Beratung der zentralen Gleichstellungsbeauftragten der TH Köln
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt grundsätzlich alle Angehörigen der TH Köln zum Thema Gleichstellung.
Insbesondere weibliche und queere Angehörige der TH Köln können sich persönlich und vertraulich zu folgenden Themen an die zentrale Gleichstellungsbeauftragte wenden:
- Schwierigkeiten am Arbeitsplatz
- Schwierigkeiten im Studium
- Vorfällen von (sexualisierte) Diskriminierung oder Gewalt
Bei Fragen zu Berufungsverfahren können sich auch externe Bewerberinnen an die zentrale Gleichstellungsbeauftragte wenden.
Eine persönliche Beratung ist jederzeit nach Absprache möglich. Bitte an das Geschäftszimmer des Gleichstellungsbüros wenden oder direkt mit den Gleichstellungsbeauftragten Kontakt aufnehmen (s. linke Spalte).
Hier noch weitere Kontakte für queere Studierende und Beschäftigte.
Beschwerde nach dem AGG
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat zum Ziel, Benachteiligungen unter anderem aufgrund des Geschlechts zu verhindern oder zu beseitigen ( § 1 AGG).
Beschäftigte und Personen, die eine Beschäftigung im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens anstreben, haben nach § 13 AGG das Recht, Beschwerde bei der Beschwerdestelle der TH einzulegen, wenn sie Benachteiligungen nach AGG im Kontext der TH Köln erfahren haben.
Sonstige Angehörige der TH Köln haben gemäß der Ordnung zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an der TH Köln ebenfalls die Möglichkeit Beschwerden einzulegen, wenn sie Betroffene sexualisierter Diskriminierung und Gewalt nach § 3 der Ordnung zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an der TH Köln sind.