HRK-Beschluss zu den Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf die Forschung

Ausgangspunkt für den Beschluss des Präsidiums der Hochschulrektorenkonferenz vom 25.01.2021 ist die Annahme, dass negative Auswirkungen der Pandemie auch mittel- bis langfristig in der Forschung zu spüren sein werden, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung sowie auf die Perspektiven des wissenschaftlichen Personals. Entsprechend werden Handlungsempfehlungen im Beschluss aufgeführt.

Vor allem befristet eingestellte Wissenschaftler*innen (oft in Drittmittelprojekten) sowie Promovend*innen sind verstärkt von den pandemiebedingten Einschränkungen betroffen. Handlungsbedarf seitens der Hochschulen sieht das Präsidium der Hochschulrektorenkonferenz neben der strikten Beachtung der Hygienekonzepte und einigen anderen Punkten in der fairen Leistungsbewertung von Personen, die zusätzlich Sorgeaufgaben übernehmen, z. B. durch die „gendergerechte Berücksichtigung solcher Zeiten bei der Ermittlung des akademischen Alters“. Das Papier nimmt hier explizit Bezug auf den offenen Brief der „European Women in Mathematics“, die für Frauen mit minderjährigen Kindern automatisch die Anrechnung von 12 Monaten fordern und für Männer entsprechende Zeiten unter der Voraussetzung, dass sie ihre Mehrbelastung nachweisen können.

März 2021


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