Neue Mutterschutzregelung für Studentinnen
Seit 2018 werden neben Arbeitnehmerinnen auch schwangere oder stillende Studentinnen unter den Schutz des Mutterschutzgesetz (MuSchG) gestellt – sofern Ort, Zeit und Ablauf ihrer Ausbildung verpflichtend sind (gilt auch für Pflichtpraktika).
Was passiert im Prüfungsfall, wenn eine Prüfung im Mutterschutzzeitraum stattfindet? An wen kann ich mich wenden, wenn meine Teilnahme an einer Pflichtveranstaltung nur eingeschränkt erfolgen kann und ich mir einen Nachteilsausgleich wünsche? Was passiert, wenn ich in meinem Studium mit Gefahrenstoffen arbeite?
Erfahren Sie hier, was Sie tun können, um Ihre Schwangerschaft bei der TH Köln zu melden und vom neuen Gesetzesschutz, z.B. im Prüfungsfall, zu profitieren.
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Juli 2019