Hilfe durch Zwang?
Vortrag/Diskussion, 11. Januar 2019
Der Deutsche Ethikrat hat am 1.11. 2018 die Stellungnahme „Hilfe durch Zwang?“ veröffentlicht und dabei professionelle Sorgebeziehungen im Spannungsfeld von Wohl und Selbstbestimmung in den Fokus genommen.
Auf einen Blick
Wann dürfen Menschen vor sich selbst geschützt werden? Darf man auch mit Zwang helfen?
Vortrag/DiskussionWann?
- 11. Januar 2019
- 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr
-
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Wo?
Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften
Institut für Soziales Recht
Campus Südstadt
Raum 201
Ubierring 48, 50678 Köln
So kommen Sie zu uns
ReferentIn
Prof. Dr. Dr. Volker Lipp
Anmeldung
Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.
Veranstalter
Institut für Soziales Recht der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften
Theorie und Praxis im Dialog : Zur Diskussion:
Wann dürfen Menschen vor sich selbst geschützt werden? Darf man auch mit Zwang helfen?
Der Deutsche Ethikrat hat am 1.11.2018 die Stellungnahme „Hilfe durch Zwang?“ veröffentlicht und dabei professionelle Sorgebeziehungen im Spannungsfeld von Wohl und Selbstbestimmung in den Fokus genommen.
Zur Stellungnahme des Ethikrats
Der Deutsche Ethikrat stellt fest, dass Zwangsmaßnahmen, die mit Wohltätigkeit und Fürsorge des Betroffenen begründet werden („wohltätiger Zwang“), im Sozial- und Gesundheitswesen weit verbreitet sind. Dazu gehören etwa freiheitsentziehende Maßnahmen wie die Unterbringung in einer geschlossenen Station, die Fixierung, eine medizinische Behandlung oder eine Pflegemaßnahme gegen den Willen des Betroffenen, aber auch sogenannte intensivpädagogische Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe. Alle diese Maßnahmen stellen einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person dar, der ethisch wie rechtlich gerechtfertigt werden muss.
Der Ethikrat sieht die Anwendung einer solchen Maßnahme „wohltätigen“ Zwangs als ultima ratio an und legt die Anforderungen an diese Ausnahme in seiner Stellungnahme dezidiert dar. Prof. Dr. Dr. Volker Lipp, der stv. Vorsitzender des Deutschen Ethikrates und Mitverfasser der Stellungnahme wird einen Überblick über die Stellungnahme geben und zur Diskussion zur Verfügung stehen.
Wir laden Sie herzlich ein.
14:30 Uhr Begrüßungskaffee
15:00 Uhr Vortrag von Prof. Dr. Dr. Volker Lipp
15:45 Uhr Diskussion mit dem Publikum
17:00 Uhr Ende der Veranstaltung
Moderation Prof. Dr. Dagmar Brosey
Prof. Dr. Dr. Volker Lipp ist stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Ethikrates und Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Medizinrecht und Rechtsvergleichung an der Georg-August-Universität Göttingen.