Kontaktstelle für BAföG-Formblätter 5 und 6

Melanie Opfer

Melanie Opfer

Institut für Translation und Mehrsprachige Kommunikation (ITMK)

BAföG-Hotline

Gebührenfreie Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Deutschen Studierendenwerks: 0800-223 63 41 (Mo - Fr 8 - 20 Uhr)

Institut für Translation und Mehrsprachige Kommunikation – Auslands-BAföG

BAföG-Logo (Bild: Bundesministerium für Bildung und Forschung)

Das Auslandssemester steht an – wohin mit dem BAföG-Antrag?

Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind je nach Zielland unterschiedliche zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig. Die Antragsformulare sowie Hinweise zum Antrag auf Auslands-BAföG finden Sie auf der Website des für Ihr Zielland zuständigen BAföG-Amts.

Bitte beachten Sie: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) empfiehlt eine frühzeitige Antragsstellung (nach Möglichkeit 6 Monate vor Beginn der Auslandsausbildung), weil die Bearbeitung sehr zeitaufwändig ist.

Der BAföG-Antrag enthält eine Vielzahl an Formularen und Nachweisen, die eingereicht werden müssen. Einige Formulare müssen von Ihrer Heimathochschule unterzeichnet bzw. bestätigt werden. Mit diesen können Sie gerne zu uns kommen. Bitte nutzen Sie dafür die Sprechstunden oder das Postfach von Melanie Opfer im 4. OG, Mittelgang.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir am ITMK keine Fragen zu den BAföG-Anträgen beantworten können. Dazu verfügen wir weder über das nötige Spezialwissen noch sind wir dazu befugt. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen bitte an die entsprechenden Stellen.

Wichtige Hinweise für Studierende des Studiengangs Mehrsprachige Kommunikation:

Mindestleistungen:

Sofern Sie keine Regelstudienzeiterhöhung erhalten haben, müssen Sie zum Ende des 4. Fachsemesters mind. 80 ECTS nachweisen können. Dies ist der aktuell festgelegte Grenzwert für Ihren Studiengang, nach dem die BAföG-Ämter sich richten und der mittels Formblatt 5 bestätigt wird. 

Praktikum:

Bitte beachten Sie, dass bei einem längeren Auslandspraktikum im Rahmen des obligatorischen Auslandssemesters möglicherweise nur 4 Monate gefördert werden – entsprechend dem Mindestzeitraum laut Auslandssemesterordnung.  

Inlands-BAföG:

Für die Zeit, die Sie im Anschluss an Ihr Auslandssemester wieder in Köln studieren, müssen Sie einen Wiederholungsantrag für Inlands-BAföG nach dem 4. Semester stellen. Dafür müssen Sie dem Kölner Studierendenwerk eine gesiegelte Leistungsbescheinigung einreichen, die Ihnen im Studienbüro Campus Südstadt ausgehändigt wird. Die Bescheinigung können Sie bereits gegen Ende des 4. Semesters erhalten.

Kontaktstelle für BAföG-Formblätter 5 und 6

Melanie Opfer

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