Landtag verabschiedet Gesetzesnovelle zum Hochschulgesetz
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 11. Juli die vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft vorgelegte Novelle zum Hochschulgesetz verabschiedet.
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Das Gesetz tritt zum Wintersemester 2019/2020 in Kraft. In einer Stellungnahme unterstreicht Prof. Dr. Stefan Herzig, Präsident der TH Köln: "Positiv zu vermerken ist, dass die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in NRW in dem Gesetzestext nun mit dem jeweiligen Eigennamen benannt sind; dies stärkt die Identifikation und wird sicherlich weiter zur Verbreitung unseres Namens "Technische Hochschule Köln" beitragen. Auf der Grundlage des neuen Hochschulgesetzes ergeben sich für unsere Hochschule zudem neue Spielräume bezogen auf den Hochschulbau – und damit auch für Überlegungen bei der Planung neuer Projekte wie etwa den Aufbau eines neuen Standorts in Erftstadt-Liblar. Auch dass dem Graduierteninstitut NRW nach einer Begutachtung durch den Wissenschaftsrat dauerhaft das Promotionsrecht verliehen werden soll, wird wissenschaftliche Karrieren an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften erleichtern und stärkt die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Bezogen auf die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Studium und Lehre sind wir an der TH Köln mit unserem Qualitätsmanagement und unseren hochschulinternen Vereinbarungen, etwa unseren "Strategischen Leitlinien zu Lehre und Studium" bereits gut aufgestellt. Der Senat der TH Köln wird sich in seinen Sitzungen im Wintersemester mit dem Hochschulgesetz befassen."
Juli 2019