Eckpunktepapier zum Promotionsrecht

Die Mitgliedergruppe der Fachhochschulen in der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat bei ihrem Treffen in Bad Wiessee ein Eckpunktepapier zum Promotionsrecht von Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften beschlossen.

In dem Bad Wiesseer Eckpunktepapier fordern sie ein eigenständiges Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche an Hochschulen für angewandte Wissenschaften auf Grundlage eines strukturierten qualitätsgesicherten Verfahrens. Als weitere mögliche  Modelle werden zudem hochschulübergreifende Forschungsverbünde genannt.

„Um im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für unsere qualitativ hochwertigen Forschungsprojekte erfolgreich sein zu können, möchten wir Ihnen eigene Wege zur Promotion aufzeigen können“, betont der Präsident der Fachhochschule Köln, Prof. Dr. Christoph Seeßelberg.  „Drei Bundesländer sind im Hinblick auf die Etablierung eines Promotionsrechts für Fachhochschulen bereits einen ersten Schritt gegangen. Auch wir in Nordrhein-Westfalen fordern im Rahmen der Diskussion um das Hochschulzukunftsgesetz, das Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche an Fachhochschulen zu etablieren - die Ermöglichung im Rahmen einer Experimentierklausel wäre ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung.“

Juli 2014


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