leitlinie zur sicheren und wertebasierten internationalen (Hochschul-) Zusammenarbeit  beschriebenen übergeordneten Handlungsempfehlungen zur Risikominimierung im Kontext internationaler Aktivitäten
  • Bekennen Sie sich in der Kommunikation und Zusammenarbeit mit (potenziellen) internationalen Partnern zu universellen Werten, ethischen Grundsätzen und guter wissenschaftlicher Praxis.
  • Informieren Sie umgehend das Referat für Internationale Angelegenheiten, falls in der Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner bei oben genannten Punkten potenzielle Risiken identifiziert wurden.

Erasmus+ Kooperationsverträge

Symbolische Darstellung der Europakarte mit Vertragssymbol daneben (Bild: TH Köln)

Innerhalb des Erasmus+ Raums sind Inter-Institutional Agreements (IIA) die Basis für jegliche Mobilität und ersetzen in diesem Bereich die oben beschriebenen Kooperationsverträge. Im Rahmen der Erasmus Without Paper Initiative der EU erfolgt dies zumeist auf digitalem Weg ohne physische Verträge. Mit Abschluss eines IIA verpflichten sich beide Hochschulen die Grundsätze des Erasmus+ Programms einzuhalten.

In aller Regel werden die IIA mit jeder neuen Programmgeneration – also alle 7 Jahre – neu beschlossen und unterschrieben. Es können im Laufe einer Programmgeneration auch neue IIA hinzukommen, oder seltener auch einmal wegfallen, letzteres mit einem Jahr Vorlauf. Die jetzige Erasmus+ Programmgeneration endet 2027. Ab 2028 startet die Programm Generation 2028-34. Alle aktiven IIA werden vorab in Zusammenarbeit mit den Fakultäten evaluiert.

Um ein neues IIA mit einer europäischen Hochschule abzuschließen, wenden Sie sich an den/die jeweiligen Departmental Coordinator Ihrer Fakultät, der/die diesen Prozess dann gemeinsam mit der Erasmus+ Hochschulkoordinatorin umsetzt.


Doppelabschlussprogramme

Symbolische Darstellung von zwei Hochschulen mit Vertragssymbol in der Mitte (Bild: TH Köln)

Internationale Doppelabschlussprogramme stärken die globale Beschäftigungsfähigkeit und bieten Studierenden wertvolle internationale Abschlüsse und Erfahrungen. Eine sorgfältige Planung und Dokumente wie Leitfaden und Mustervertrag sichern den erfolgreichen Aufbau.

Drei zentrale Dokumente unterstützen Sie bei der Etablierung eines internationalen integrativen Doppelabschlussprogramms. Beginnen Sie idealerweise mit dem Dokument Einführende Informationen. Dieses bietet eine präzise Begriffserläuterung integrativer Doppelabschlussprogramme und legt die wesentlichen Kriterien dar.

Der Leitfaden für die Etablierung von internationalen integrativen Doppelabschlussprogrammen ist ein umfassendes Dokument, das praktische Anweisungen und bewährte Verfahren zur erfolgreichen Entwicklung und Umsetzung bietet. In diesem Leitfaden werden wesentliche Schritte und Anforderungen beschrieben, die nötig sind, um ein Doppelabschlussprogramm effektiv zu gestalten und durchzuführen. Der Leitfaden dient als unverzichtbare Ressource, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten eine klare Vorstellung von ihrer Rolle und den Aufgaben haben und dass das Programm den vorgegebenen Qualitätsstandards entspricht.

Der Mustervertrag dient als Vorlage und deckt die grundlegenden rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen eines internationalen integrativen Doppelabschlussprogramms ab. Er bietet eine strukturierte Grundlage, auf der spezifische Vereinbarungen zwischen den beteiligten Partnerinstitutionen klar und umfassend festgelegt werden können. Indem der Mustervertrag typische Klauseln und Bestimmungen enthält, erleichtert er den Prozess der Vertragserstellung und hilft sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte, wie etwa Akkreditierung, Studierendenaustausch und Anerkennung von Studienleistungen, berücksichtigt werden.

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Janina Knöll

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Katleen Schünemeyer

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