Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften

Campus Südstadt
Ubierring 48, 50678 Köln

Entscheidungen am Lebensende und das Recht auf Selbstbestimmung im Vergleich

Gastvortrag, 19. Juni 2019

Prof. Huang von der Taiwan National University wird in ihrem Vortrag den Anfang diesen Jahres in Kraft getretenen neuen Patient Right to Autonomy Act aus Taiwan vorstellen und die Frage der Entscheidungen am Lebensende in den Blick nehmen. Anschließend gibt es Zeit für Fragen und Diskussion und Prof. Dr. Dagmar Brosey wird vergleichende Hinweise zur Rechtslage in Deutschland darlegen.

Auf einen Blick

Entscheidungen am Lebensende und das Recht auf Selbstbestimmung im Vergleich -
Patient Right to Autonomy Act aus Taiwan

Gastvortrag

Wann?

  • 19. Juni 2019
  • 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
  • in meinen Kalender übertragen

Wo?

TH Köln
Campus Südstadt
Bildungswerkstatt W1
Ubierring 48
50678 Köln
Raum 37

ReferentIn

Prof. Huang, Taiwan National University

Anmeldung

keine Anmeldung erforderlich

Veranstalter

Soziale Arbeit International

Weitere Informationen

Die Vortragssprache ist Englisch


Entscheidungen am Lebensende und das Recht auf Selbstbestimmung im Vergleich - Patient Right to Autonomy Act aus Taiwan

Unter welchen Umständen dürfen lebenserhaltende Maßnahmen beendet werden?  Diese schwierige Frage ist von internationaler Bedeutung. So wurde im Fall des seit 10 Jahren im Wachkoma liegenden Franzosen Lambert kürzlich der Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der UNO angerufen, da ein französisches Gericht die Entscheidung nicht abschließend treffen wollte. In Deutschland wurde bereits im Jahr 2009 mit § 1901a BGB eine gesetzliche Regelung erlasst, die ein Sterbenlassen im Fall des Vorliegens einer Patientenverfügung oder eines ermittelten Willens ermöglicht.

Prof. Huang von der Taiwan National University wird in ihrem Vortrag den Anfang diesen Jahres in Kraft getretenen neuen Patient Right to Autonomy Act aus Taiwan vorstellen und die Frage der Entscheidungen am Lebensende in den Blick nehmen. Anschließend gibt es Zeit für Fragen und Diskussion und Prof. Dr. Dagmar Brosey wird vergleichende Hinweise zur Rechtslage in Deutschland darlegen.

Die Veranstaltung ist in englischer Sprache.

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