Geschlechtergerechte Sprache an Hochschulen, Veröffentlichung eines Rechtsgutachtens durch die bukof

Die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof) veröffentlichte im April 2026 das von ihr beauftragte Gutachten der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Ulrike Lembke mit dem Titel „Verfassungswidrige Anweisung zur Diskriminierung: Sprachverbote an Hochschulen und die Pflicht zu geschlechtergerechter Sprache“.

Nach der bukof sind zentrale Erkenntnisse des Gutachtens:

Hochschulen als Körperschaften öffentlichen Rechts sind grundrechtsgebunden: Gleichberechtigung (Art. 3 Abs. 2 GG), Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG) und Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) verpflichten zu nichtdiskriminierender Sprache. Die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen, das Recht auf geschlechtlich korrekte Anrede sowie geschlechterinklusive Formen für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen gelten für alles hoheitliche Sprachhandeln. 
Exekutive Verbote der Nutzung von geschlechtergerechter Sprache stellen eine verfassungs- und gesetzeswidrige Anweisung zur Diskriminierung dar. Die Erstreckung solcher Sprachverbote auf Hochschulen ist überdies nicht nur unvereinbar mit der individuellen Wissenschaftsfreiheit, sondern auch mit der verfassungsrechtlich garantierten Hochschulautonomie. 
Exekutive Sprachverbote konterkarieren die Bemühungen von Hochschulen um Diskriminierungsfreiheit, Bildungsgerechtigkeit, plurale Wissensproduktion sowie attraktive Studien- und Arbeitsbedingungen. 

April 2026


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