Datenschutzkonformer Einsatz von Pseudonymisierungslösungen

Eine Ansammlung von Arbeitspapieren (Bild: Maximilian Hermann / TH Köln)

Auf dem Digitalgipfel 2018 hat die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der TH Köln dem Bundesinnenministerium ein Arbeitspapier zu Anforderungen an den datenschutzkonformen Einsatz von Pseudonymisierungslösungen vorgestellt.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Prof. Dr. Günter Krings und Prof. Dr. Rolf Schwartmann  (Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, TH Köln) haben gestern auf dem Digitalgipfel 2018 in Nürnberg das für das BMI in der Fokusgruppe Datenschutz unter Leitung von Professor Dr. Schwartmann erarbeitete Arbeitspapier zu Anforderungen an den datenschutzkonformen Einsatz von Pseudonymisierungslösungen vorgestellt.

v.l.: Dr. Dirk Bornemann, Head of Corporate, External & Legal Affairs, Microsoft,  Dr. Klaus Dieter Ulmer, Senior Vice President Group Privacy,  Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, TH Köln, Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD),  Prof. Dr. Günter Krings, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Werner Schmidt, Vorstand LVM Versicherung, Ralf Wintergerst, Geschäftsführer Giesecke+Devrient GmbH v.l.: Dr. Dirk Bornemann, Head of Corporate, External & Legal Affairs, Microsoft, Dr. Klaus Dieter Ulmer, Senior Vice President Group Privacy, Deutsche Telekom AG, Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, TH Köln, Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD), Prof. Dr. Günter Krings, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Werner Schmidt, Vorstand LVM Versicherung, Ralf Wintergerst, Geschäftsführer Giesecke+Devrient GmbH (Bild: Maximilian Hermann / TH Köln)

Die Pseudonymisierung schützt personenbezogene Daten und ermöglicht so gleichzeitig deren wirtschaftliche Nutzung. Dies ist ein wichtiger Schritt für den rechtskonformen Einsatz künstlicher Intelligenz.

Die Broschüre “Anforderungen an den datenschutzkonformen Einsatz von Pseudonymisierungslösungen” unterstützt die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen bei der Umsetzung von Pseudonymisierungsverfahren. Sie stellt einen Zwischenschritt auf dem Weg zu einem sog. Code of Conduct dar, den die Fokusgruppe auf dem Digitalgipfel 2019 vorlegen will.

5. Dezember 2018

Dezember 2018

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