Wiederholen von Prüfungsleistungen

Für Studierende nach den Prüfungsordnungen ab 2007/2008 in den Bachelorstudiengängen Banking and Finance, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht und International Business ist unbedingt §14 Abs 1 PO zu beachten.

Einen Auszug finden Sie hier:

Die Wiederholung muss im nächsten Prüfungszeitraum nach dem erfolglosen Versuch stattfinden. Wenn die Wiederholung nicht innerhalb eines Jahres nach dem erfolglosen Versuch stattgefunden hat, verliert der oder die Studierende den Prüfungsanspruch für diesen Prüfungsversuch. Die zweite Wiederholungsprüfung hat ebenfalls im nächsten Prüfungszeitraum nach dem erfolglosen ersten Wiederholungsversuch zu erfolgen. Sollte die zweite Wiederholungsprüfung nicht innerhalb eines Jahres nach dem erfolglosen zweiten Versuch stattgefunden haben, verliert der oder die Studierende den Prüfungsanspruch endgültig.

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