Herausforderungen der KI-Verordnung für Medienunternehmen

Prof. Dr. Rolf Schwartmann_2 (Bild: Bild:Thilo Schmülgen/TH Köln)

Die EU wird ein KI-Gesetz erhalten. Ab Sommer 2024 es wird es in Kraft treten. Die ersten Vorschriften sollen bereits 6 Monate später gelten. Es soll ein Rechtsrahmen geschaffen werden, der ein Gleichgewicht zwischen Verantwortung und Verantwortlichkeit herstellt.

08.03.2024

Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Leiter der Forschungsstelle für Medienrecht an der TH Köln; Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V.

Die neue Technik macht auch vor Presse- und Medienunternehmen nicht Halt und verlangt vielfältige Bedachtnahmen. Professor Dr. Rolf Schwartmann hat mit Dr. Stefan Klenner ein Gespräch für F.A.Z.-Einspruch dazu geführt. Neben einem allgemeinen Überblick geht es etwa um das Urheberrecht, die Anforderungen der journalistischen Sorgfalt beim Einsatz von KI, die Frage warum Presseunternehmen überhaupt unter die Verordnung fallen und um die verfassungsrechtlichen Grenzen des Einsatzes von generativer KI unter Sicherung der Meinungsvielfalt.

Hier geht es zum Gespräch

April 2024

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