Recht am eigenen Bild und Persönlichkeitsrecht
Web-Seminar, 14. Mai 2024
Abbildungen von Personen sind massenhaft in der Werbung, Tagespresse, in Broschüren und in Vorträgen, auf Verpackungen und im Internet zu finden. Fotos entstehen mit einem Klick auf den Auslöser von Kameras oder Smartphones.
Auf einen Blick
Recht am eigenen Bild und Persönlichkeitsrecht
Web-SeminarWann?
- 14. Mai 2024
- 11.00 Uhr bis 11.30 Uhr
-
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Wo?
Online
Kosten
Kostenfreie Teilnahme für Hochschulangehörige der TH Köln, der Universität zu Köln und der Deutschen Sporthochschule Köln (Mitglieder im Verbund NRW Hochschul-IP)!
ReferentIn
Dr. Sabine Sternstein (Patentreferentin der TH Köln)
Dr. Sabine Zentek (Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht)
Weitere Informationen
Die Teilnehmenden erhalten im Nachgang eine Teilnahmebescheinigung.
Recht am eigenen Bild und Persönlichkeitsrecht
Die Zulässigkeit der Herstellung von Personenfotos hängt von der Datenschutzgrundverordnung ab. Wenn es um die Veröffentlichung und Verbreitung von Personenfotos geht, spielt das Kunsturhebergesetz eine Rolle. Beide Regelungswerke gehen von einem grundsätzlichen Zustimmungsvorbehalt der abgebildeten Person aus, lassen jedoch auch Ausnahmen zu.
Zu den Ausnahmen gehören nach dem Kunsturhebergesetz "Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte", also insbesondere von Prominenten. Zudem ist das Bildnisrecht eingeschränkt, wenn eine Person nur als „Beiwerk“ neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit zu sehen ist. Praxisrelevant sind Ausnahmen für den Fall, dass Personen an Versammlungen oder Veranstaltungen teilgenommen haben.
Inhalte:
- Wie wirkt sich die Datenschutzgrundverordnung auf Personenfotos aus?
- Wann erlaubt das Kunsturhebergesetz eine Nutzung von Bildnissen ohne Erlaubnis der abgebildeten Person?
- Können Einwilligungen in die Anfertigung und Nutzung von Personenfotos widerrufen werden?
- In welchem Verhältnis steht das Recht des Fotografen zum Recht am eigenen Bild?