Elektrotechnik und Informationstechnik (Bachelor) (vormals Elektrotechnik) – Ordnungen und Formulare
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Prüfungsordnungen
| Prüfungsordnung vom 03.09.2025 Prüfungsordnung (PO1) Studienverlaufsplan Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.09.2025 in Kraft. |
| Auslaufordnung vom 03.09.2025 Auslaufordnung zur Aufhebung der Prüfungsordnung vom 04.01.2021 Diese Auslaufordnung tritt mit Wirkung vom 01.09.2025 in Kraft. |
| Berichtigung der 2. Änderungssatzung zur PO2 (15.05.2024) vom 30.04.2025 Berichtigung Berichtigt wird die 2. Änderungssatzung zur PO2 vom 15.05.2024. |
| 2. Änderungssatzung zur PO3 vom 15.05.2024 Änderungssatzung Studienverlaufsplan Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.03.2024 in Kraft. Geändert wird die Prüfungsordnung vom 04.01.2021. |
| Änderungssatzung zur PO3 vom 13.10.2023 Änderungssatzung Studienverlaufsplan Diese Änderungssatzung tritt gemäß Artikel 2 der Satzung in Kraft. Geändert wird die Prüfungsordnung vom 04.01.2021. |
| Prüfungsordnung vom 04.01.2021 Prüfungsordnung (PO3) Studienverlaufsplan Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.09.2020 in Kraft und am 31.10.2030 außer Kraft. |
| 2. Änderungssatzung zur PO2 vom 15.05.2024 Änderungssatzung Studienverlaufsplan Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.03.2024 in Kraft. Geändert wird die Prüfungsordnung vom 08.07.2013. |
| Änderungssatzung zur PO2 vom 08.10.2014 Änderungssatzung Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.09.2014 in Kraft. Geändert wird die Prüfungsordnung vom 08.07.2013. |
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Prüfungsordnung vom 08.07.2013 |
Formulare
| Anträge und Formulare folgen in Kürze. |
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Wechsel der Vertiefung (Prüfungsordnung vom 08.07.2013 (PO2)) Der Wechsel des Studienschwerpunkts/der Vertiefung ist formlos per E-Mail möglich. Bitte schreiben Sie dazu eine E-Mail von Ihrer Hochschul-Mailadresse (smail.th-koeln.de) an das Studienbüro: studium-deutz@th-koeln.de. |
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Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit und Kolloquium Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Abschlussarbeit derzeit etwa 4 bis 6 Wochen dauert. Reichen Sie den Antrag daher rechtzeitig ein. |
| Zusätzlich zum Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit ist optional folgendes einzureichen: Antrag auf Zusendung der Abschlussunterlagen |
| Antrag auf Verlängerung der Abschlussarbeit |
| Antrag für Externe PrüferInnen |
| Schwangere Studentinnen beachten bitte die Hinweise zu Prüfungen während des Mutterschutzes. |