Studiengangsleiter Bachelor

Prof. Dr. Ompe Aimé Mudimu

Prof. Dr. Ompe Aimé Mudimu

Institut für Rettungsingenieurwesen und Gefahrenabwehr (IRG)

  • Raum ZS-04-02
  • Telefon+49 221-8275-2206

Rettungsingenieurwesen (Bachelor) – Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Sie haben Fragen rund um das Studium? Hier finden Sie zusammengefasst Antworten auf häufig gestellte Fragen.

+Wie kann ich von einem anderen Studiengang zum Studiengang Rettungsingenieurwesen wechseln?

Wenn Sie bereits studiert und ggf. Leistungen erbracht haben, ist eine Anrechnung und / oder eine Einstufung in ein höheres Fachsemester grundsätzlich möglich.

Beim Wechsel in einen fachlich anderen Studiengang:

Wenn Sie in einem anderen als dem jetzt angestrebten Studiengang eingeschrieben waren, werden Sie nach Bewerbungsschluss in ein Fachsemester eingestuft. Entscheidend ist der Umfang der fachlich vergleichbaren Leistungen, die Sie im alten Studiengang erbracht haben. Die konkrete Anrechnung einzelner Leistungen erfolgt aber erst nach vollständiger Einschreibung.

Wenn Sie eine Prüfung in einem anderen Studiengang als dem jetzt angestrebten endgültig nicht bestanden haben, kann die Prüfungsordnung Ihres Wunschstudiengangs weitere Einschreibehindernisse enthalten. Sie finden sie typischerweise unter „Zugangsvoraussetzungen“ oder „Zulassung zu Prüfungen“.

Leider können wir Ihnen vor der Einschreibung keine Auskunft geben, welche Leistungen Ihnen angerechnet werden können. Wir empfehlen Ihnen, die Studienverlaufspläne Ihres bisherigen Studiengangs und Ihres Wunschstudiengangs zu vergleichen, um eine erste Einschätzung von möglicherweise anrechenbaren Leistungen zu gewinnen.

Bitte beachten Sie weiterhin, dass bei jedem Wechsel in ein höheres Fachsemester die Studienzeit (Fachsemester) weitergezählt wird. Dies ist beispielsweise für den BAföG-Anspruch relevant.

+Welchen Umfang hat das geforderte Vorpraktikum und welche Inhalte müssen abgedeckt werden?

Als Student im Bachelorstudiengang Rettungsingenieurwesen müssen Sie ein 3-monatiges Vorpraktikum im Bereich Rettungswesen absolvieren. Detailliertere Informationen zu den Inhalten und formellen Rahmenbedingungen finden sie im unten angehängten Informationsschreiben zum Vorpraktikum des Instituts für Rettungsingenieurwesen und Gefahrenabwehr.

+Bei welchen Institutionen kann ich mein Vorpraktikum absolvieren?

- Hersteller von Medizinprodukten
- Hersteller von Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeugen
- Brandschutzingenieurbüros
- Administrativer Dienst bei größeren Feuerwehren
- Planungsbüros für Besuchersicherheit
- Dezernate für Gefahrenabwehr der Bezirksregierungen oder anderer Behörden
- Große Industrieunternehmen im Bereich Werksicherheit (nicht der Bereich Security)
- Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz
- Unternehmen der Kritischen Infrastruktur (Flughafen, Stromversorger…) im Bereich Notfallplanung oder Risikomanagement
- Außerdem können Sie auch zwei Monate Ihres Praktikums im Bereich Maschinenbau absolvieren.

+Kann ich mir bereits absolvierte Ausbildungen oder geleistete Dienste aus dem Bereich Gefahrenabwehr als Praktikum anrechnen lassen?

Eine Anrechnung absolvierter Ausbildungen ist grundsätzlich möglich. Allerdings kommt es hierbei auf den Einzelfall an, deswegen empfiehlt sich bei unklaren Situationen eine Kontaktaufnahme mit der Studiengangsleitung. Anhaltspunkte kann hierzu auch das Informationsschreiben zum Vorpraktikum bieten.

+Wann und in welcher Form muss ich das Vorpraktikum nachweisen?

Das Vorpraktikum muss spätestens bis zum Beginn des dritten Semesters nachgewiesen werden. Es wird aber dringend empfohlen, das Praktikum bzw. wesentliche Teile davon bereits vor Beginn des Studiums abzuleisten, da die Inhalte des Praktikums wichtige Grundlagen für das Studium bieten. Darüber hinaus müssen während des Studiums und in den Semesterferien auch Zeiten für Vor- und Nachbereitung von Vorlesungen sowie zur Vorbereitung auf Prüfungen eingeplant werden, sodass es schwierig sein kann, noch fehlende Praktikumsleistungen in diesen Zeiten nachzuholen.

Der Nachweis über die Ableistung des Praktikums muss folgende Angaben enthalten:
- Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort)
- Gesamtzeit des Praktikums
- Tätigkeitsbereiche und ihre Dauer
- Fehlzeiten infolge von Urlaub und Krankheit
- Datum, Firmenstempel und Unterschrift

Ein Muster für die Praktikumsbescheinigung ist in den Informationen zum Grundpraktikum zu finden.

Der Nachweis eines bereits abgeleisteten Vorpraktikums wird zusammen mit den Unterlagen zur Einschreibung eingesandt. Nachweise, die ohne die Zusage eines Studienplatzes vorgelegt werden (z.B. im Rahmen des Bewerbungsverfahrens), können leider nicht abschließend bearbeitet werden.

+Gibt es Tipps zur Vorbereitung auf den Studienbeginn?

Der Studiengang Rettungsingenieurwesen baut auf ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen auf, daher sind vor allem in den ersten Semestern verschiedenste Fachrichtungen der Ingenieurwissenschaften beheimatet (Mathe, Physik, Chemie, Technische Mechanik etc.) Hier hat es sich als hilfreich gezeigt, wenn man bereits während der Schullaufbahn Schwerpunkte in diesem Bereich gesetzt hat. Allerdings sind Leistungskurse oder ähnliches nicht nötig, um im Studium in diesem Bereich erfolgreich zu sein. Dennoch hat es sich besonders für Studienanfänger, die in den Natur- und Ingenieurwissenschaften eine Schwäche sehen oder nicht direkt nach Schulabschluss auf die Fachhochschule wechseln, als hilfreich erwiesen die vom „Zentrum für akademische Qualifikationen und wissenschaftliche Weiterbildung“ (ZaQwW) angebotenen Mathe-Vorbereitungskurse zu besuchen.

+Wo kann ich weitere Infos über das Studentenleben in Köln erhalten?

Als Ansprechpartner für alle Fragen über das Leben als Student neben dem Studium und in Köln im Allgemeinen stehen ihnen die Mitglieder des Fachschaftsrats Fachschaft Rettungsingenieurwesen & Anlagen-, Energie- und Verfahrenstechnik (RIW/AEV) und das Kölner Studentenwerk gerne zur Verfügung.

+Zu welchem Termin beginnt das Studium?

Der Bachelorstudiengang Rettungsingenieurwesen startet zum Wintersemester. Dieses beginnt am 1. September und endet am 28. Februar. Beginn der Veranstaltungen ist Ende September oder Anfang Oktober.

+Welchen NC hat der Studiengang?

Der NC wird nach den Richtlinien zur Studienplatzvergabe jedes Jahr neu bestimmt. Diese Richtlinien in der jeweils aktuellen Fassung sowie die Ergebnisse der letzten Bewerbungsverfahren können auf den folgenden Seiten der zentralen Studienberatung eingesehen werden.

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