Institut für Soziales Recht

Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften
Campus Südstadt
Ubierring 48, 50678 Köln

Hilfe durch Zwang?

Vortrag/Diskussion, 11. Januar 2019

Der Deutsche Ethikrat hat am 1.11. 2018 die Stellungnahme „Hilfe durch Zwang?“ veröffentlicht und dabei professionelle Sorgebeziehungen im Spannungsfeld von Wohl und Selbstbestimmung in den Fokus genommen.

Auf einen Blick

Wann dürfen Menschen vor sich selbst geschützt werden? Darf man auch mit Zwang helfen?

Vortrag/Diskussion

Wann?

  • 11. Januar 2019
  • 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr
  • in meinen Kalender übertragen

Wo?

Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften
Institut für Soziales Recht
Campus Südstadt
Raum 201
Ubierring 48, 50678 Köln
So kommen Sie zu uns

ReferentIn

Prof. Dr. Dr. Volker Lipp

Anmeldung

Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.

Veranstalter

Institut für Soziales Recht der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften


Theorie und Praxis im Dialog : Zur Diskussion:

Wann dürfen Menschen vor sich selbst geschützt werden? Darf man auch mit Zwang helfen?

Der Deutsche Ethikrat hat am 1.11.2018 die Stellungnahme „Hilfe durch Zwang?“ veröffentlicht und dabei professionelle Sorgebeziehungen im Spannungsfeld von Wohl und Selbstbestimmung in den Fokus genommen.

Der Deutsche Ethikrat stellt fest, dass Zwangsmaßnahmen, die mit Wohltätigkeit und Fürsorge des Betroffenen begründet werden („wohltätiger Zwang“), im Sozial- und Gesundheitswesen weit verbreitet sind. Dazu gehören etwa freiheitsentziehende Maßnahmen wie die Unterbringung in einer geschlossenen Station, die Fixierung, eine medizinische Behandlung oder eine Pflegemaßnahme gegen den Willen des Betroffenen, aber auch sogenannte intensivpädagogische Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe. Alle diese Maßnahmen stellen einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person dar, der ethisch wie rechtlich gerechtfertigt werden muss.

Der Ethikrat sieht die Anwendung einer solchen Maßnahme „wohltätigen“ Zwangs als ultima ratio an und legt die Anforderungen an diese Ausnahme in seiner Stellungnahme dezidiert dar. Prof. Dr. Dr. Volker Lipp, der stv. Vorsitzender des Deutschen Ethikrates und Mitverfasser der Stellungnahme wird einen Überblick über die Stellungnahme geben und zur Diskussion zur Verfügung stehen.

Wir laden Sie herzlich ein.

14:30 Uhr Begrüßungskaffee

15:00 Uhr Vortrag von Prof. Dr. Dr. Volker Lipp

15:45 Uhr Diskussion mit dem Publikum

17:00 Uhr Ende der Veranstaltung

Moderation Prof. Dr. Dagmar Brosey

Prof. Dr. Dr. Volker Lipp ist stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Ethikrates und Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Medizinrecht und Rechtsvergleichung an der Georg-August-Universität Göttingen.

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