Gemeinsame Erklärung zum Abbau des Gender Pay Gap an Hochschulen in NRW

Am Freitag, 8. April 2022, hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft mit den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen und der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten (LaKof NRW) eine Gemeinsame Erklärung zum gezielten Abbau des so genannten Gender Pay Gap in der Vergütung von Professorinnen und Professoren unterzeichnet.

In Reaktion auf das Erscheinen des Gender-Reports 2019 wurde ein Prozess zum Abbau des Gender Pay Gap ins Leben gerufen.
Der Report hatte empirisch nachgewiesen, dass verbeamtete, in Vollzeit tätige Professorinnen an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen im Durchschnitt monatlich 521 Euro brutto weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen.

Ursache für diese Verdienstlücke sind leistungsbezogene Entgeltbestandteile („Leistungsbezüge“), die zusätzlich zu den gesetzlich festgelegten Grundgehältern gewährt und individuell zwischen den Hochschulleitungen und einzelnen Professorinnen beziehungsweise Professoren ausgehandelt werden.

Um dem Gender Pay Gap in Zukunft entgegenzuwirken, wurde auf partnerschaftlicher Basis über die Ursachen und Einflussfaktoren beraten und gemeinsam Lösungsansätze entwickelt.
Unter anderem wurde die Einführung eines standardisierten Meldesystems zum Thema Leistungsbezüge beschlossen. Außerdem wollen die Hochschulen die Bleibeverhandlungen mit Professorinnen und Professoren als eine wichtige Ursache für die Entgeltungleichheit stärker in den Blick nehmen.

April 2022


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