Prof. Dr. Annette Blöcher

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Wirtschafts- und Rechtswissenschaften

Prof. Ragna Seidler-de Alwis

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Informations- und Kommunikationswissenschaften

Prof. Dr. Kai Thürbach

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Wirtschafts- und Rechtswissenschaften

Deutschland - ein Start-up-Land?

Werner Görg (Bild: Werner Görg)

In der dritten Ringvorlesung Entrepreneurship & Innovation in diesem Semester hat Prof. Dr. Werner Görg, Aufsichtsratsvorsitzender des Gothaer Konzerns, aufgezeigt, wie spezifisch nationale Regelungen - vor allem im Bereich des Steuerrechts - die Gründungen von Start-ups in Deutschland limitieren können.

Wie attraktiv sind deutsche Start-ups für Investoren? Schnell machte Prof. Dr. Werner Görg, Rechtsanwalt und Steuerberater, deutlich, dass im internationalen Wettbewerb nicht nur die innovativen Ideen und Unternehmungen an sich zählen, sondern auch staatliche Regulierung Investments unattraktiv machen kann.

Mit Hilfe einprägsamer Beispiele führte Werner Görg in die komplexe Thematik des Steuerrechts ein. Anhand zweier entscheidender Gesetzesnormen – §8c und d des Körperschaftsteuergesetz sowie §7 des Erbschaftsteuergesetz – zeigte Görg auf, dass „der Gesetzgeber allein um Missbräuche ebendieser Normen zu vermeiden teilweise über das Ziel hinaus schießt - und das vor allem zu Ungunsten neu gegründeter Unternehmen“.

Deutsche Rahmenbedingungen schrecken vielen Investoren ab.

So sei beispielsweise der potentielle Wegfall des Verlustvortrags durch entweder veränderte Beteiligungsverhältnisse beim Hinzuziehen neuer Gesellschafter oder aber eine damit verbundene „unerlaubte“ Fortentwicklung und Veränderung des ursprünglichen Geschäftsmodells ein großes Problem für deutsche Start-ups, weil es mit erheblichen negativen finanziellen Konsequenzen verbunden sein könne.

Insgesamt werden, so Prof. Dr. Görg, in- und ausländische Investoren durch regulative Rahmenbedingungen erheblich abgeschreckt und viele sinnvolle Unternehmungen damit ausgebremst.

Für die insgesamt rund 50 teilnehmenden Studierenden und Gäste wurde bei der in die Tiefe gehenden Auseinandersetzung dabei vor allem eines deutlich: Man muss als Gründerin oder Gründer nicht unbedingt vertiefte Detailkenntnisse von Steuerrecht haben,  man sollte für diese relevanten Themen aber sensibilisiert sein, um sich bei Bedarf professioneller Beratung zu suchen und diese Themen im Blick behalten.

In der abschließenden lebhaften Fragrunde zeigte sich Prof. Dr. Görg optimistisch, dass einige der angesprochenen und kritisch zu betrachtenden Punkte unter der neuen Regierung angepasst werden könnten. Auch sollte die Versicherungswirtschaft als potentieller Investor an Bedeutung gewinnen.

Nächste Ringvorlesung

Die nächste Ringvorlesung findet am 18.01.2022 zum Thema „Agile Transformation und Innovation im strategischen Einkauf bei Clariant“ statt – Interessierte sind herzlich eingeladen. Melden Sie sich sehr gerne hier an.

Organisiert wird die interdisziplinäre Ringvorlesung von Prof. Dr. Annette Blöcher, Prof. Ragna Seidler-de Alwis und Prof. Dr. Kai Thürbach mit Unterstützung des StartUpLab@TH Köln. Das Thema dieser Ringvorlesung wurde vom Institut für Versicherungswesen angeregt. Gründungen im Versicherungsbereich und Vernetzung zwischen Start-ups und der Versicherungswirtschaft fördert das InsurLab Germany.

Januar 2022

Prof. Dr. Annette Blöcher

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