Auslandssemesterkoordinatorin

Melanie Opfer

Melanie Opfer

Weitere Informationen zum Studiengang:

Mehrsprachige Kommunikation (Bachelor) – Auslandssemester (PO7)

Im Folgenden finden Sie Informationen zu Voraussetzungen, Organisation und Anerkennung des obligatorischen Auslandssemesters im Bachelorstudiengang Mehrsprachige Kommunikation gemäß Prüfungsordnung 7 (2017).


+Zusatzregelungen (bitte aufklappen)

Der Prüfungsausschuss hat im Juni 2023 Zusatzregelungen für das obligatorische Auslandssemester nach PO7 erlassen. Sie finden diese in der Info-Ressource in ILU.

Allgemeine Informationen zum Auslandssemester

Die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mehrsprachige Kommunikation sieht ein obligatorisches Auslandssemester vor. Das Auslandssemester ist integraler Bestandteil des Studiums und muss in einem Land absolviert werden, dessen offizielle Amtssprache eine der beiden Sprachen ist (F1 oder F2), die Sie studieren (Englisch, Französisch oder Spanisch). Die Dauer des Auslandssemesters beträgt im Falle eines Praktikums mindestens vier Monate und bei einem Studium mindestens ein Semester. Die näheren Bestimmungen sind in der Auslandssemesterordnung festgelegt. Beachten Sie jedoch auch die Hinweise in den FAQ!

Die Absolvierung des Auslandssemesters wird im fünften Semester empfohlen. Natürlich können Sie das Auslandssemester auch verschieben, immer unter der Bedingung, Sie erfüllen die allgemeinen Voraussetzungen, die zur Anmeldung nachgewiesen werden müssen. Der genaue Zeitraum des Auslandssemesters kann auch semesterübergreifend sein.

Achtung: Während des Auslandssemesters müssen Sie sich an der TH Köln rückmelden, da das Auslandssemester integraler Bestandteil Ihres Studiums ist. Sie haben dadurch die Möglichkeit, auch während Ihres Auslandssemesters Prüfungen am ITMK abzulegen.


Mindestanforderungen an Studium und Praktikum

Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihr Auslandssemester zu verbringen:

Studienaufenthalt im Ausland
Mindestanforderungen:

  • Immatrikulation und Aufenthalt an einer Hochschule für ein Studiensemester
  • Kursbelegung im Rahmen von regulären Studienprogrammen (Bachelor- oder Masterstudiengänge) im Umfang von zehn akademischen Wochenstunden, wie sie vor Ort üblich sind (siehe auch Checkliste und Merkblatt zur Anmeldung)
  • zwei erfolgreich bestandene Kurse

Bitte beachten Sie auch die  Richtlinien zur Kursauswahl!

Praktikum oder Arbeitstätigkeit im Ausland
Mindestanforderungen:

  • Dauer: 4 Zeitmonate (≠ 16 Wochen)
  • Arbeitsumfang: 20 Arbeitsstunden pro Woche

Näheres zu den Anforderungen finden Sie in der Auslandssemesterordnung (siehe oben) unter § 7. Beachten Sie auch die Hinweise in den FAQ!


Anmeldung

Allgemeine Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen vor Anmeldung Ihres Auslandssemesters erfüllt sein:

  • erfolgreicher Abschluss der Kurse Kompetenzerweiterung I und II sowie Kulturraumstudien (bezogen auf die Sprache des Landes, in dem Sie Ihr Auslandssemester absolvieren)
  • Vorliegen von mindestens 60 Leistungspunkten (ohne Zusatzprüfungen)
  • Teilnahme am obligatorischen "Online-Kurs zum Auslandssemester"

Der Online-Kurs ist als Infoveranstaltung zum Auslandssemester zu betrachten und steht Ihnen als Selbstlernmodul in ILU zur Verfügung. Wir empfehlen, den Kurs etwa ein Jahr vor Ihrem geplanten Auslandsaufenthalt zu absolvieren.

Anmeldevorgang
Laden Sie sich das Anmeldeformular samt Checkliste und Merkblatt herunter.

