Datenschutz im Spannungsfeld zwischen Gemeinwohl und Privatheit

Online-Symposium, 21. November 2022

Bild Publikationen (Bild: Rolf Schwartmann)

Datenschutz ist kein uneingeschränktes Recht, sondern muss in praktische Konkordanz mit einer Vielzahl von Gemeinwohlinteressen gebracht werden. Diese Verpflichtung darf kein Lippenbekenntnis bleiben, soll sich der Datenschutz in den Dienst der Menschheit und des Gemeinwohls in einem weiteren Sinne einordnen: Datenschutz ist keineswegs ein Super(grund)recht.

Auf einen Blick

Datenschutz im Spannungsfeld zwischen Gemeinwohl und Privatheit – ein Digitalisierungsrecht für das 21. Jahrhundert

Online-Symposium

Wann?

  • 21. November 2022
  • 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
  • in meinen Kalender übertragen

Wo?

Online via Zoom (Meeting ID: 857 7047 5759) mit dem Passwort 894942 unter folgendem Link:
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Anmeldung

Keine Anmeldung erforderlich

Veranstalter

Kölner Forschungsstelle für Medienrecht


Mitwirkende

Dr. Peter Allgayer (Richter am Bundesgerichtshof)
Prof. Dr. Jürgen Kühling, Universität Regensburg
Prof. Dr. Boris Paal, Universität Leipzig
Prof. Dr. Rolf Schwartmann, TH Köln

Datenschutz ist kein uneingeschränktes Recht, sondern muss in praktische Konkordanz mit einer Vielzahl von Gemeinwohlinteressen gebracht werden. Diese Verpflichtung darf kein Lippenbekenntnis bleiben, soll sich der Datenschutz in den Dienst der Menschheit und des Gemeinwohls in einem weiteren Sinne einordnen: Datenschutz ist keineswegs ein Super(grund)recht, konstatieren Prof. Dr. Jürgen Kühling, Prof. Dr. Boris Paal und Prof. Dr. Rolf Schwartmann, und erläutern den Datenschutz im Spannungsfeld zwischen Gemeinwohl und Privatheit.

Weiter geht es hier: https://www.medienrecht.th-koeln.de/2022/11/07/datenschutz-im-spannungsfeld-zwischen-gemeinwohl-und-privatheit-ein-digitalisierungsrecht-fuer-das-21-jahrhundert/


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