Masterstudiengang Versicherungsrecht jetzt bildungsurlaubsfähig
Module des Masterstudiengangs Versicherungsrecht sind bildungsurlaubsfähig
Die einzelnen Module des berufsbegleitenden Masterstudiengangs Versicherungsrecht (LL.M.) sind ab sofort in NRW als bildungsurlaubsfähig anerkannt: Sie erfüllen inhaltlich und formal uneingeschränkt die Anforderungen nach §9 AWbG.
Jährlich können 5 Studientage mit Bildungsurlaub abgedeckt werden. War die Anerkennung durch den Arbeitgeber bisher oft eine Frage des guten Willens auf Arbeitgeberseite, besteht nun für Teilnehmer*innen aus NRW ein grundsätzlicher gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaubstage. In Kürze steht die Anerkennung für weitere Bundesländer an.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordinatorin.
April 2017