Wenn Sie im Ausland ein Praktikum absolvieren oder arbeiten möchten, benötigen Sie zur Anmeldung des Auslandssemesters einen Nachweis Ihres Arbeitgebers mit folgenden Informationen:

  • Dauer (erster und letzter Arbeitstag)
  • Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche (alternativ Angabe der Arbeitszeiten)
  • kurze Tätigkeitsbeschreibung (Ihre Aufgaben, ggf. Mitarbeit in einem Projekt, in welcher Abteilung Sie eingesetzt werden etc.)

Wenn Sie einen Studienaufenthalt im Ausland planen, benötigen Sie zur Anmeldung des Auslandssemesters eine Annahmebestätigung der Gastuniversität. Studierende, die über das ITMK einen Austauschplatz erhalten haben, müssen keine Annahmebestätigung vorlegen, sondern reichen lediglich die Anmeldeformulare und ihren Notenspiegel ein.

Die Formulare für die Anmeldung werfen Sie bitte mindestens sechs Wochen vor Antritt des Auslandssemesters in das Postfach von Melanie Opfer (4. OG, Mittelgang). Sobald Ihre Anmeldung geprüft und genehmigt wurde, erhalten Sie die Bestätigung über Ihre Zulassung per E-Mail. Beachten Sie, dass die Bearbeitung mehrere Wochen betragen kann. Bitte sehen Sie daher davon ab, zwischenzeitlich Rückfragen nach der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer zu stellen.


Anerkennung

Die Voraussetzungen für die Anerkennung des Auslandssemesters finden Sie auf dem "Merkblatt zur Anmeldung und organisatorischen Abwicklung des Auslandssemesters", das Sie mit dem Anmeldeformular herunterladen können (siehe oben). Die erforderlichen Nachweise reichen Sie bitte zusammen mit Ihrem Auslandssemesterbericht dem/der für Sie zuständigen Lehrenden ein.
Bitte berücksichtigen Sie, dass je nach aktuellem Arbeitsaufkommen oder Zeitpunkt (z. B. Semesterferien) die Bearbeitung Ihrer Auslandssemesteranerkennung mehrere Wochen beanspruchen kann. Es gibt keine Frist für die Anerkennung des Auslandssemesters nach dessen Absolvierung. Beachten Sie jedoch ggf. Fristen des Referats für Internationale Angelegenheiten betreffend Ihrer Förderung.

Auslandssemesterbericht
Ihr Auslandssemesterbericht muss 3-4 computergeschriebene DIN-A4-Seiten umfassen und ein Deckblatt mit allen Daten, die für die Ausstellung des Leistungsnachweises benötigt werden, aufweisen. Benutzen Sie bitte die Deckblattvorlage. Der Bericht wird auf Deutsch verfasst (siehe auch das Merkblatt zur Anmeldung).

Inhaltlich erwarten wir von Ihnen einen Bericht über Ihre Erfahrungen (positive und negative), die Sie während Ihres Auslandssemesters gemacht haben. Neben einer kurzen Einführung, wie Sie Ihren Studienplatz oder Ihre Praktikumsstelle gefunden und wie Sie Ihren Auslandsaufenthalt vorbereitet haben, sollte Ihr Bericht vor allem auf folgende Schwerpunkte abzielen:

  • Bei einem Auslandsstudium sollte der Schwerpunkt auf der Beschreibung des universitären Lebens, beispielsweise des Kurssystems, der belegten Kurse, der Unterschiede zu Ihrem Heimatstudium und dessen, was Sie an der Auslandsuniversität lernen konnten, liegen.
  • Wenn Sie ein Praktikum gemacht haben, sollte Ihr Bericht vor allem Informationen über Ihren Arbeitgeber, das Geschäftsfeld, Ihre Integration in das Arbeitsumfeld, Ihren Tagesablauf, Ihre Tätigkeiten und Ihre Fortschritte geben.

Abschließen sollte Ihr Bericht mit einer Gesamtbeurteilung Ihres Auslandssemesters.


Auslandssemesterkoordinatorin

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