„Ein-Euro-Jobs“ – Ihre Bedeutung für Arbeitssuchende mit Migrationshintergrund
Migrationsbezogene Sonderauswertung der empirischen Studie "Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten für Langzeitarbeitslose nach SGB II in Mitgliedseinrichtungen des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche im Rheinland"
Auf einen Blick
Kategorie | Beschreibung |
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Forschungsprojekt | „Ein-Euro-Jobs“ – Ihre Bedeutung für Arbeitssuchende mit Migrationshintergrund |
Leitung | Dipl.-Volksw. Michael Wiedemeyer |
Fakultät | Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften Mehr |
Institut | Institut für interkulturelle Bildung und Entwicklung (Interkult) Mehr |
Das so genannte Hartz IV Gesetz schuf die Möglichkeit, erwerbsfähige hilfebedürftige Personen, die zum Rechtskreis des Sozialgesetzbuchs II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) gehören, in zeitlich befristete Arbeitsgelegenheiten zu vermitteln. Mit dieser gesetzlichen Neuregelung wurden zeitgleich ein gegenüber dem früheren Bundessozialhilfegesetz (BSHG) aufgewertetes „neues“ arbeitsmarktpolitisches Instrument, ein neu zusammengesetzter Kreis von Anspruchsberechtigten (ehemalige Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfeempfänger/innen) und eine neue administrative Infrastruktur (ARGEn bzw. Optionskommunen) geschaffen.
Nicht zuletzt unter integrationspolitischen Perspektiven ist interessant, inwieweit dieses neue arbeitsmarktpolitische Instrument Auswirkungen auf die Situation von Migranten/innen hat.
Dieser Bericht dokumentiert die Ergebnisse einer Sonderauswertung, die mit Datenmaterial aus einem umfangreichen empirischen Forschungsprojekt durchgeführt wurde. Das ursprüngliche Forschungsvorhaben zur „Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten für Langzeitarbeitslose nach SGB II in Mitgliedseinrichtungen des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche im Rheinland“ wurde vom Autor in den Jahren 2005 bis 2007 realisiert. Basierend auf dieser Studie wurde eine zusätzliche Auswertung im Hinblick auf die Personengruppe der Menschen mit Migrationshintergrundvorgenommen.
Der Autor, der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Michael Wiedemeyer, kommt dabei zu nachdenklich stimmenden Ergebnissen. Eine seiner Thesen: Menschen mit Migrationshintergrund und darunter insbesondere die Gruppe der ausländischen Arbeitsuchenden werden bei der Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten bislang unterproportional berücksichtigt. Weder sind sie im Umfang ihres Anteils an den SGB II-Arbeitslosen einbezogen und schon gar nicht werden sie mit Blick auf ihre besonders schwierige Situation am Arbeitsmarkt mit herausgehobener Priorität gefördert.