Prüfungsausschuss des Schmalenbach Instituts

Campus Südstadt
Claudiusstraße 1
50678 Köln

Befreiung vom Leistungsnachweis Buchführung

Nach § 3 Abs. 6 S.1 PO ist für die Zulassung zur Modulprüfung "Externes Rechnungswesen" in den Bachelorstudiengängen des Schmalenbach des Schmalenbach Institut für Wirtschaftswissenschaften der Nachweis ausreichender Buchführungskenntnisse erforderlich.

Im Regelfall bedarf es hierzu der erfolgreichen Teilnahme an einer entsprechenden Prüfung (§ 3 Abs. 6 S. 2 PO).

Auf Antrag entfällt der Nachweis für Studierende mit einer kaufmännischen Ausbildung (§ 3 Abs. 6 S. 4 PO). Hierzu zählen ohne weiteres sämtliche Ausbildungsberufe, die in ihrer Bezeichnung den Titel Kaufmann / Kauffrau führen. Dies sind

  • Bankkaufmann/-kauffrau
  • Bürokaufmann/-kauffrau
  • Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel
  • Industriekaufmann/-kauffrau
  • Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel
  • Versicherungskaufmann/-kauffrau

Die betreffenden Studierenden werden in der Regel bereits bei der Einschreibung erfasst, so dass ein besonderer Anerkennungsantrag nicht mehr erforderlich ist.

Studierende, die aus sonstigen Gründen der Meinung sind, die Voraussetzungen für eine Befreiung von dem Leistungsnachweis zu erfüllen, z.B. Erwerb von Buchführungskenntnissen im Rahmen schulischer Ausbildung (z.B. Höhere Handelsschule) oder anderen Studiengängen, wenden sich bitte an Herrn Prof. Dr. Stangl.

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