Lena Nölkenbockhoff

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Zentrum für Lehrentwicklung

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Erneut Förderungen im Lehrbeauftragtenprogramm vergeben

Lehrende vor Studierenden (Bild: IStock)

Zum 1. September 2021 sind seitens der Dekan*innen erneut Anträge im Rahmen des „Lehrbeauftragtenprogramms zur Förderung von Frauen in der Lehre“ eingereicht worden. Drei Anträge für Lehraufträge für Frauen konnten bewilligt werden. Die jeweiligen Lehraufträge werden nun durch Gelder des Lehrbauftragtenprogramms zu 50 Prozent teilfinanziert.

Im Rahmen der gleichstellungsfördernden Maßnahme „Lehrbeauftragtenprogramm zur Förderung von Frauen in der Lehre“ haben Fakultäten, in denen Frauen in der Lehre noch unterrepräsentiert sind, die Möglichkeit zum 1. März und 1. September jeden Jahres für das jeweilige Sommer- bzw. Wintersemester einen Antrag einzureichen. Das Gleichstellungsbüro vergibt unter der Berücksichtigung von definierten Förderkriterien und mit Unterstützung des Teams Lehrende und Hilfskräfte aus dem Hochschulreferat Personalservice, dann Förderungen für Lehraufträge, die an Frauen vergeben werden.

Mit dieser gleichstellungsfördernden Maßnahme sollen zum einen der Anteil der weiblichen Lehrenden erhöht werden und zum anderen Fachfrauen aus der Industrie und Wirtschaft sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen, z. B. Promovendinnen, der Erwerb von Lehrerfahrungen und Kontakten zur TH Köln ermöglicht werden. Langfristig möchte die TH Köln so auch potenzielle Kandidatinnen für freiwerdende Professuren finden.

September 2021

Lena Nölkenbockhoff

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